Versicherungsschutz für Kinder
Derzeit leben rund elf Millionen Kinder in Deutschland. Jedes Jahr kommen etwa 682.000 Neugeborene dazu. Eltern, Großeltern und Paten liegt der Schutz und die finanzielle Zukunft der Kleinen von Kindesbeinen an besonders am Herzen.
Eigeninitiative ist wichtig
Eigeninitiative ist dringend notwendig, denn der staatliche Kinderschutz ist eher dürftig – Kinder sind beispielsweise nur gegen Unfälle im Kindergarten oder Schule sowie auf dem direkten Weg dorthin versichert. Die meisten Unglücksfälle geschehen allerdings in der Freizeit. Kommt es zur Pflegebedürftigkeit durch Krankheit oder Unfall, zahlt die Pflegekasse je nach Stufe nur ein geringes Pflegegeld. Dieses reicht kaum aus, um entstehende Kosten zu decken. Zusätzlich müssen Eltern Einkommensverluste hinnehmen, die durch die Betreuung des Kindes entstehen.
Das System der gesetzlichen Krankenversicherung beruht auf dem im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Wirtschaftlichkeitsgebot – die Leistungen der medizinischen Versorgung müssen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein. Seit der Rentenreform von 2001 haben Kinder im Falle einer Erwerbsunfähigkeit keinen Anspruch mehr auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente.
In den letzten Jahren wurden die Leistungen des gesetzlichen Sozialsystems stetig vermindert. Bei einer momentanen Staatsverschuldung von über € 2 Billionen und einer permanent älter werdenden Bevölkerung ist diesbezüglich mit weiteren Kürzungen zu rechnen. Jeder Bürger muss deshalb begreifen, dass es ohne Eigeninitiative nicht mehr funktioniert.
Krankenzusatzversicherung
Jeder Erziehungsberechtigte hat andere Vorstellungen, wenn es um die Bedürfnisse und Vorsorgepräferenzen für sein Kind geht. Wird ein finanzieller Zuschuss für Zahnbehandlung, Zahnspange oder möglicherweise eine Brille benötigt? Mittlerweile ist bei fast jedem zweiten Kind eine Zahn- bzw. Kieferregulierung erforderlich. Gute Versicherungstarife leisten bei kieferorthopädischen Maßnahmen auch dann, wenn die gesetzlichen Krankenkassen in den Indikationsgruppen 1 und 2 keine Beihilfe gewähren.
Sollen medizinische Versorgungen der gesetzlich Versicherten um Heilpraktiker, Naturheilverfahren, homöopathische Mittel sowie Vorsorge- und Ergänzungsuntersuchungen vervollständigt werden?
Sinnvoll sind auf jeden Fall zusätzliche Leistungen bei einem stationären Krankenhausaufenthalt – Chefarztbehandlung einschließlich Unterbringung im Ein-/Zweibettzimmer, sowie freie Krankenhauswahl kosten für Kinder nur wenige Euro im Monat. Somit kann im Ernstfall der erfahrene Spezialist und die entsprechende Klinik aufgesucht werden, ohne dass Folgekosten entstehen.
Unfall- und Pflegeversicherung sind wichtig
Kinder müssen ausreichend versorgt sein, wenn nach einem Unfall oder einer Krankheit dauerhafte Folgen zurückbleiben. In Deutschland verunglücken jährlich rund 1,6 Millionen Kinder – nur rund ein Drittel davon besitzt eine Unfallversicherung. Meist wird bei Vertragsabschluss die Versicherungssumme zu niedrig gewählt. Sie sollte in der Grundsumme geringstenfalls € 80.000 zzgl. einer Progression von mindestens 350 % betragen.
Noch wesentlich schlimmer sieht die Versorgungssituation bei einer schweren Behinderung aus. Als Ursache sind hier kaum Unfälle verantwortlich, sondern zu 83,4 Prozent Krankheiten. Mehr als die Hälfte aller behinderten Kinder unter 14 Jahren benötigen zudem eine dauerhafte Pflege im täglichen Leben – bei der Ernährung, Körperpflege oder Schulung der Beweglichkeit. Der Abschluss einer Pflegeversicherung in jungen Jahren ist daher ratsam. Es gibt hier Tarife in denen Eltern über eine Nachversicherungsgarantie ihr Kind ab Geburt ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten mitversichern können. Somit sind etwaige Geburtsschäden eingeschlossen. Vereinzelt wird auch eine Update-Option angeboten, d.h. wenn aufgrund von Leistungskürzungen durch Gesundheits- und Pflegereformen neue Tarife herauskommen, kann auf diese ohne erneute Gesundheitsprüfung umgestellt werden. Dies ist angesichts der langen Laufzeit von Kinderpolicen eine empfehlenswerte Perspektive.
Auch an eine Absicherung bei Berufunfähigkeit denken
Spätestens zum Berufsstart sollte an die Absicherung bei Berufsunfähigkeit gedacht werden. Nach einer Umfrage der Stiftung Warentest läuft jedoch nur bei einem Drittel aller Fälle der BU-Vertragsabschluss glatt. Beim Rest kommt es zu Leistungsausschlüssen oder Risikozuschlägen wegen Vorerkrankungen oder der Vertrag wird sogar komplett abgelehnt. Je früher der Versicherungsschutz beantragt wird, desto weniger gesundheitliche Probleme, tauchen im Regelfall auf, die zu Erschwernissen bei der Annahme führen können. Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit kann bereits für einen Schüler abgeschlossen werden – allerdings nehmen die Gesellschaften erst Personen ab einem Eintrittsalter von 15 Jahren an. Eine Ausnahme bildet die „Alte Leipziger“, hier gilt bereits ein Mindestalter von 10 Jahren. Häufig werden auch für jüngere Personen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen angeboten, mit der Option den Vertrag in eine Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung umzuwandeln. Ein Vertragsabschluss als Schüler ist vor allem dann wichtig, wenn später ein handwerklicher Beruf ergriffen werden soll. Denn die Versicherer berechnen den Beitrag nach der beruflichen Tätigkeit und dieser ist für einen Handwerker weit höher als für einen Schüler. Eine Änderung der beruflichen Tätigkeit muss dem Versicherungsunternehmen nicht angezeigt werden. Ein versierter Berater ist Ihnen bei der Wahl des Anbieters und entsprechenden Tarifs behilflich.
Mitversicherung in der Rechtsschutz- und Privathaftpflichtversicherung
In den elterlichen Verträgen der Versicherungssparten Privathaftpflicht und Rechtsschutz sind Kinder im Regelfall bis zum Ende der Erstausbildung mitversichert. Bei der Privathaftpflichtversicherung ist zu beachten, dass auch für Schäden deliktunfähiger Kinder geleistet wird. Deliktunfähig sind Kinder zum Vollendung des siebten, im Straßenverkehr des zehnten, Lebensjahres.
Die Altersvorsorge ist wichtig
Durch den demografischen Wandel muss die junge Generation wesentlich mehr für das Alter vorsorgen, als heutige Rentner und Ruheständler - das ehemals gut funktionierende Sozialsystem ist ins wanken geraten. Als Leitsatz gilt deshalb: Je früher mit der Altersvorsorge begonnen wird, desto geringer ist der finanzielle Aufwand. Um beispielsweise mit 67 Jahren ein Kapital von € 100.000 verfügbar zu haben, reicht für ein neugeborenes Kind eine monatliche Sparrate von € 16, bei einem Zinssatz von fünf Prozent, aus. Wer erst ab dem 30. Lebensjahr damit beginnt, benötigt bereits € 80, also das fünffache, um den gleichen Wert zu bilden. Noch weit beeindruckender ist das Resultat, wenn das Kindergeld von € 184 monatlich, 18 Jahre angelegt wird. Ohne weitere Zuzahlung ergibt sich bis zum 67. Lebensjahr eine Summe von knapp € 700.000. Möglich ist dies durch den sogenannten Zinseszinseffekt; dieser wurde bereits von Albert Einstein als eine der größten mathematischen Entdeckungen aller Zeiten beschrieben.
Eltern und Großeltern erwarten gegen alle möglichen Alltagsrisiken einen umfassenden Schutz für ihre Sprösslinge. Der Markt ist für einen Laien kaum überschaubar. Daher ist eine eingehende Beratung durch einen unabhängigen Spezialisten zwingend notwendig.
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