Doppelversicherungen
Verändert sich die Lebenssituation durch Heirat, eine neue Wohnung oder durch einen Jobwechsel so gilt es bestehende Versicherungsverträge zu überprüfen, um eine mögliche Doppelversicherung zu vermeiden. Was ist beim Einzug mit dem Lebenspartner in eine gemeinsame Wohnung alles zu beachten?
In den meisten Fällen besitzen beide Partner eine eigene Privathaftpflichtversicherung. Hier macht es aus Kostengründen Sinn, die Verträge zusammenzulegen. Denn die Gesellschaften unterscheiden zwischen einem sog. Single-Vertrag, in der nur eine Person versichert ist und der Familienpolice. Der später abgeschlossene Vertrag kann ohne Frist, mit dem Verweis auf eine schon länger bestehende Versicherung des Partners, gekündigt werden. Einzige Ausnahme: es handelt sich um einen reinen Single-Vertrag. Die Lebensgemeinschaft ist dabei der Ehe gleichgestellt, wichtig ist lediglich der gemeinsame Erstwohnsitz.
Die Vorgehensweise verläuft analog zur Privathaftpflichtversicherung. Besteht nur für eine Person Versicherungsschutz, lässt sich dieser für einen geringen Aufpreis auf die zweite erweitern. Wissenswert: eine Familienpolice ist immer günstiger als zwei separate Single-Verträge.
Wie verhält es sich, wenn beide Partner bereits einen eigenen Hausstand haben, der jeweils separat versichert ist? Wichtig ist, dass die Versicherungssumme dem Wert des gemeinsamen Hausrates entspricht – im Regelfall versichern Gesellschaften eine Summe von € 650 pro m². Reicht dieser Betrag nicht aus, muss die Deckungssumme angepasst werden. Meist überschreiten die beiden Verträge jedoch diesen Wert, sodass der zuletzt abgeschlossene aufgehoben oder seine Versicherungssumme reduziert werden kann.
Kfz-Versicherung
Beide Partner haben ein eigenes Auto. Sind die Fahrzeuge bei der gleichen Gesellschaft versichert, gibt es unter Umständen einen Rabatt. Außerdem gilt zu prüfen, ob sich die sogenannten weichen Faktoren ändern, die zu einem geringeren Beitrag führen – wie beispielsweise die Unterbringung in einer Garage oder weniger Kilometerleistung im Jahr durch einen kürzeren Arbeitsweg. Werden die Fahrzeuge von beiden Partnern genutzt, so muss dies im Vertrag eingeschlossen sein.
Bei vielen Gesellschaften erhält man einen Nachlass, wenn sich der Vertrag auf mehr als eine Person erschließt. Wie bei den anderen Vertragsarten erwähnt gilt auch hier, dass die Kosten sinken und sich die Anzahl der Versicherungsunterlagen halbiert.
Soll der Lebenspartner finanziell abgesichert werden, gibt es Kinder oder existieren Verbindlichkeiten – etwa für eine Immobilie – so ist eine Risikolebensversicherung Pflicht. Steuerlich gesehen handelt es sich bei der Auszahlung im Schadensfall um eine Schenkung und der Freibetrag für Nicht-Verheiratete liegt bei € 20.000. Die darüber hinausgehende Versicherungssumme muss daher versteuert werden. Um dies zu umgehen, empfiehlt sich eine sog. Über-Kreuz-Versicherung. Soll beispielsweise das Leben des Mannes abgesichert werden, wird die Frau Antragsteller und Beitragszahler; er gilt lediglich als versicherte Person. Kommt es nun zum Leistungsfall, handelt es sich um einen Eigenvertrag, der nicht versteuert werden muss.
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