Die größten Vorurteile rund ums Geldanlegen
(7904 x gelesen)Die größten Vorurteile rund ums Geldanlegen
Die Europäische Zentralbank (EZB) hat Guthabenzinsen faktisch abgeschafft. Das bringt Vorteile für überschuldete Staaten, ist aber schlecht für den Sparer. Warum aber liegen trotzdem € 2,5 Billionen in Deutschland auf Bankkonten? Viele Bürger sind verunsichert und trauen sich nicht in börsengehandelten Wertpapieren zu investieren. Häufig sind daran Vorurteile schuld:
1) Bargeld ist besser als Geld anlegen
Ein Großteil der Bevölkerung glaubt es sei sicherer, Geld unter dem Kopfkissen zu verstecken, als an den Finanzmärkten zu investieren. Doch wird bei dieser Denkweise die Inflation außer Acht gelassen, die dazu führt, dass Bargeld im Laufe der Jahre an Wert verliert. Jegliche Geldanlage mit einer Rendite unterhalb der Teuerungsrate, führt zwangsläufig zu einem Verlust des Kapitals. Anders bei einer Investition an den Aktienmärkten. Es liegt in der Natur der Sache, dass Kurse schwanken, aber langfristig verläuft die reale Rendite positiv. Wer also Vermögen bilden und mehren möchte, kommt an einer Anlage nicht vorbei, anstatt es unter dem Kissen zu horten. Die Gefahr eines Diebstahls oder eines Brandes steht zusätzlich im Raum.
2) Optimaler Einstiegszeitpunkt
Die Rendite zu maximieren ist relativ einfach. Der Anleger investiert, wenn Gewinne locken und steigt aus, wenn Verlust droht – so die Theorie. In
Rechtsschutzversicherung – die häufigsten Rechtsirrtümer
(5764 x gelesen)Rechtsschutzversicherung – die häufigsten Rechtsirrtümer
Eric Schriddels, Partneranwalt der Roland Rechtsschutz-Versicherungs-AG von der Kanzlei Kaiser und Kollegen, klärt in einer aktuellen Presse-Information des Versicherers Roland über die häufigsten Rechtsirrtümer auf :
Irrtum Nr. 1: Nachts darf man nicht mehr baden und duschen
In vielen Mietwohnungen darf man ab einer bestimmten Uhrzeit nicht mehr duschen oder baden. Ist das rechtens? “Prinzipiell darf jeder seine Wohnräume zu allen Tageszeiten nutzen, wie er möchte – solange er dabei die Nachbarn nicht unzumutbar stört. Je nach Wohnsituation kann zwar auch nächtliches Baden oder Duschen mit gewisser Intensität als Ruhestörung empfunden werden, gesetzlich verboten ist es aber nicht. Generelle nächtliche Dusch- und Badeverbote in Hausordnungen sind insgesamt unwirksam“, erklärt der Rechtsanwalt.
Irrtum Nr. 2: Bringt der Kellner die Rechnung nicht, muss man auch nicht bezahlen
Augenkontakt, Winken, Gesten – nichts hilft. Kann man nun einfach aufstehen und gehen? “Ja. Soweit man nachweisen kann, dass man wiederholt um die Rechnung gebeten hat, darf man die Gaststätte tatsächlich verlassen”, erklärt Schriddels. Wenn die Rechnung nicht kommt, gerät der Gastwirt in den sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet: Der Gast muss nicht ewig sitzen bleiben. Ums Bezahlen kommen die Gäste aber nich
Verschenktes Geld
(7426 x gelesen)Vermögenswirksame Leistungen – verschenktes Geld
Für viele Berufseinsteiger ist in diesen Tagen die erste Gehaltsüberweisung auf dem Konto eingegangen. Meist gibt es auch schon Pläne, was der Auszubildende mit dem Geld machen möchte. Nicht selten steht ein Auto, ein neues Mobiltelefon oder der nächste Urlaub auf der Liste. Aber Sparen ist auch eine attraktive Option. Denn es gibt die Möglichkeit, mit Hilfe des Arbeitgebers und dem Staat Geld anzulegen. Zusätzlich zum Lohn oder dem Gehalt zahlen viele Arbeitgeber im Monat bis zu € 40 für das vom Staat geförderte VL-Sparen. VL steht für vermögenswirksame Leistungen. Die genaue Höhe der Beträge regelt meist der Arbeits- oder Tarifvertrag.
Ein Drittel verzichtet auf Anspruch
Von gut 20 Millionen Beschäftigten, die Anspruch auf VL haben, nutzen allerdings aktuell nur rund 13 Millionen diese Sparmöglichkeit. Das ist unverständlich, denn auf lange Sicht kann der Arbeitnehmer mit geringen Beträgen ein kleines Vermögen ansammeln.
Staatliche Förderung
Niedrige Einkommensgruppen erhalten zusätzlich eine staatliche Zulage. Bei Bausparverträgen betrifft dies Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen bis zu € 17.900 (Verheiratete € 35.800). Die Arbeitnehmersparzulage beträgt 9 Prozent auf einen Höchstbetrag von € 470. Somit ergibt sich ein Förderbetrag bis zu € 42,30. Die Zulagen für Fondsanl
Mehr als ein Drittel aller Hausratversicherungen wird nie überprüft
(4778 x gelesen)Mehr als ein Drittel aller Hausratversicherungen wird nie überprüft
Hierzulande sind nur 56 Prozent aller Bürger der Meinung ausreichend gegen Schäden am Haus- oder Wohnungsinventar versichert zu sein. Das Thema Versicherung fristet bekanntermaßen bei vielen ein stiefmütterliches Dasein. So prüfen beispielsweise gerade 39 Prozent einmal im Jahr ihre Hausratversicherung – 29 Prozent tun das nie und bleiben damit im Ernstfall auf hohen Schadenssummen sitzen. Zu diesem Ergebnis kommt das Hamburger Insurtech Helden.de, das für seine Studie mit dem Titel „Versicherungsschutz im Alltag“ mehr als 1.000 Bundesbürger online repräsentativ befragte.
Wert des Hausrats häufig nicht bekannt
Kleidung, technische Geräte, Möbel, Fahrräder oder auch der Inhalt vom Gartenhaus, viele Deutsche kennen den Wert ihres eigenen Besitzes nicht. So gaben 70 Prozent der Befragten zu, den Neuwert ihres Hausrates nicht exakt beziffern zu können. 44 Prozent aller Studienteilnehmer sind eigenen Angaben zufolge entweder überhaupt nicht versichert, gefühlt unterversichert oder zweifeln daran, ob die Leistung ihrer Hausratversicherung ausreichend Schutz bietet. Die Autoren warnen vor einer „gefährlichen Finanzierungslücke, weil beim Haus- und Wohnungsinventar schnell hohe Summen zusammenkommen.“
Standardmäßig sind € 650 pro qm versichert
Eine Hausratversicherung sichert standardmäßi