Unterschied Makler und Versicherungsvertreter
(8806 x gelesen)Wer kennt den Unterschied zwischen Makler und Versicherungsvertreter?
Bei meiner täglichen Arbeit fällt mir auf, dass viele Bürger nach wie vor den Unterschied zwischen einem Versicherungsvertreter, auch Ausschließkeitsvermittler genannt, und einem Makler nicht kennen. Nur ein geringer Personenkreis ist darüber informiert, welche Vorteile Ihnen die Arbeit eines Versicherungsmaklers bringt. Ich wurde wiederholt von Freunden und Bekannten aus meinem persönlichen Umfeld darauf angesprochen, für welche Versicherungsgesellschaft ich denn Makler sei.
Medien informieren falsch
Es stellt sich die Frage: Woher sollen Kunden, die sich nicht alltäglich mit dieser Materie beschäftigen, den Unterschied kennen? Aus den Medien? – Fehlanzeige! In der Tat werden auch dort falsche Informationen verbreitet. Das zeigt ein Bericht der Bildzeitung über einen „LVM-Makler“, der angeblich Anlagebetrug begangen haben soll.
Zum Thema Politik und Verbraucherschutz besteht ein separater Artikel.
Versicherer handeln im Eigeninteresse
Versicherungsgesellschaften haben selbst auch kaum Interesse daran, Aufklärungsarbeit zu leisten - der Kunde soll möglichst alle Verträge bei einem Anbieter abschließen. Am besten funktioniert dies mit einem angestellten Versicherungsvertreter, der den Weisungen von oben folgen muss. Ob dies im Sinne des Verbrauchers ist, steht auf einem ander
10 Steuertipps für Selbstständige
(7168 x gelesen)10 Steuertipps zum Jahreswechsel für Selbstständige
Bei einigen Themen können Sie zum jetzigen Zeitpunkt noch eingreifen um 2014 oder ab 2015 Steuern zu sparen.
1) Fahrtenbuch führen
Müssen Sie mehrere Betriebs-Pkws mit einem pauschalen Privat-Anteil versteuern, oder ist grundsätzlich für ein Fahrzeug die 1%-Methode als Eigen-Anteil zu hoch, dann lohnt sich das Führen eines steuerlich anerkannten Fahrtenbuchs. Bitte beachten Sie: nur beim Kauf eines neuen Fahrzeugs oder zum Beginn eines Kalenderjahres kann diese Maßnahme aufgegriffen werden.
2) Vorsteuerabzug bei nicht bezahlten Rechnungen
Wenn Sie für ihr Unternehmen im Jahr 2014 Leistungen bzw. Waren bezogen haben und ihre Rechnungen bis zum Jahreswechsel noch nicht beglichen sind, dürfen Sie die daraus resultierende Vorsteuer bereits im Dezember 2014 bei ihrer Umsatzsteuer-Voranmeldung geltend machen. Sie müssen lediglich den Nachweis erbringen, dass Ihnen die Rechnung bis zum 31.12.14 vorgelegen hat. Eine Bezahlung hingegen ist keine Bedingung für einen Vorsteuerabzug.
3) Sonderabschreibung von 20 %
Für bestimmte Anschaffungen steht Ihnen in 2014 eine Sonderabschreibung von 20 % zu – Voraussetzung ist, dass die Gewinnobergrenze von €100.000 im Jahr 2013 nicht überschritten wurde. In welchem Monat die Anschaffung erfolgt ist nicht entscheidend - als Bedingung gilt, dass das neu bzw.
Ist Deutschland bereit für die Honorarberatung?
(9403 x gelesen)Provision oder Honorar
Das Thema Anlageberatung löst derzeit heftige Diskussionen aus. Es stellt sich die Frage: Soll ein Vermittler für seine Tätigkeit eine Provision erhalten, oder ist es besser der Kunde bezahlt für diese Dienstleistung künftig ein Honorar an den Berater? Fakt ist, die Qualität der Beratung muss gewährleistet sein. Ein unabhängiger Makler ist ein Unternehmer mit wirtschaftlichen Interessen – die Art der Vergütung spielt hierbei eine untergeordnete Rolle. Und für den Anleger steht ausschließlich der Mehrwert aus dessen Dienstleistung im Vordergrund. Laut Global Wealth Report zahlt sich Beratung aus – in Deutschland erhöht sich die Zahl der Millionäre.
Fehlende Verständnis und Grundwissen
Weitaus wichtiger wäre es besonders Kleinanleger auf die Thematik Kapitalanlage zu sensibilisieren, damit sie diesen Punkt künftig professioneller angehen. Die Rentenreform trägt dazu bei, dass Vorsorge immer mehr zu einer Pflichtmaßnahme für den Bundesbürger werden muss. Aber leider fehlt vielen Menschen das Verständnis für die Relevanz einer hochwertigen Anlageberatung. Ein Großteil der Bevölkerung muss zunächst dafür empfänglich gemacht werden, dass sie überhaupt Beratung braucht, anstatt „Pro und Contra“ von Provisions- oder Honorarberatung zu erörtern. Damit steht Aufklärung rund um das Thema Kapitalanlage im Vordergrund. Erst das Ver
Unwissende Politiker und Verbraucherschützer
(11097 x gelesen)Große Wissenslücken bei Politik und Verbraucherschutz
Der deutsche Gesetzgeber hat das Berufsbild des unabhängigen Versicherungsmaklers nicht verstanden – eine Aussage, die ebenfalls auf die subventionierten Verbraucherschutzvereine zutrifft. Diese erhalten für ihre Arbeit jährlich Millionen unserer Steuergelder und betreiben Beratung im Bereich Versicherung und Geldanlagen auf Honorarbasis.
Schockierende Unwissenheit des Gesetzgebers
Der Gesetzgeber vermischt und verwechselt ständig das Berufsbild des an eine Gesellschaft fest gebundenen Ausschließlichkeitsvertreters mit dem des Versicherungsmaklers. Der Makler arbeitet mit vielen Versicherungsgesellschaften zusammen, ist aber keiner verpflichtet. Er ist deshalb in der Lage, die Angebote verschiedener Versicherer einzuholen und zu vergleichen. Der erste Schritt beim Kunden ist die Risikoanalyse und Bedarfsermittlung. Im Anschluss daran filtert der freie Vermittler die individuell passenden Produkte für seinen Mandanten heraus. In bestimmten Fällen läuft dieser Vorgang über entsprechende Ausschreibungen an die Gesellschaften. Auf diese Weise erhält der Kunde ein auf seine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot mit bestmöglichem Deckungsschutz vorgelegt und dementsprechend erklärt. Der Makler haftet dem Kunden gegenüber seiner Auswahl.
Unterschiedliche Entlohnung
Für einen gesellschaftsunabhängigen Vers