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Handyversicherung

 

Aktuell besitzt jeder zweite Bundesbürger ein Smartphone. Lt. Branchenschätzungen gehen in diesem Jahr 30 Millionen neuer Geräte über den Ladentisch. Es ist nachvollziehbar, dass die Versicherungsbranche von diesem Kuchen auch ein Stück haben möchte. Somit wird beim Kauf, sowohl im Ladengeschäft als auch beim Onlinehandel, Versicherungsschutz angeboten. Die Argumentation ist eingängig, denn wer möchte schon gerne auf sein Gerät verzichten, wenn es gestohlen oder durch eine Beschädigung unbrauchbar geworden ist. Neben dem Smartphone können auch andere technische Geräte wie Spielkonsolen, Tablets, Notebooks usw. versichert werden.

 

Wie sinnvoll sind diese Geräteversicherungen?

 

Im Regelfall gilt der Versicherungsschutz für die Zeit von zwei Jahren und kostet 15 bis 30 % des Anschaffungspreises des jeweiligen Gerätes. Versichert sind Schäden aus Abnutzung und Verschleiß, durch Sturz und Unfall, sowie durch Wasser, Feuchtigkeit und Sand. Bei Eintritt des Schadenfalles erfolgt eine kostenlose Reparatur. Ist diese nicht möglich oder wurde das Gerät gestohlen, erhält der Kunde ein Neugerät.

 

Unter folgenden Voraussetzungen erhalten Sie Leistungen aus anderer Quelle:

 

- Gewährleistung bzw. Garantie

geht ein Gerät innerhalb von 6 Monaten kaputt, tritt die gesetzliche Gewährleistung in Kraft.

Hier muss der Kunde nicht beweisen, dass das Gerät schon zum Kaufzeitpunkt defekt war. Daran schließt sich die Herstellergarantie an. Sie gilt meist 1 oder 2 Jahre. Hierbei ist der Kunde in der Nachweispflicht, dass er am Schaden nicht selbst schuld ist.

 

- Hausratversicherung

die technischen Geräte gehören zum versicherten Hausrat. Bei Schäden durch Raub bzw. Einbruch erhalten sie Schadenersatz durch ihre Hausratversicherung.

 

 

erfolgt die Beschädigung durch Dritte, wird das Smartphone beispielsweise unabsichtlich durch Sturz beschädigt, zahlt die Privathaftpflichtversicherung des Schadensverursachers.

 

Ein Problem kann beim Onlinekauf auftreten. Die Versicherung erlischt nicht automatisch nach Rücksendung des Gerätes innerhalb des 14-tägigen Widerrufrechtes. Daher wird empfohlen, die Geräteversicherung separat zu kündigen. Ansonsten kann der Fall eintreten, dass sie eine Versicherung abgeschlossen haben, ohne das dazu gehörige Gerät noch zu besitzen.

 

Es gibt viel weniger Leistungsfälle als man denkt. Vor allem im Bereich des Diebstahlschutzes sind die Vertragsbedingungen sehr streng. Theoretisch darf man das Gerät nicht aus der Hand legen. Beispielsweise muss bei Großveranstaltungen das Smartphone in Innentaschen der Kleidung am Körper getragen werden. Einem Schüler wurde das Handy beim Sportunterricht aus dem Rucksack in der Umkleide gestohlen. Die Versicherung hat diesen Schaden nicht reguliert. Daraufhin wurde Klage vor dem LG Wiesbaden (AZ: 93C193/11) eingereicht und der Versicherer bekam Recht. Die Begründung der Richter war, dass der Diebstahlschutz in den Versicherungsbedingungen genau definiert ist und eine Leistungspflicht nur im Rahmen der vereinbarten Bedingungen besteht.

Daher lesen Sie die Vertragsbedingungen bitte genau!

 

Fakt ist, dass diese Art von Verträgen teuer ist und sich die Gesellschaften einige Hintertürchen offenhalten, um sich vor der Leistungspflicht zu drücken. Der allgemeine Sinn von Versicherungen ist, existenzielle Risiken abzusichern und nicht jeden einzelnen Bagatellschaden. Die Beschädigung oder der Verlust eines Smartphones tut niemanden wirklich weh. Daher kann man sich diesen Beitrag in den allermeisten Fällen sparen. Viel wichtiger ist es auf die Absicherung der existenzbedrohenden Risiken wie Haftpflicht, Berufsunfähigkeit und Leben zu achten.

 

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