Hausratversicherung - Tipps für den Schadensfall Teil II
(1783 x gelesen)Hausratversicherung - Tipps für den Schadensfall Teil II
Ausführliche Liste innerhalb von zwei Wochen
Liefern Sie dem Versicherer keinen Vorwand für Kürzungen. Es liegt in der Sache, dass eine ausführliche Auflistung mehrere Tage dauern kann. Aber nach mehr als zwei Wochen kann es eng werden. Das Landgericht Oldenburg fand beispielsweise drei Wochen zu lang. Nachdem der Kunde so viel Zeit verstreichen ließ, durfte der Hausratversicherer seine Zahlung um 40 Prozent kürzen (Az. 13 O 3064/09).
Selbstverständlich müssen die Angaben zu den gestohlenen Gegenständen beim Versicherer und der Polizei identisch sein. Wer der Polizei Notebook und Bargeld als gestohlen meldet, beim Versicherer aber ein paar Tage später zusätzlich noch eine entwendete Kamera angibt, kann in Schwierigkeiten geraten.
Eindruck von Versicherungsbetrug vermeiden
Im letztgenannten Fall kann der Sachbearbeiter des Versicherers hellhörig werden und unterstellen, dass Betroffene den Schaden aufbauschen wollten, nachdem der erste Schock überwunden war. Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung gehören zu den Sparten, bei denen Versicherungsbetrug am häufigsten vorkommt. Bei letzterer Versicherungsart wissen Versicherer aus Erfahrung, dass mindestens jeder dritte Schaden an teuren Kleinartikeln wie etwa Brillen oder Smartphone fingiert ist. Stellt sich der Verdacht als begründet he
Hausratversicherung - Tipps für den Schadensfall Teil I
(965 x gelesen)Hausratversicherung - Tipps für den Schadensfall Teil I
Im ersten Schock nach einem Schadensfall passieren leicht Fehler, die teuer werden können. Diese Tipps helfen Ihnen professionell zu agieren und die Schadensregulierung mit dem Versicherer so reibungslos wie möglich abzuwickeln.
Ruhe bewahren
Bei kleineren Schäden bezahlen die Versicherungsgesellschaften oft anstandslos den zu ersetzenden Gegenstand, da der Personalaufwand für viele Rückfragen und eine detailierte Nachprüfung zu aufwendig ist. Allerdings gestaltet es sich bei größeren Summen anders, hier wird häufig routiniert nach Möglichkeiten gesucht, dem Geschädigten Fehler nachzuweisen, um so die Entschädigungszahlung zu drücken. Ist ein Schaden passiert, gilt es daher Ruhe zu bewahren und umsichtig vorzugehen.
Schadensminderungspflicht
Versicherte trifft die sog. Schadenminderungspflicht, d.h. den Schaden so gering wie möglich halten, beispielsweise müssen sie bei einem Wasserschaden leichte Möbelstücke, elektronische Geräte und weiteres Inventar retten und an einen trockenen Ort bringen. Bei noch angeschlossenen Elektrogeräten gilt es den Stecker zu ziehen oder die Sicherung auszuschalten. Außerdem das Wasser möglichst rasch abschöpfen, um Schimmel oder Schäden an Bodenbelägen und der Bausubstanz vorzubeugen.
Sicherungsmaßnahmen ergreifen
Wurde bei einem Einbruch ein Fenster eing
Vorbild Makler – sollten auch Minister für ihr Handeln haften?
(806 x gelesen)Vorbild Makler – sollten auch Minister für ihr Handeln haften?
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 10.07.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Fast eine Viertelmilliarde Euro, nämlich € 243 Millionen, hat das vermurkste PKW-Maut-Projekt des früheren Verkehrsministers Andreas Scheuer (CSU) die Steuerzahler gekostet. Der Fall wirft nun ein Schlaglicht auf die Frage, ob Politiker persönlich haftbar gemacht werden können, wenn öffentliche Gelder durch ihr eigenes Missmanagement mit vollen Händen aus dem (Auto-)Fenster geschmissen werden.
In anderen Berufen ist eine VSH gesetzlich vorgeschrieben
Für Versicherungsmakler zum Beispiel ist eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) gesetzlich vorgeschrieben. Sie greift typischerweise bei Beratungsfehlern, die eine Unterversicherung zur Folge haben, wodurch Versicherungsnehmer im Schadenfall erhebliche finanzielle Nachteile drohen. Dabei muss es gar nicht immer gleich das Worst-Case-Szenario „Falschberatung“ sein. „Auch kleine Versäumnisse, die im Geschäftsalltag nun einmal passieren, können zu beträchtlichen Schadenersatzforderungen gegenüber Versicherungsmaklern führen“, wie die Experten des Deutschen Maklerverbunds (DEVM) anhand eines
Radfahrer leben gefährlich und reale vs. gefühlte Inflation
(1712 x gelesen)Radfahrer leben gefährlich und reale vs. gefühlte Inflation
Radfahrer leben gefährlich
Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) vermeldet eine besorgniserregende Entwicklung: Binnen zehn Jahren ist die Zahl meldepflichtiger Wegeunfälle mit dem Fahrrad von circa 22.500 auf 37.000 (2022) gestiegen. Der wachsende Absatz von E-Bikes und Pedelecs macht sich auch in der Unfallstatistik bemerkbar: Zwischen 2019 und 2022 hat sich die Zahl der Wegeunfälle mit diesen Gefährten gut vervierfacht, von 407 auf 1.650.
„Wir brauchen ein besseres Miteinander auf unseren Straßen“, kommentiert DGUV-Hauptgeschäftsführer Dr. Stefan Hussy und sieht Nachbesserungsbedarf bei der Anpassung an das veränderte Mobilitätsverhalten. „Konkret heißt das, die Vision Zero ernst zu nehmen und die Infrastruktur konsequent am Schutz der ungeschützten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer auszurichten.“
Der gesetzliche Unfallschutz deckt nur direkte Fahrten zur Arbeitsstelle und zurück sowie Fahrten im Rahmen der Berufsausübung ab – im privaten Bereich sind Radfahrer ebenso wie Fußgänger und alle anderen daher mit einer privaten Unfallversicherung gut beraten.
Reale vs. gefühlte Inflation
Auf 18 Prozent schätzten die Deutschen die Inflationsrate im Mai dieses Jahres, wie eine Studie des Kreditversicherers Allianz Trade erbrachte. Die offizielle Teuerungsrate betrug