Invaliditätsversicherung für Kinder
(671 x gelesen)Invaliditätsversicherung für Kinder
Meist geht es bei der Absicherung von Risiken um den Versicherungsschutz für Erwachsene. Eine mögliche Behinderung der Kinder hingegen liegt jenseits der Verstellungskraft vieler Eltern. Die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamts (Destatis) weist allerdings rund 207.000 pflegebedürftige Kinder aus (Stand Ende 2022). Damit liegt der Anteil Pflegebedürftiger an der gleichaltrigen Bevölkerungsgruppe bei knapp zwei Prozent.
Schwerer Schicksalsschlag
Es trifft eine Familie schwer, wenn ein Kind zum Invalide wird. Dem Schicksalsschlag folgen meist zusätzlich finanzielle Belastungen. Ebenso wahrscheinlich ist es, dass ein Elternteil den Beruf an den Nagel hängen muss, um sich der Pflege widmen zu können. Somit fällt ein Einkommen weg. Ein wichtiges Vorsorgeprodukt gegen das Risiko der Kinderinvalidität ist die Kinderinvaliditätsversicherung.
"Eine der wichtigsten Versicherungen überhaupt"
Die Kinderinvaliditätsversicherung bietet finanziellen Schutz, falls das Kind aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls dauerhaft beeinträchtigt bzw. invalid ist. In der Regel gilt ein Invaliditätsgrad ab 50 Prozent als Leistungsauslöser. Versicherer bieten als Wahloption eine Einmalzahlung oder auch eine dauerhafte Rente an.
Empfohlen werden derartige Policen auch von Verbraucherschützern. So schreibt zum Beispiel die Verbr
Eigenanteil in der Pflegeversicherung – Lücke steigt trotz jüngst erhöhter Zuschüsse weiter
(641 x gelesen)Eigenanteil in der Pflegeversicherung – Lücke steigt trotz jüngst erhöhter Zuschüsse weiter
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 16.02.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Obwohl der Gesetzgeber Pflegebedürftige in Pflegeheimen mit höheren Zuschüssen entlasten will, steigt die Höhe ihres Eigenanteils. Das bemängelt der Versicherer Universa. Denn Investitionskosten sowie Kosten für Kost und Logis machen den größten Teil aus und müssen weiterhin selbst getragen werden.
Zuzahlungen um 19 Prozent gestiegen
Im Jahr 2023 sind im Vergleich zu 2022 die Zuzahlungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen um 19 Prozent gestiegen – obwohl es gleichzeitig mehr Zuschläge gibt, die genau diesen Anteil begrenzen sollen. Beispielsweise übernimmt die Pflegekasse jetzt im ersten Jahr 15 Prozent (vorher 5 Prozent) als Zuschuss. Ab dem vierten Jahr sind es sogar 75 Prozent (vorher 70 Prozent).
€ 165 mehr
Darauf weist die Universa Krankenversicherung hin und zitiert Zahlen vom Verband der Ersatzkrankenkassen: Demnach zog der bundesdurchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege im Vergleich zum Vorjahr im ersten Jahr einer Unterbringung um € 165 auf monatlich € 2.576 an. Auch in der höchs
Lebensversicherung - Fallstricke beim Bezugsrecht
(647 x gelesen)Lebensversicherung - Fallstricke beim Bezugsrecht
Es kommt häufig vor, dass die engsten Verwandten im Nachlass des Verstorbenen eine bislang unbekannte Lebensversicherung finden. Die mit dem Tod fällig werdende Versicherungssumme gehört zum Erbe. Oftmals hat der Vererbende allerdings als Bezugsberechtigten einen Namen eingesetzt, der für die Hinterbliebenen nicht nachvollziehbar ist, beispielsweise den früheren Ehegatten, die Geliebte oder eine gänzlich fremde Person.
Bezugsberechtigter ist nicht gleich Bezugsberechtigter
"Setzt der Versicherungsnehmer in den Vertrag mit einem Versicherer eine dritte Person als Bezugsberechtigten ein, liegt darin ein Schenkungsversprechen. Damit dieses wirksam wird, muss die Schenkung entweder notariell beurkundet oder vollzogen werden", erklärt Rechtsanwalt Sven Gelbke, Geschäftsführer des Erbrechtsportals, "Die Erbschützer".
Erfährt der Bezugsberechtigte erst nach dem Tod des Erblassers, dass er in die Versicherungspolice eingesetzt wurde, so wird die Schenkung erst dadurch vollzogen, wenn er diese auch annimmt. Zu diesem Zeitpunkt erlangt er einen Auszahlungsanspruch gegenüber der Versicherung. "Nur dann, wenn die Einsetzung eines Bezugsberechtigten mit Abschluss des Lebensversicherungsvertrages nach den Versicherungsbedingungen ausdrücklich als unwiderruflich erfolgt, ist die Schenkung vollzogen und haben die Erbe
Fakten statt Vorurteile – die fünf größten Mythen über die private Krankenversicherung
(650 x gelesen)Fakten statt Vorurteile – die fünf größten Mythen über die private Krankenversicherung
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 24.01.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.
Vorurteil 1: Die Leistungen der gesetzlichen Kassen reichen doch aus
Fakt ist: Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind für alle Mitglieder zum größten Teil identisch und im Sozialgesetzbuch V geregelt. Danach müssen die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Die GKV garantiert also die medizinische Grundversorgung, wobei Leistungen im Rahmen von Gesetzesänderungen gekürzt oder gestrichen werden können. Wer mehr möchte, muss eine private Zusatzversicherung abschließen.
Im Gegensatz dazu überlässt die private Krankenversicherung ihren Versicherten selbst die Entscheidung darüber, wie sie sich im Einzelfall behandeln lassen wollen. Vielfach werden dabei bereits Kosten für neue Behandlungsmethoden übernommen, die in der GKV noch gar nicht vorgesehen sind. Privatversicherte profitieren in der Regel außerdem von höheren Zahnleistungen oder einer Chefarztbehandlung im Krankenhaus. Ein weiterer Vorteil: Die vertraglich vereinbarten Leistung