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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

BGH trifft kundenunfreundliches Urteil zu gekürzter Überschussbeteiligung

Erst kürzlich reduzierte der Branchenprimus Allianz den Rechnungszins einiger Rentenversicherungstarife von ehemals 1,75 auf nunmehr 1,25 Prozent. 750.000 Verträge fallen diesem Beschluss zum Opfer, bei denen nun die betroffenen Kunden weniger garantierte Rente erhalten. Getreu dem Motto eine schlechte Nachricht kommt selten alleine, dringt eine Streitigkeit an die Öffentlichkeit, die ein negatives Licht auf die Allianz Lebensversicherung wirft. Hier geht es um die grundsätzliche Frage der Versicherungskonzerne, ob ein Versicherer die Überschussbeteiligung der Kunden senken darf, um einen vorgeschriebenen Sicherungsbedarf zu decken, während er aber gleichzeitig Gewinne an den Mutterkonzern abführt?

Überschussbeteiligung fast halbiert

Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich die Überschussbeteiligung  eines Versicherungskunden der Allianz nahezu halbierte. Ihm stellte man im Jahr 2010 Überschüsse von gut € 11.300 für einen 1987 abgeschlossenen Vertrag in Aussicht. Doch zum Ablauf des Vertrages im Jahr 2014 kam die böse Überraschung - nur knapp € 6.400 kamen zur Auszahlung. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht, da für ihn der Verdacht aufkam, der Versicherer habe gegen das Ausschüttungsverbot verstoßen. Das Verbot bedeutet, dass ei

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