Versicherungsschutz von Flüchtlingshelfern
(8365 x gelesen)Versicherungsschutz von Flüchtlingshelfern
Deutschland engagiert sich und hilft den Flüchtlingen. Um Menschen in Not mit Nahrungsmitteln, Kleidung und Spielsachen versorgen zu können, nehmen sich Arbeitnehmer in München, Berlin, Frankfurt und Leipzig frei. So werden Notunterkünfte geschaffen, Möbel gesammelt und Sprachunterricht erteilt. Aber wie ist die Situation, wenn Helfer einen Schaden verursachen bzw. selbst erleiden?
Persönliches Engagement ist Privatangelegenheit
Leider machen sich viele ehrenamtliche Helfer keine Gedanken über ihren Versicherungsschutz bei Schadensfällen. Hier gilt grundsätzlich: Eigeninitiative ist prinzipiell Privatsache!
Bei organisierten Einsätzen leistet die gesetzliche Unfallversicherung
Für alle ehrenamtlichen aktiven Bürger gilt, nur bei organisierten Einsätzen besteht bei einem Schaden am eigenen Körper, Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Egal ob sie bei der freiwilligen Feuerwehr, der Kirche, als Wahlhelfer oder als Schöffe tätig sind. Entscheidend ist dabei, dass dies freiwillig, unentgeltlich, zum Wohle anderer und im Auftrag einer Schule, einer Anstalt oder einer Körperschaft des öffentlichen Rechts geschieht, so Stefan Boltz, Sprecher der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in Berlin. Kommt es bei solch einer Tätigkeit oder auf dem Weg zwischen Wohn- und Einsatzort z