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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Krankenkassen rechnen mit erneut steigenden Beiträgen

Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 28.04.2023 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

Im kommenden Jahr könnte es mit dem Zusatzbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) weiter hinauf gehen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, gehen Krankenkassen und Gesundheitsministerium inzwischen fest davon aus.

Erst in diesem Jahr waren die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) um durchschnittlich 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent gestiegen. Doch das könnte es noch nicht gewesen sein. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, könnten die Beiträge im kommenden Jahr um weitere 0,2 oder 0,3 Prozentpunkte anziehen. Auch das Bundesgesundheitsministerium stelle sich schon darauf ein. Mit den Informationen bezieht sich das Blatt auf „Krankenkassenkreise“.

Ein Minus von € 17 Milliarden droht

Die GKV verzeichnet derzeit jährliche Defizite in Milliardenhöhe, in diesem Jahr droht ein Minus von € 17 Milliarden. So sah es noch vor einigen Monaten aus. Wobei man laut „Handelsblatt“ in der Ampelkoalition und bei den Krankenkassen inzwischen von lediglich minus € 8 bis 10 Milliarden ausgeht.

Milliardensummen an Steuergeld

Seit J

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Okt 14 2016

Was ist nach einem Todesfall alles zu tun

Den Angehörigen bleibt nach dem Tod eines Familienmitglieds kaum Zeit zum Trauern. Vieles muss organisiert und erledigt werden. Anbei eine Checkliste, welche Formalitäten erfüllt werden müssen:

1) Totenschein ausstellen lassen

Ist ein Familienmitglied zu Hause verstorben, muss ein Arzt verständigt werden, damit dieser den Totenschein ausstellt. Dazu entweder den Hausarzt oder die Nummer 112 anrufen. Befand sich die Person in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, wird ihnen der Schein dort ausgestellt.

2) Verwandte, Freunde und Arbeitgeber informieren

Nach dem Tod eines Angehörigen sind Familienmitglieder sowie enge Freunde vom traurigen Ereignis in Kenntnis zu setzten. Bei dieser Gelegenheit sollte geklärt werden, wer sich um den Nachlass kümmert und wer welche Aufgaben übernimmt. Logischerweise ist auch der Arbeitgeber – falls vorhanden – zu informieren.
 
3) Wichtige Dokumente zusammenstellen

Wichtige Dokumente müssen zusammengetragen werden. Dazu zählen Personalausweis und Geburtsurkunde, je nach Familienstand auch Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Scheidungsurkunde. Einige dieser Unterlagen werden zur Beantragung des Erbscheines benötigt.

4) Bestattungsinstitut kontaktieren

Prüfen Sie, ob in einer Bestattungsverfügung festgelegt wurde, wie der Verstorbene bestattet werden mö

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Neun Steuertipps für 2015/16

(11878 x gelesen)
Jan 15 2016

Neun Steuertipps für 2015/2016

In folgender Aufstellung sind einige wichtige steuerliche Hinweise für Arbeitnehmer und Unternehmer zum Jahreswechsel 2015/2016 zusammengefasst. Sie reichen von A wie Abgabe der Steuererklärung bis U wie Unterhaltsaufwendungen.

1. Rückwirkende Veranlagung bis 2012

Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können bis 31. Dezember 2016 noch rückwirkend bis zum Steuerjahr 2012 eine Veranlagung beantragen. Meist lohnt es sich, da in den vergangenen Jahren durchschnittlich € 900 erstattet wurden.

2. Rechtzeitig Abgabe der Einkommensteuererklärung

Wer zur steuerlichen Veranlagung verpflichtet ist und die Einkommensteuererklärung für 2014 noch nicht eingereicht hat, muss sich beeilen. Für das Steuerjahr 2015 ist noch Zeit bis zum 31. Mai 2016, danach darf das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Einkommensteuer erheben. Diese Frist kann nur von steuerberatenden Berufen ohne Begründung bis zum Ende des Kalenderjahres verlängert werden.

3. Nutzen von Freibeträgen

Um den Steuerabzug zu minimieren, ist es sinnvoll voraussichtlich abzugsfähige Kosten als Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Nachfolgend einige Beispiele dazu:
- erhöhte Werbungskosten durch einen langen Anfahrtsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kosten be

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