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    Nov 07 2024

    Sprunghafter Anstieg bei Pflegefällen

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 15.04.2024 von Sabine Groth. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Eine Corona-Folge oder ein neuer Trend? 2023 hat die Zahl der Pflegedürftigen überdurchschnittlich zugenommen. Gernot Kiefer, Vorstands-Vize beim GKV-Spitzenverband warnt vor einer prekären Zukunft unseres Pflegesystems.

    Die Zahl der Pflegefälle ist in Deutschland zuletzt deutlich gestiegen. Wuchs die Zahl der Pflegebedürftigen in früheren Jahren etwa um 326.000 Fälle pro Jahr, gab es 2023 auf einmal ein Plus von 361.000 Fällen, stellt Gernot Kiefer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, im Interview mit der Funke Mediengruppe fest. Dies könne ein einmaliger Nachholeffekt der Pandemie sein. „Sollte dies jedoch ein neuer Trend sein, wird sich die Lage in der Pflege noch einmal deutlich kritischer darstellen“, so Kiefer und ruft zum Handeln auf.

    Ohne die nötigen Reformen werden seiner Ansicht nach erstens die Kosten für die Pflege in einem Ausmaß steigen, das für sehr viele Pflegebedürftige nicht mehr zu stemmen ist. „Zweitens werden Beschäftigte und Arbeitgeber überlastet, sollte die Politik weiter eindimensional und einfallslos auf s

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    Kassen-Gutachten fordert Milliarden vom Bund für Corona-Politik

    Der Bund ist aus verfassungsrechtlichen Gründen lt. einem aktuellen Rechtsgutachten verpflichtet, der Pflegeversicherung die während der Corona-Pandemie entstandenen Mehrkosten in Milliardenhöhe vollständig zu erstatten. Die juristische Beurteilung zeigt, dass es sich bei der Bezahlung von Pflege-Boni für Beschäftigte oder der Finanzierung der Corona-Tests um gesamtgesellschaftliche Aufgaben handelt, welche aus Steuermitteln zu leisten sind, so das Gutachten der Krankenkasse DAK-Gesundheit - dieses liegt dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) vor.

    Verfassungswidrige Zweckentfremdung

    Bei der Verwendung von Beitragsgeldern der Kassenpatienten für Corona-Maßnahmen, handelt es sich um eine verfassungswidrige Zweckentfremdung. Die Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg argumentiert in der Expertise: "Ein Zugriff auf Sozialversicherungsbeiträge ist verwehrt, weil ansonsten Sozialversicherungsbeiträge zur Finanzierung des allgemeinen Staatshaushalts verwendet würden."

    Kosten von € 6 Milliarden offen

    Die staatlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona führten bei der Pflegeversicherung nach Angaben der DAK zu Mehrausgaben in Höhe von rund € 13 Milliarden. Bisher beglich der Bund allerdings nur einen Teil dieser Ausgaben;  nach wie vor sind lt. DAK und weiterer Kassen noch im

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    Eigenanteil in der Pflegeversicherung – Lücke steigt trotz jüngst erhöhter Zuschüsse weiter

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 16.02.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Obwohl der Gesetzgeber Pflegebedürftige in Pflegeheimen mit höheren Zuschüssen entlasten will, steigt die Höhe ihres Eigenanteils. Das bemängelt der Versicherer Universa. Denn Investitionskosten sowie Kosten für Kost und Logis machen den größten Teil aus und müssen weiterhin selbst getragen werden.

    Zuzahlungen um 19 Prozent gestiegen

    Im Jahr 2023 sind im Vergleich zu 2022 die Zuzahlungen für Pflegebedürftige in Pflegeheimen um 19 Prozent gestiegen – obwohl es gleichzeitig mehr Zuschläge gibt, die genau diesen Anteil begrenzen sollen. Beispielsweise übernimmt die Pflegekasse jetzt im ersten Jahr 15 Prozent (vorher 5 Prozent) als Zuschuss. Ab dem vierten Jahr sind es sogar 75 Prozent (vorher 70 Prozent).

    € 165 mehr

    Darauf weist die Universa Krankenversicherung hin und zitiert Zahlen vom Verband der Ersatzkrankenkassen: Demnach zog der bundesdurchschnittliche Eigenanteil bei stationärer Pflege im Vergleich zum Vorjahr im ersten Jahr einer Unterbringung um € 165 auf monatlich € 2.576 an. Auch in der höchs

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    Eigenanteil im Pflegeheim steigt 2023 um 19 Prozent

    Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 17.01.2024 von Manila Klafack. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.

    Im Vergleich zum Jahr 2022 sind im vergangenen Jahr die pflegebedingten Zuzahlungen für Bewohnende in Pflegeheimen um 19 Prozent gestiegen. Und das trotz neu eingeführter Zuschläge, die den Eigenanteil an den pflegebedingten Aufwendungen begrenzen sollen. Damit liegt die Belastung für die Bewohnenden wieder auf dem Niveau des Jahres 2021 und damit so hoch wie vor der Einführung der Zuschläge. Das zeigt eine aktuelle Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO).

    Durchschnittliche Gesamtbelastung € 2.267

    Durchschnittlich € 569 pro Monat zahlte die Pflegeversicherung für den pflegebedingten Teil und durchschnittlich € 874 mussten Pflegebedürftige in Heimen selbst übernehmen. Dazu kamen € 909 für Unterkunft und Verpflegung sowie 484 Euro für Investitionskosten. Das bedeutet eine durchschnittliche Gesamtbelastung von € 2.267 monatlich.

    Kosten werden weiter steigen

    Für Bewohnende mit Wohndauer von mehr als drei Jahren, das betreffe rund 40 Prozent der vollstationär Pflegebedürftigen, sei der Eigenanteil geringer ausgefallen.  „Insgesa

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