Wichtiger Elementarschutz in Wohngebäude- und Hausratversicherung
Der langersehnte Sommer ist da. Aber damit häufen sich auch in vielen Regionen Deutschlands Warnmeldungen im Hinblick auf Gewitter, Hagel und starken Regenfällen mit Überflutungen. Große Schäden sind in diesem Jahr bislang ausgeblieben. Jedoch sagen Klimaforscher für die Zukunft eine steigende Anzahl von extremen Wetterphänomenen, wie Hitzewellen, Orkane und Starkregen voraus, die vielerorts Beschädigungen nach sich ziehen werden.
Wohngebäudeversicherung deckt nicht automatisch Elementarschäden
Laut einer Umfrage des Marktforschungsunternehmens GfK aus dem letzten Jahr sind 93 Prozent der Studienteilnehmer der Meinung, dass Naturgefahren automatisch in einer Gebäudeversicherung enthalten sind. Das entspricht jedoch nicht der Wahrheit. Denn die Versicherung leistet, je nach vereinbartem Deckungsumfang, für Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasser. Sogenannte Elementarschäden, verursacht durch Überschwemmung, Rückstau, Schneedruck, Erdbeben oder Erdrutsch müssen zusätzlich eingeschlossen werden. „Wir stellen fest, dass Versicherte häufig davon ausgehen, dass eine Wohngebäudeversicherung grundsätzlich eine Elementardeckung enthält. Wie wichtig der Elementarschutz ist, ist vielen nicht bewusst“, so Stefan Hedrich, Leiter Maklervertrieb des BGV/ Badische Versicherungen. Ein Großteil der Bevölkerung befinden Feuer und Leitungswasser für gefährlich, Elementarschäden dagegen nicht. 66 Prozent der Befragten glauben, dass sie nie von einer Überschwemmung betroffen sein werden.
Überschwemmungsrisiko wird unterschätzt
Auch Landstriche außerhalb stark gefährdeter Zonen sind vor Überflutungen nicht mehr sicher. Denn bei Gewitter und Starkregen verwandeln sich vielfach Bäche und Flüsse in reißende Fluten, da sie die Niederschlagsmengen nicht mehr aufnehmen.können. In Folge dessen treten gewaltige Wassermengen über das Ufer und lösen Überschwemmungen aus, die Immobilien und Hausrat in großem Stil schädigen. Gleiches gilt für die Kanalisation - auch hier können die immensen Regenmengen nicht mehr vollständig abgeleitet werden. Somit kommt zu einem sogenannten Rückstau, bei dem das Wasser und Abwasser durch die Abflussrohre nach oben gepresst wird und im Gebäude Schäden anrichtet. Weil es sich dabei aber um kein Leitungswasser handelt, leistet die Versicherung ohne eingeschlossenen Elementarschutz nicht.
Einschluss Elementarschutz problemlos möglich
Aus einer Erhebung der GfK geht hervor, dass für 96 Prozent der Befragten, die sich für eine Elementarschadenversicherung interessierten, der Abschluss eines Vertrages auch prompt und ohne weiter Probleme möglich war. Lediglich bei 4 Prozent traten Erschwernisse, wie individuelle Prüfung oder Prämienzuschläge, auf. Selbst in hohen Risikogebieten war in 88 Prozent aller Fälle das Objekt ohne Einschränkung versicherbar. Weitere 10 Prozent erhielten den gewünschten Versicherungsschutz bei einer Wettbewerbsgesellschaft und nur 2 Prozent gaben an, dass sie sich an mehrere Anbieter wenden mussten. Mittlerweile hat die Hälfte dieser Hauseigentümer ebenfalls den gewünschten Versicherungsschutz erhalten. Damit ist die Anzahl der Objekte, die keinen Elementarschutz erhalten, statistisch kaum messbar.
Absicherung von großer Fahrlässigkeit wichtig
Generell ist es empfehlenswert, grobe Fahrlässigkeit und Überspannungsschäden sowohl in der Wohngebäude- als auch der Hausratversicherung bis zur Versicherungssumme einzuschließen. Stefan Hedrich äußert dazu: „Schlägt der Blitz ein und zerstört zum Beispiel die Rollladensteuerung, die Klimaanlage oder die Heizungsanlage, kann der Schaden in vierstellige Höhe gehen. Das ist heute keine Seltenheit mehr, da in den eigenen vier Wänden zunehmend mehr Technik verbaut wird.“ Aus Sicht der Versicherung wird „grob fahrlässig“ oft unbewusst gehandelt – beispielsweise brennt eine Kerze, während sich keine Person im Raum aufhält oder das gekippte Fenster, obwohl niemand zuhause ist. Bedenken sie, Schäden durch eindringendes Regenwasser oder Diebe können beträchtlich sein.
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