Fonds – Funktionsweise und Sondervermögen
Viele Menschen glauben Investmentfonds seien Anlagen der neueren Zeit. Ein Irrtum. Der erste Fonds wurde 1774 vom Holländer Namens Abraham von Ketwich unter dem Namen „Eendracht Maakt Magt“, zu deutsch: Eintracht macht stark, gegründet. Es erfolgte eine Ausgabe von 2000 Fondsanteilen. Zusätzlich wurde eine Niederschrift über die exakten Rechte der Anteilsinhaber verfasst.
Definition Fond
Ein offener Investmentfonds, kurz als Fonds bezeichnet, ist eine Form der Geldanlage. Eine Investmentgesellschaft sammelt das Geld der Anleger und bündelt es in einem Sondervermögen, dem Fonds. Dieses Kapital wird nach vorher festgelegten Anlageprinzipien in Renten- und Geldmarktpapieren, Immobilien, Aktien, Währungen oder Rohstoffen angelegt. Es muss bei der Geldanlage der Grundsatz der Risikomischung beachtet werden, d.h. es darf nicht das ganze Kapital in einen Wert oder einer Immobilie investiert werden. Durch die Streuung des Geldes auf verschiedene Anlagegegenstände (Diversifikation) wird das Anlagerisiko reduziert. Die Anteilsscheine können im Regelfall börsentäglich gehandelt werden, der Kauf bzw. Verkauf ist jederzeit möglich.
Fondsinhaber ist Miteigentümer
Der Anleger wird mit dem Kauf von Fondsanteilen Miteigentümer des Fondsvermögens, dem gesammelten Guthaben aller Anteilsinhaber. Er hat Anspruch auf Gewinnbeteiligung und Anteilsrückgabe zum tagaktuellen Rücknahmepreis an der Börse. Der jeweilige Anteilswert ergibt sich aus dem Wert des Gesamtvermögens dividiert durch die Anzahl der ausgegebenen Anteile. Das Fondsvermögen wird bei einer Depotbank professionell verwaltet und ist nach deutschem Recht Sondervermögen. Die Anlagen müssen strikt getrennt vom Vermögen der Gesellschaft gehalten werden. Diese Regelung garantiert den Kapitalerhalt bei Insolvenz der Fondsgesellschaft sowie der depotführenden Bank.
Welche Vorteile besitzt diese Anlage?
- der Kleinanleger kann in Märkte oder Vermögensgegenstände investieren, die ihm ansonsten mangels Mindestkapital oder zu hoher Kosten, verschlossen bleiben
- der Anleger muss sich kein Fachwissen aneignen, um sein Geld in verschiedenen Anlageklassen arbeiten zu lassen. Diese Aufgabe wird vom Fondsmanagment übernommen
- hohe Flexibilität und Verfügbarkeit. Es kann sowohl ratierlich als auch in Form von Einmalanlagen gespart werden. Die Fondsanteile sind ganz oder teilweise börsentäglich verfügbar
- durch den Grundsatz der Risikostreuung ist die Sicherheit wesentlich höher als bei einer direkten Investition in einen einzigen Vermögensgegenstand
- Fonds unterliegen in Deutschland einer staatlichen Aufsicht und Genehmigung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz: Bafin. Kaum eine andere Anlage unterliegt einer solchen Überwachung.
- Insolvenzsicherheit durch die Definition als „Sondervermögen“, siehe oben
Welche Nachteile stehen dem gegenüber?
- durch die ständige Verfügbarkeit werden häufig längerfristige Anlageziele nicht erreicht
- der Anteilswert unterliegt gewissen Schwankungen. Ein kurzfristiger Verkauf kann daher zu einem Verlust führen. Eine Streuung auf verschiedene Anlageklassen (Asset), die unabhängig voneinander sind, ist daher wichtig
- dem Fondsmanagment unterliegen die Entscheidungen, welche Werte ge- bzw. verkauft werden. Erfahrungen haben gezeigt, nicht jeder Entscheider kommt mit allen Marktphasen zurecht. Eine jährliche Kontrolle der Anlagen durch einen Experten ist daher unumgänglich
Sondervermögen
Was ist noch wichtig zum Begriff „Sondervermögen“? Wie bereits angesprochen, ist dieses Kapital im Falle einer Insolvenz von Investmentgesellschaft oder depotführender Bank für den Insolvenzverwalter nicht greifbar. Bei einer Bankanlage leiht ein Sparer der Bank sein Geld, bei einem Bundesschatzbrief dem Staat. Er muss – übertrieben dargestellt – nun hoffen, dass er seine Einzahlung auch wieder zurückbekommt. Banken und Bausparkassen bieten zwar durch den „Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken“ einen Schutz bei Insolvenz der jeweiligen Bank. Jedoch wird nur ein Guthaben pro Kunde bis zu einer Höhe von maximal € 100.000 gesichert. Darüber hinaus greift bei manchen Kreditinstituten eine weitere freiwillige Einlagensicherung. Nimmt der „Internationale Währungsfonds“ (IWF) Gläubiger eines Staates in die Pflicht, sind Banken, Bausparkassen und Lebensversicherer davon betroffen. Wir dürfen nicht vergessen, was Ende März 2013 in Zypern passiert ist. Dort erlebten Bankkunden, was Sicherheitsgarantien wert sind. Von Behördenseite erfolgte über Nacht eine Sperrung aller Bankkonten und ein Teil des Vermögens über € 100.000 wurde eingezogen.
Aus der Sicht vieler Experten ist dies bei einer Fondsanlage nicht möglich. Ein Durchgriff auf das Fondsvermögen käme einer Enteignung an privatem Vermögen gleich. Der Sparer hält Anteile an einem Sondervermögen, das sich aus Beteiligungen an Unternehmen unter anderem in Form von Aktien, zusammensetzt. Ein Zugriff von außen wäre, als ob jedem Aktionär, beispielsweise von Daimler, ein Teil seiner Aktien (Beteiligungen) am Unternehmen weggenommen werden. Das nennt sich Enteignung und die gesamte Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung wäre somit in Frage gestellt.
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