Fünf Tipps gegen Frostschäden an Wasserleitungen
(832 x gelesen)Fünf Tipps gegen Frostschäden an Wasserleitungen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 18.12.2024 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Frostschäden an Wasserleitungen verursachen pro Jahr im Schnitt 26.000 versicherte Schäden in Deutschland. Das geht aus Berechnungen des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hervor. „Etwa 2 bis 3 Prozent aller Leitungswasserschäden werden durch Frost verursacht. Der Schaden beläuft sich jährlich auf rund 130 Millionen Euro“, sagt Anja-Käfer-Rohrbach, stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin.
Frostschäden und damit hohe Reparaturkosten können Hausbesitzer mit ein paar einfachen Maßnahmen effektiv verhindern. Damit das gelingt, hat der GDV eine Liste mit fünf Tipps zusammengestellt. Wichtig ist, dass Hausbesitzer bereits vor Frostbeginn mit den Tipps beginnen. Sind trotz Prävention Leitungen eingefroren, greift die Wohngebäudeversicherung. Diese deckt Schäden am Gebäude ab, die durch geplatzte Wasserrohre entstehen. Dazu zählen Schäden an wasserführenden Leitungen, Heizkörpern, Wasch- und Spülmaschinen sowie Klima- und Wärmepumpen.
Die fünf Tipps des GDV für Hausbesitzer gegen Frostschäden an Wasserleitungen lesen Sie hier.
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Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und die Räumpflichten bei Schnee
Da es gerade in unseren Gefilden seit Jahren im Winter immer weniger schneit, ist die Freude oft groß, wenn es doch einmal wieder passiert. Vor allem Kinder verbinden mit Schnee vor allem Positives, wie einen Schneemann bauen, Rodeln oder eine Schneeballschlacht. Anders sieht es oft bei vielen Erwachsenen aus, die hierbei vor allem an Glätte und erhöhte Unfallgefahr oder auch an das Räumen von Gehwegen und Straßen denken.
Der Winterdienst ist nicht freiwillig, sondern Pflicht
Auch wenn viele die Streu- und Räumpflicht als sehr lästig empfinden, ist sie jedoch unerlässlich, um die Sicherheit all der Menschen nicht zu gefährden, welche die Gehwege vor dem eigenen Grundstück benutzen. Dazu gehört neben dem Freiräumen der Wege mittels Schneeschippen oder -fegen ebenfalls das Streuen zum Schutz vor Glätte. Seit einiger Zeit darf hierbei kein Salz mehr gestreut werden. Erlaubt sind Sand, Sägespäne, Split und Granulat.
Klagen drohen
Wer dieser Pflicht zum Winterdienst nicht nachkommt und somit das Risiko eingeht, dass jemand auf den betreffenden Wegen ausrutscht, stürzt und sich verletzt, der muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen und ihm drohen Klagen auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld wegen fahrlässiger Körperverletzung. Denn die Rechte und Pflichten, die in Deutschland mit dem Wint
Dinner for One als Versicherungsfall
(772 x gelesen)Dinner for One als Versicherungsfall
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 16.12.2024 von Barbara Bocks. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
„Same procedure as every year“ beim Silvestersketch „Dinner for One“ mit Miss Sophie und ihrem Butler James. Die Geschichte ist schnell erzählt: Miss Sophie feiert ihren Neunzigsten – und Butler James gerät ins Straucheln, mehrfach. Denn während des Dinners kümmert sich der Butler nicht nur um den Service. Er imitiert auf Wunsch der Jubilarin auch die längst verstorbenen Stammgäste Sir Toby, Admiral von Schneider, Mister Pommeroy und Mister Winterbottom und deren Trinkgewohnheiten.
Durch die Versichererbrille gesehen
Oliver Frankenberger, Leitungsbereichsleiter Haftpflicht-Schaden bei der Allianz Versicherung, hat sich das berühmte Vier-Gänge-Menü einmal aus Versichererbrille angesehen: „Wenn James als Freiberufler arbeitet oder für einen externen Caterer, wäre es möglich, dass er oder sein Arbeitgeber eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Dann könnte Versicherungsschutz bestehen“.
Denn in der Betriebshaftpflicht sind Schäden mitversichert, die zustandekommen, wenn jemand die eigentlich erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt. Wäre James dag
Wie kommt es zu einem ungeplanten Betreuerwechsel in Onlineportalen?
Vielleicht haben Sie selbst schon Erfahrungen damit gemacht oder kennen das Thema aus dem Bekanntenkreis: Immer mehr Menschen nutzen mittlerweile Online-Vergleichsportale und Apps, wenn es darum geht, Versicherungen nach Preis-Leistung zu vergleichen, sich einen Überblick über Ihre bereits vorhandenen Versicherungen zu verschaffen oder sogar eine neue Versicherung abzuschließen.
Bitte beachten
In diesem Fall gilt es allerdings bei der Nutzung solcher Apps oder Vergleichsportale gut aufzupassen, denn was vielen Kunden nicht bewusst ist: Damit die Portale für Sie tätig werden können, benötigen diese eine Vollmacht, welche oftmals bereits durch einfaches Anklicken erteilt wird.
Dies bedeutet jedoch für Ihren bisherigen Makler, dass seine Vollmacht nicht mehr anwendbar ist – somit findet hier ein unbeabsichtigter Betreuerwechsel statt.
Auch online Informationen sorgfältig durchlesen
Auf den Webseiten und in den Apps der Betreiber sind Hinweise auf diesen Betreuerwechsel zwar zu finden, sind jedoch nicht immer auf den ersten Blick zu sehen und gut sichtbar platziert. Zum Teil muss man schon länger suchen und genauer hinschauen, bis man Informationen dazu findet.
Dazu kommt: Selbst, wenn der Kunde diese Hinweise bemerkt hat, ist sicherlich nicht jedem Kunden bewusst, dass die Erteilun