Macht eine Reisegepäckversicherung Sinn?
Vor dem Beginn einer Reise steht das Kofferpacken an. Je nach Reiseziel und geplanten Aktivitäten fällt das Gepäck sehr unterschiedlich aus. Der eine Urlauber benötigt die Golf- oder Tauchausrüstung, der andere seine teure Kamera und ein weiterer Schmuck und Abendgarderobe. Prinzipiell gilt, eine Reisegepäckversicherung lohnt umso mehr, je wertvoller die mitgeführten Gegenstände sind. Vor Reiseantritt sollte allerdings genauestens geprüft werden, ob ein entsprechender Vertrag überhaupt Sinn macht.
Zahlung im Schadensfall oftmals verweigert
Haben Sie schon einmal eine Urlaubsreise im Internet gebucht? Dann kennen Sie die vielen Häkchen, die vor Abschluss der Buchung gesetzt oder auch entfernt werden müssen. Häufig geht es dabei nicht um Punkte, die die Reise selbst betreffen, sondern um Versicherungsprodukte, wie Auslandskranken-, Reiserücktritts- oder Reisegepäckversicherung. Aber ist der Abschluss einer Versicherung tatsächlich sinnvoll? In den meisten Fällen ein klares „nein“ bezüglich der letztgenannten. Denn hier wird oftmals im Schadensfall die Zahlung mit dem Verweis auf grobe Fahrlässigkeit verweigert.
Vertragsbestimmungen zugunsten der Gesellschaften
Bereits grob fahrlässig im Sinne der Versicherungsbestimmungen handelt derjenige, der seinen Koffer neben sich stellt, anstatt ihn zwischen die Beine zu klemmen. Wer in Südafrika ohne Begleitung spazieren geht, verfährt ebenfalls grob fahrlässig. Gleichermaßen der Urlauber, der in südlichen Ländern – beispielsweise Italien – Schmuck oder die Kamera offen trägt. Angeblich werden Diebe mit dieser Verhaltensweise eingeladen, sich zu bedienen. Zusätzlich zu diesen strengen und oftmals unrealistischen Vorgaben der Versicherer weisen die Verträge ein schlechtes Preis-Leistungs-Verhältnis auf. Meist wird nicht der Neuwert des gestohlenen Gegenstandes ersetzt, sondern der Zeitwert oder gar nur ein bestimmter Prozentsatz davon. Es kann also passieren, dass der Versicherte alles richtig gemacht hat, jedoch trotzdem nur einen geringen Teil des entstandenen Schadens von der Versicherung erstattet bekommt.
Versicherungsumfang täuscht
Auf den ersten Blick erscheint der Deckungsumfang einer Reisegepäckversicherung immens. Denn das Leistungsvolumen beinhaltet Schäden durch Verlust, Beschädigung und Zerstörung, Einbruchdiebstahl, Raub, mörderische Erpressung sowie Unfälle durch Transportmittel oder den Versicherten selbst. Meist auch noch höhere Gewalt, laut Versicherungsbedingungen sind dies Naturereignisse wie Feuer, Sturm, Wasserschäden, Erdrutsche oder Blitzschlag. Generell ausgeschlossen sind unsachgemäßer Umgang, Verschleiß, Abnutzung von Gegenständen, sowie Kriegsereignisse oder ein Eingriff durch offizielle Stellen wie etwa Polizei oder Zoll. Darüber hinaus sind hingegen verspätete Anlieferungen oder Reparaturkosten von beschädigtem Gepäck versichert. Hier zeigt die Reisegepäckversicherung bereits eine Schwachstelle, denn bei beiden zuletzt genannten Punkten haftet der Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft. Das stellt den Sinn einer zusätzlichen Police in Frage.
Hausratversicherung deckt einige Schäden ab
Obendrein unnötig ist eine Reisegepäckversicherung bei Einbruch ins Hotelzimmer. Daraus resultierende Schäden sind durch die bestehende Hausratversicherung abgedeckt. Denn das eigene Inventar ist auch dann versichert, wenn es sich vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befindet.
Nur in Ausnahmefällen sinnvoll
Betrachtet man alle aufgeführten Bewertungspunkte, ist der Abschluss einer Reisegepäckversicherung wenig sinnvoll, sie ist meist teuer und/oder überflüssig. Außerdem greift ein derartiger Vertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen. Der gesparte Beitrag kann also zusätzlich in die Urlaubskasse fließen. Unter Umständen ist eine Police lohnenswert, wenn beispielsweise eine teure Sportausrüstung in den Urlaub mitgenommen wird. Wichtig ist dabei, dass man vor Abschluss die Vertragsbedingungen genaustens unter die Lupe nimmt und prüft, ob derartige Gegenstände abgesichert sind und in welcher Höhe.
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