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Mai 06 2015

Lebensversicherer reduzieren Ausschüttungen trotz Reserven in Milliardenhöhe

Aufgrund einer Gesetzesreform zum Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) im letzten Jahr, sinken die Auszahlungssummen der Lebensversicherungen. Dies betrifft jedoch nicht den Neukunden, sondern denjenigen, der über Jahrzehnte kontinuierlich seine Beiträge entrichtet hat und nun feststellt, dass er wesentlich weniger Leistung erhält als erwartet.

LVRG benachteiligt Kunden

Das LVRG benachteiligt den Kunden stärker als ursprünglich erwartet. Allgemeiner Tenor im Vorfeld der Gesetzesänderung war noch – erstmals abwarten und bestehende Verträge nicht vorschnell kündigen. Die Versicherer legen die Regeln des neuen Gesetzes großzügig zu ihren Gunsten aus. Das zeigen die deutlich verringerten Auszahlungssummen bei Ablauf bzw. vorzeitigem Rückkauf des Vertrages im Vergleich zu den bisherigen Prognosen. Das LVRG bietet den Versicherungsgesellschaften die Möglichkeit, die Überschussbeteiligung zu kürzen. Ziel vom Gesetzgeber war v.a. kleineren Lebensversicherern  eine positive Perspektive zu bieten - sich in der aktuellen Niedrigzinsphase einen Finanzpuffer zu schaffen. Allerdings machen auch große Lebensversicherungsgesellschaften Gebrauch davon, nunmehr geringere Summen an ihre Kunden auszuzahlen. Die „Wirtschaftswoche“ benennt hierzu u.a. R+V, Aachen Münchener, Generali, Debeka, Cosmos und Ergo.

Überschussbeteiligung gekürzt

Durch die Neuregelung muss der Kunde weniger stark an den sogenannten Bewertungsreserven – sie wird aus der Differenz zwischen dem aktuellen Marktwert und dem Buchwert gebildet - beteiligt werden als bisher. Die Kundengelder sind zum größtenteils in Anleihen, der Rest in Immobilien, anderen verhältnismäßig sicheren Wertpapieren und zu einem geringem Prozentsatz in Aktien angelegt. Bei Immobilienanlagen und v.a. bei älteren, hochverzinsten Anleihen erlösen die Gesellschaften beim Verkauf wesentlich mehr, als in den Büchern steht. Laut Medienberichten betrugen die Bewertungsreserven der deutschen Lebensversicherer im Jahr 2013 gesamt € 57,8 Milliarden.

Bislang erhielten Kunden bei Beendigung des Vertrages die Hälfte dieser Bewertungsreserven, egal ob dieser ausgelaufen oder vorzeitig gekündigt wurde. Seit das Lebensversicherungsreformgesetz in Kraft getreten ist, sind Versicherer nur noch verpflichtet, den Anteil auszuschütten, der den eigenen „Sicherungsbedarf“ übersteigt. Die Reserven aus spekulativen Anlagen – wie Immobilien und Aktien – sind hiervon nicht betroffen. Das ist irrelevant, denn lt. Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) stecken aktuell 81,1 % der Kundengelder in festverzinslichen Wertpapieren.

Reaktion wurde so erwartet

Das Bundesfinanzministerium hat laut einem Bericht des „Handelsblatt“ damit gerechnet, dass Lebensversicherer von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Ausschüttungen zu reduzieren. Als Grund dafür gilt, dass alle Anbieter Schwierigkeiten haben im aktuellen Niedrigzinsumfeld die hohen Garantieversprechen aus der Vergangenheit zu erfüllen.

Bestehende Verträge fortführen oder auflösen?

Auf diese Frage lässt sich keine pauschale Antwort finden, da die Entscheidung vom Einzelfall abhängt. Das LVRG ist durch eine Besserstellung der Gesellschaften gegenüber dem Kunden richtungsweisend. Fakt ist, die Versicherer sind Deutschlands größte Gläubiger und daher ist kaum zu erwarten, dass sie von der Gesetzgebung zukünftig benachteiligt werden. Es liegt auf der Hand, dass Gesellschaften als Wirtschaftsunternehmen Möglichkeiten der eigenen Wohlstandswahrung nicht ausschlagen. Aber wie wird es in Zukunft weitergehen? Zinsen auf ehemals sichere Anlagen – wie beispielsweise Bundesschatzbriefe – wird es mittelfristig nicht mehr geben. Wie oben bereits erwähnt, investieren Versicherer großteils in Anlagen dieser Art. Problematisch wird es in den nächsten Jahren, wenn hochverzinste Rentenpapiere aus der Vergangenheit fällig werden und dieses Geld – faktisch ohne Zins – wieder angelegt werden muss. Über die Auflösung eines Vertrages sollte man definitiv nachdenken, wenn parallel zur Besparung einer Lebensversicherung eine Finanzierung läuft. Eine Anlage rechnet sich nur, wenn der Darlehenszins addiert mit der Inflationsrate niedriger ist, als die Rendite selbst. In vielen Fällen ist eine Kredittilgung mit dem ausbezahlten Betrag der Versicherung der vernünftigere Weg.

Legaler Betrug

Kennen sie das Urteil: 74 047/83 vom LG Hamburg aus dem April 1983? Laut diesem darf eine Lebensversicherung als „legaler Betrug“ bezeichnet werden. Das Urteil ist rechtskräftig. Interessant unter dem Aspekt, dass zum damaligen Zeitpunkt die Renditen weit über dem heutigen Niveau lagen.

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