Ursachen eines fehlenden Testaments
(6992 x gelesen)Fehlendes Testament ist Hauptursache für Erbstreitigkeiten
Ein Streit unter den Erben ist keine Seltenheit. Mehr als ein Viertel der Deutschen hat das bereits live miterlebt. Laut der Hälfte aller Befragten liegen die Hauptgründe der Auseinandersetzungen bei einem fehlenden Testament oder einer unklaren Erbfolge.
Das Thema Erben und Vererben wird aufgeschoben
Viele Bundesbürger beschäftigen sich mit den Themen Erben und Vererben gar nicht oder zu spät. Häufig kommt es zu Streitigkeiten wegen unklarer Aufteilung der Erbmasse (39 Prozent) und fehlender Absprachen im Vorfeld (29 Prozent), so das Ergebnis einer Umfrage mit dem Titel „Patientenverfügung und Erbschaft“ der Lebensversicherungsgesellschaft Hannoversche Leben.
Je höher das Einkommen, desto größer die Streitlust
Weiter kommt die Studie zu dem Ergebnis, dass mit steigendem Einkommen auch die Häufigkeit der Erbauseinandersetzungen zunimmt. So haben sich bereits 39 Prozent der Deutschen mit einem monatlichen Einkommen von über € 4.000 netto schon einmal um ein Erbe gestritten. Bei Personen mit einem geringeren Nettogehalt als € 1.000 Euro, betrifft dies nur 21 Prozent.
Wer soll das Erbe keinesfalls erhalten?
Die Hannoversche Leben befasste sich auch mit der Frage, wer das eigene Hab und Gut im Todesfall auf keinen Fall erhalten soll. Am häufigsten wurden hier politische Parteien und d
Skurille Versicherungen
(7213 x gelesen)Skurrile Versicherungen
Um nicht wegen einer Unachtsamkeit oder Krankheit vor dem finanziellen Abgrund zu stehen, haben wir die Möglichkeit uns gegen Unglücks- und Schadensfälle zu versichern. Doch wer tatsächlich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein bzw. Unvorhergesehenes vermeiden will, kann auch Verträge für besondere Lebenslagen abschließen.
Heutzutage lässt sich fast alles versichern. Prof. Michaele Völler, Leiterin der Forschungsstelle Versicherungsmarkt an der Fachhochschule Köln: „Obwohl die Deutschen komplizierte Versicherungen scheuen, wächst bei ihnen der Bedarf an individualisierten Produkten.“ Sie bezieht sich dabei auf eine Studie des Marktforschungsinstituts YouGov.
Nachfolgend eine Auflistung besonders kurioser Verträge:
1) Schutz vor sportlichem Abstieg, Alkoholverbot oder Aliens
Klappt es mit dem Klassenerhalt des Lieblingsvereins? Die alljährliche Zitterpartie kann zur Tortur werden. Eine Versicherungspolice hierfür könnte den Abstiegsschmerz lindern. Der Verein profitiert zwar nicht davon, aber das eigene Portemonnaie fühlt sich einfach besser an.
Alkoholverbot in Deutschland ist undenkbar. Doch auch der gesetzlich festgeschriebene Entzug von Bier und dergleichen lässt sich finanziell entschädigen.
Gegen eine Entführung durch Aliens auf einen fernen Planeten kann man eine Versicherung abschließen. Geld gibt es s
Vorsicht vor Fintechs
(9307 x gelesen)Vermittlung von Versicherungen über Fintechs
Moderne Versicherungs-Apps suggerieren einen kostengünstigen, schnellen und unkomplizierten Service rund um das Thema Versicherungen über das Smartphone. „Doch das ist mitnichten so“, warnt Michael H. Heinz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute (BVK). „Bei diesem digitalen Hype wird zwar viel versprochen, aber die meisten Kunden wissen gar nicht, auf was sie sich wirklich einlassen.“
Ungewollte Übertragung bestehender Verträge
Der BVK warnt daher, dass mit dem Abschluss eines einzelnen Versicherungsvertrages bei den neuen und selbsternannten „digitalen Versicherungsmanagern“ häufig auch alle bestehenden Policen auf einen Versicherungsvermittler im Netz übertragen werden, den sie nicht kennen. Michael H. Heinz erklärt in diesem Zusammenhang: „Der Kunde erteilt eine Maklervollmacht und der neue Makler hat dann das Recht, alle Versicherungsverträge des Kunden zu verwalten, umzudecken und sogar zu kündigen, wenn er meint, dass es am Markt bessere Angebote gibt. Denn Versicherungsmakler sind laut Gesetz treuhänderische Sachverwalter ihrer Kunden.“
Fintechs verlangen umfassende Angaben
Die Fintech-Unternehmen fordern von ihren Kunden sowohl umfassende Informationen zu Einkommen, Beruf, Familiensituation und Anschrift, als auch Details zu bestehenden Versicherungen. Mit diesen Ang
Erhöhung der Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebene
(9899 x gelesen)Neue Hinzuverdienstgrenzen für Hinterbliebene
Bezieher einer gesetzlichen Witwenrente dürfen nur bis zu einem bestimmten Freibetrag Geld hinzuverdienen, ansonsten werden ihre staatlichen Leistungen gekürzt. Zum 01.07.2015 wurde diese Verdienstgrenze angehoben. Zusätzlich besteht für Empfänger einer gesetzlichen Waisenrente ab diesem Zeitpunkt keinerlei Beschränkung des Einkommens mehr.
Rentenerhöhung auch für Witwen- und Waisenrenten
Zum 01.07.2015 gab es eine Erhöhung der Altersrenten. Sie betrug bei bestehenden Renten 2,1 Prozent in den alten und 2,5 Prozent in den neuen Bundesländern. Zeitgleich stiegen – wie bereits oben erwähnt – auch die Freibeträge (Hinzuverdienstgrenzen), d. h. die Beträge, die Bezieher einer gesetzlichen Witwen- und Erziehungsrente dazuverdienen dürfen, ohne dass Rentenleistungen gekürzt werden.
Berechnung der Hinzuverdienstgrenze
Die Hinzuverdienstgrenze entspricht bei der Witwen- und Erziehungsrente dem 26,4-fachen des aktuellen Rentenwertes. Bei Personen, die eine Hinterbliebenenrente erhalten und Kinder mit einem Anspruch auf Waisenrente erziehen, erhöht sich der Freibetrag zusätzlich um das 5,6-fache des Rentenwertes je Sprössling. In Zahlen ausgedrückt: in Westdeutschland wurde der Betrag von € 28,61 auf € 29,21 und in Ostdeutschland von € 26,39 auf € 27,05 angehoben.
Höhere Hinzuverdienstgrenzen
Der Freibetrag