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Okt 07 2014

LVRG

Gut ein Drittel des Privatvermögens der Bundesbürger - in Zahlen ausgedrückt: 1,5 Milliarden € - besteht aus Ansprüchen gegenüber Versicherungen und Pensionskassen.

Zinsfalle

Die deutschen Lebensversicherer stecken in einer Zinsfalle. Laut Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) investieren sie 90 % ihrer Gelder in festverzinsliche Wertpapiere. Durch das Ende der Laufzeit dieser Anteilsscheine wird jährlich ein hoher zweistelliger Milliardenbetrag zur Neu- oder Wiederanlage frei. Die Versicherer sind in hohem Maße von der Zinssituation an den Rentenmärkten abhängig. Diese wird wiederum von der expansiven Geldpolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) geprägt. Der historische niedrige Zins trägt maßgeblich dazu bei, dass der Ertrag der deutschen Staatsanleihen auf absehbare Zeit niedrig bleiben wird. Die Ratingagentur Assekurata erwartet für den weiteren Jahresverlauf, dass die Umlaufrendite von Bundesanleihen um 1,5 % schwankt und somit geringer ausfällt, als der aktuelle Garantiezins. Dieser liegt bei 1,75 %, in den Jahren 1996 – 2000 waren es noch 4 %, und wird dem Versicherungskunden auf den Sparbetrag seiner Police zugesichert.

Was ist der Garantiezins wert?

Die durchschnittliche Garantiezusage in den Beständen der Versicherer liegt bei 3,1 %. Dieser fest garantierte Zinssatz ist Augenwischerei, denn er bezieht sich nur auf den Anteil des Betrages, welcher angespart wird. Die Kosten der Gesellschaft und des Risikoschutzes werden vom Zahlbeitrag abgezogen. Zum Ausgleich der Geldentwertung werden hingegen mindestens 4 % Rendite benötigt, denn die offizielle Inflationsrate von etwa 2 % gibt den Verlust der Kaufkraft für den Anleger keineswegs wieder. Die Preise für bestimmte Waren und Dienstleistungen steigen sichtbar schneller an. Dies betrifft vor allem die Bereiche Lebensmittel, Gesundheit, Energie, sowie auch Mietkosten und kommunale Abgaben.

Leistungskürzungen wahrscheinlich

Die Lage für die Lebensversicherer wird mit andauernder Niedrigzinsphase zunehmend schwieriger. Trotz ausgesprochener Garantien ist in den kommenden Jahren mit Leistungskürzungen zu rechnen. In der Versicherungswirtschaft hört man solche Prognosen nur ungern, schließlich rütteln Zweifel an ihrer finanziellen Verlässlichkeit am Selbstverständnis der ganzen Branche.

Die Suche nach zinsbringenden Alternativen ist schwierig geworden – ohne mehr Risiko ist es kaum machbar. Einige Versicherer entdecken die Aktie „neu“. Nur 3,3 % der Versichertengelder wurden im Jahr 2013 dort angelegt. Der Grund dafür ist u.a. Solvency II (ein Projekt der EU-Kommision zur Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa), das eine Unterlegung des Aktienengagements mit Eigenkapital fordert. Anleihen der Euro-Staaten Anleihen dagegen müssen nicht „unterfüttert“ werden. Dies stellt eine starke Benachteiligung des Börsenengagements dar.

Änderungen durch das LVRG

Am 07.07.14, also während der Fußball-WM, wurde das Lebensversicherungsreformgesetz (LVRG) sehr kurzfristig verabschiedet. Es soll die Gesellschaften für die Niedrigzinsphase fit machen. Auf welche Änderungen müssen sich die Kunden der Versicherungsunternehmen einstellen?

- Senkung des Garantiezins

Absenkung von bisher 1,75 % auf 1,25 % bei Neuverträgen

- Bewertungsreserven

Ausscheidende Kunden werden auch in Zukunft mit 50 % an den Bewertungsreserven beteiligt, bei Aktien und Immobilien weiterhin uneingeschränkt.

Neu: eine Begrenzung der Beteiligung an den Reserven der festverzinslichen Wertpapiere. Die Versicherer dürfen ihre Kunden an dem Betrag nur noch hälftig beteiligen, der den sogenannten „Sicherungsbedarf“ übersteigt. Der Sicherungsbedarf stellt die Höhe der zugesagten Leistungen und Garantien dar.

- Risikoüberschüsse

Die Mindestbeteiligung an den Risikoüberschüssen für alle Versicherten steigt von 75 auf 90 %.

- Ausschüttungssperre

Ab sofort gilt diese Sperre für Dividenden. Es dürfen keine Mittel aus den Unternehmen in Richtung Aktionäre abfließen, falls diese Gelder mittel- und langfristig zur Sicherung der Garantien benötigt werden. Nicht betroffen sind Versicherer mit einem Gewinnabführungsvertrag zum Mutterkonzern, welcher im Gegenzug verlustausgleichspflichtig ist.

- Rendite-Kennziffer

Lebensversicherungsverträge müssen künftig eine Effektivkostenquote ausweisen, die angibt wie sich die Aufwendungen auf die Rendite einer Police auswirken. Sie beinhaltet neben den laufenden Ausgaben auch die Vertriebs- und Abschlusskosten.

- Höchstzillmersatz

Versicherer dürfen in den ersten fünf Jahren der Vertragslaufzeit die Abschlussgebühren nur noch mit 25 Promille der Bewertungssumme bilanziell anrechnen. Dies soll die Rückkaufswerte bei frühzeitiger Kündigung erhöhen, wird aber im Hinblick darauf die Abschlussprovision reduzieren.

Genau wie beispielsweise beim Auto- oder Nahrungsmittelkauf wird auch in der Versicherungsbranche Geld verdient. Der Gesetzgeber hat leider den unbändigen Willen, den selbstständigen Beratermarkt eindeutig zu schwächen.

Makler benachteiligt

Laut GDV ist der Makler derjenige, der die nominell höchste Courtage erhält. Bezüglich dem Vergleich der Vertriebswege gerät er somit im Auge des Endkunden klar ins Hintertreffen. Dieser kennt die sonstige Vergütungsstruktur von Ausschließlichkeitsvermittlern oder Bankangestellten mit Festgehalt, Büro- und Fahrkostenzuschüssen usw. nicht. Anscheinend wird immer wieder vergessen, dass der Makler unabhängig von Vorgaben der Versicherungsunternehmen im Kundensinne berät. Er bestreitet von den Zuwendungen der Gesellschaften für die Vermittlung von Verträgen seinen Lebensunterhalt, sowie auch alle Weiterbildungskosten.

Das LVRG ist eine Stärkung großer, finanzstarker Versicherungskonzerne und ihrer Vertriebswege wie dem angestellten Ausschließlichkeitsvertreter. Mittelständische Versicherer und Makler interessieren die gewählten Volksvertreter nicht. Dies ist angesichts der sozialpolitischen Aufgabe der freien Vermittler fatal.

Der Staat geht den falschen Weg

„Eine Kapitallebensversicherung zur Altersvorsorge ist legaler Betrug“, so ein Urteil des LG Hamburg (AZ: 74047/83) aus dem Jahre 1983. Bis heute wurde von Seiten der Versicherungsunternehmen nicht widersprochen. Sieht man sich die Bilanzen der Versicherer und deren Börsenkurse an, scheint es ihnen so schlecht nicht zu gehen. Die neue Gesetzgebung lässt Züge der alten Weisheit: „Wessen Brot ich ess, dessen Lied ich sing“, erkennen. Die Versicherer sind die größten Gläubiger des deutschen Staates und die neue Gesetzgebung ist daher zu ihren Gunsten.

Es stellt sich die Frage: Warum werden – für die Altersvorsorge sinnvollere – Aktiensparpläne nicht steuerlich gefördert? Die fondsgebundenen Versicherungen, die wesentlich höhere Kosten verursachen, haben dieses Privileg. Der Staat muss schleunigst umdenken, um die dringend notwendige Eigenvorsorge fürs Alter attraktiver zu machen. Er darf nicht nur sein liebstes Kind „hätscheln“.

 

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