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Unnötige Geldausgaben

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Nov 05 2014

Unnötig doppelt versichert

Leider zahlen viele Deutsche jährlich Geld für Zusatzversicherungen, die entweder keinen Sinn ergeben oder bei denen der Deckungsumfang bereits in anderen Verträgen enthalten ist. Da wird beispielsweise beim Kauf eines neuen Handys zusätzlich die passende Versicherung angeboten oder für die Urlaubsreise ein Schutz für das Gepäck.

Auf welche Versicherungen sie getrost verzichten können:

1) Reise

Bei der Buchung einer Reise wird häufig nachgefragt, ob man eine Reiserücktritts- oder Gepäckversicherung abschließen möchte. Diese sind meist stark überteuert und enthalten viele Ausschlussklauseln.
Aber aufgepasst: Viele Menschen besitzen bereits eine Kreditkarte. Ein Blick in die Konditionen lohnt sich – denn hier ist oftmals eine Reiserücktrittsversicherung enthalten.

Der Sinn einer zusätzlichen Reisegepäckversicherung ist fraglich. Das Gepäck ist bereits über die Reisegesellschaft abgesichert oder in einigen Hausratversicherungen enthalten. Außerdem sind Bargeld und Wertsachen - wie Schmuck, sowie technische Geräte - über eine Reisegepäckversicherung zudem nur unzureichend geschützt. In den Vertragsbedingungen der Versicherungsgesellschaften findet sich oft der Passus, dass nur Gegenstände versichert sind, die in einem verschlossenen Raum oder sogar im Safe liegen.

Wesentlich mehr Sinn macht der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Dieser Versicherungsschutz ist allerdings ebenfalls bei einigen Kreditkartenanbietern eingeschlossen. Sie deckt Reisen für die Dauer von bis zu 42 Tagen ab. Jedoch wird der Rücktransport nach Deutschland bei einer Erkrankung meist erst bezahlt, wenn er aus medizinischer Sicht notwendig ist. Für längere Reisen empfiehlt sich daher eine umfassendere Auslandskrankenversicherung. Indessen reicht für Kurztrips die Kreditkartenversicherung häufig aus.


2) Haus

Die Hausratversicherung schützt das Inventar gegen Schäden, die durch Feuer entstehen      - einschließlich Überspannungsschäden - Leitungswasser, Sturm/Hagel, sowie gegebenenfalls auch gegen Elementarschäden. Indessen müssen Glasschäden separat versichert werden. Da Glasbruch statistisch gesehen relativ selten vorkommt, macht dieser Zusatz in einer Versicherung wenig Sinn. Verträge dieser Art kosten durchschnittlich ca. € 60, pro Jahr. Rechnet man diesen Betrag auf 10 Jahre hoch, kann man leicht einen entstandenen Schaden aus der „eigenen Tasche“ begleichen. Ausnahmen gibt es durchaus, wenn beispielsweise teure Tür- sowie Mobiliarverglasungen bestehen und zusätzlich kleine Kinder im Haushalt sind. Ein unabhängiger Versicherungsvermittler wird sie eingehend dazu beraten.

Gleiches gilt für eine Versicherung gegen „häusliche Notfälle“. Diese übernimmt Kosten für den Handwerker, wenn beispielsweise die Heizung ausgefallen ist, oder sollten sie sich ausgesperrt haben, für einen Schlüsseldienst. Diese Fälle treten allerdings nicht so häufig auf. Für einen Mieter lohnt sich dieser Versicherungsschutz kaum, denn er muss nur für Schäden aufkommen, die er selbst verursacht hat.

3) Verkehr

Im Antrag der Kfz-Haftpflichtversicherung wird oftmals zusätzlich eine Insassen-Unfallversicherung für rund € 60 pro Jahr angeboten. Sparen Sie sich diese Kosten. Der Fahrer wird bei Selbstverschulden durch seine Kranken- und private Unfallversicherung abgesichert. Hat ein anderer Verkehrsteilnehmer den Unglücksfall verursacht, greift dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.

4) Todesfall

Auch eine Sterbegeldversicherung lohnt sich nur selten. Der Kunde zahlt häufig mehr Geld in diesen Vertrag ein, als die Hinterbliebenen an Versicherungsleistung erhalten. Die bessere Alternative ist Kapital gewinnbringend anzulegen, um später die Angehörigen damit zu entlasten.

5) Technik- und Fahrradversicherung (zum Thema Handyversicherung besteht bereits ein gesonderter Artikel)

Für eine individuelle Fahrradversicherung muss man tief „in die Tasche greifen“. Dafür werden bis zu 10 Prozent des Kaufwertes als Beitrag berechnet. Viele Ausschlussklauseln lassen die Versicherung aber nur selten greifen. Im Regelfall ist schwerer Diebstahl, beispielsweise aus einem verschlossenem Kellerraum, in der Hausratversicherung enthalten. Gegen einen geringen Aufpreis kann man den einfachen Diebstahl zusätzlich in diesen Vertrag einschließen. Jedoch ist diese Konstellation bei einigen Toptarifen, mit einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme, automatisch mitversichert.
Ein versierter Vermittler hilft Ihnen weiter.


6) Doppelversicherung

Um Doppelversicherungen zu vermeiden, sollten bestehende Versicherungsverträge überprüft werden, wenn man mit seinem Partner zusammenzieht oder heiratet. Bei einer Privathaftpflicht- oder Rechtschutzversicherung ist der Lebensgefährte automatisch mit eingeschlossen. Ausnahme: sie haben einen reinen Singletarif gewählt. Haben beide Partner einen dementsprechenden Vertrag, ist der später unterschriebene sofort kündbar.

Für Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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