Diese Risiken bedrohen Photovoltaik-Anlagen
(101 x gelesen)Diese Risiken bedrohen Photovoltaik-Anlagen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 04.04.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag in Auszügen inhaltlich verwenden zu dürfen.
Schäden an der Photovoltaik-Anlage können ganz schön ins Geld gehen – und die Risiken sind vielfältig. Welches die häufigsten Gefahren sind, welche Schäden konkret entstehen können und wie eine gute PV-Versicherung vor den finanziellen Folgen schützt, haben wir hier für Sie zusammengefasst.
„Einige Schäden an Solarstromanlagen können sehr teuer werden“, schreiben Verbraucherzentralen auf ihren Websides. „Deshalb ist es empfehlenswert, die Anlage abzusichern.“ Schäden, mit denen gerechnet werden müsse, sind demnach:
• Diebstahl
• Wasser und Frost
• Sturm und Hagel
• Elementargefahren wie Schneedruck
• Ertragsausfall
• Brand, Blitzschlag und Überspannung
• Bedienungsfehler
• Kurzschluss
• Tierbisse
Experte beschreibt Schadenbeispiele aus der Praxis
Betrachtet man nur die am häufigsten auftretenden Schäden, so grenzen Fachleute diese meist auf fünf Risiken ein. Das Info-Portal der Dachdecker-Branche nennt in diesem Zusammenhang Unwetter, Diebstahl, Überspannung/Feuer, Tierbisse und Schneedruck. Dadurch
Gesundheitsfragen richtig beantworten
(149 x gelesen)Gesundheitsfragen richtig beantworten
Bei einigen Versicherungsarten, wie etwa Lebens-, Pflege-, Berufsunfähigkeits- oder private Krankenversicherung, stellen Anbieter konkrete Fragen zum Gesundheitszustand. Um diesen einschätzen zu können, müssen potenzielle Kunden meist umfangreiche Fragebögen ausfüllen. Doch was theoretisch einfach klingt, kann sich in der Praxis schwierig gestalten. Daher gilt: "Keineswegs überstürzt etwas ausfüllen, sondern sich die Zeit nehmen, in Ruhe die Fragen beantworten", rät der Kieler Internist Prof. Ulrich Fölsch. Denn unüberlegte Antworten können weitreichende Folgen nach sich ziehen.
Antworten beeinflussen Beiträge
Die Versicherung entscheidet auf Basis der gemachten Angaben, ob ein Kunde den gewünschten Versicherungsschutz erhält oder eben nicht. Entscheidet sich der Anbieter dafür, berechnet er die Versicherungsprämie für den Interessenten, ggf. erhebt er Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse für bestimmte Krankheiten. Wer gesundheitlich angeschlagen ist, muss mit einem erhöhten Beitrag rechnen oder im schlimmsten Fall kommt der Vertrag gar nicht zustande. Das darf aber nicht dazu verleiten falsche Angaben im Fragebogen zu machen.
Verstoß gefährdet Versicherungsschutz
Warum das so ist, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), Jörg Asmussen: Eine Person mö
Freiwillig in die GKV? Denken Sie nochmal drüber nach!
(302 x gelesen)Freiwillig in die GKV? Denken Sie nochmal drüber nach!
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 04.04.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.
Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte haben die Wahl, ob sie sich gesetzlich oder privat krankenversichern möchten. Die Entscheidung will gut überlegt sein, denn sie hat weitreichende Folgen. Hilfreich ist dabei ein Blick auf die unterschiedlichen Leistungen von GKV und PKV.
„Die gesetzliche Krankenversicherung ist doch völlig ausreichend, oder?“ Wenn auch Sie dieser Meinung sind, liegen Sie damit nicht einmal so falsch: Die GKV deckt Leistungen zur medizinischen Grundversorgung ab. Wer krank wird, bekommt die medizinisch notwendige Behandlung. Allerdings auch nicht mehr. Und bei näherem Hinsehen kommen dann doch Zweifel, ob das tatsächlich „völlig ausreichend“ ist.
Behandlung beim Top-Arzt? Schwierig…
Nehmen wir einen simplen Arztbesuch. Schon bei der Wahl der Praxis gibt es für GKV-Versicherte eine Einschränkung. Sie können nur zu einem kassenärztlich zugelassenen Mediziner gehen. Gerade bei Fachärzten haben viele der besten Spezialisten keine Kassenzulassung und behandeln nur Privatpatienten. Das wird ohne PKV-Police richtig teuer. A
Bandscheibenschaden in der Unfallversicherung
(348 x gelesen)Bandscheibenschaden in der Unfallversicherung
Einen Bandscheibenvorfall deckt die private Unfallversicherung nur dann ab, wenn sich die Verletzung unmittelbar auf einen Unfall zurückführen lässt. Die Definition der Versicherer lautet: Ein Unfall ist ein plötzliches, zeitlich und örtlich bestimmbares und von außen einwirkendes Ereignis, bei dem eine natürliche Person unfreiwillig einen Körperschaden erleidet. Dass ein Unfall hauptsächlich für einen Bandscheibenschaden verantwortlich ist und anerkannt wird, das passiert äußert selten. Auch unter dem Leistungsmerkmal "erhöhte Kraftanstrengung" sind Verletzungen an Meniskus und Bandscheiben ausgeschlossen, weil es sich weder um Bänder, Muskeln, Sehnen oder Kapseln handelt.
Unterschiedliche Auffassungen
Dementsprechend oft landen unterschiedliche Auffassungen zwischen Versicherungskunden und den Gesellschaften vor Gericht. So hatte das Landgericht Dortmund vor einiger Zeit einen Fall dieser Art zu entscheiden in dem es zu klären galt, ob die Schäden an der Bandscheibe und deren Folgen überwiegend auf ein versichertes Unfallereignis zurückzuführen sind. Dem Vertrag lagen die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (Stand 2011) zugrunde. Dort heißt es unter Ziffer 5.2.1, dass Leistungen bei Schäden an der Bandscheibe sowie Blutungen aus inneren Organen und Gehirnblutungen ausgeschlossen sind. Versicherungsschutz