Welche Grenzen es für Wertsachen in der Hausratpolice gibt
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 11.06.2024 von Rene Weihrauch. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Das war mal ein origineller Forschungsansatz: Für eine (nicht repräsentative) Umfrage rund ums Thema Wohnungseinbruch führten Wissenschaftler des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen vor einiger Zeit Interviews mit 100-prozentigen Experten, die zudem garantiert aus erster Hand berichten konnten: mit rund 30 verurteilten Einbrechern nämlich, die für ihre Taten gerade eine Haftstrafe absaßen.
Neben Einblicken in die Auswahl ihrer Beuteziele (gut gepflegte Gärten, teure Autos vor der Tür, leicht zugängliche Balkone), gaben die Befragten auch bereitwillig Auskunft über ihre liebste Beute. Ganz vorn: Bargeld und Schmuck – alles eben, was sich leicht verstauen und transportieren lässt. Sperriges Diebesgut wie beispielsweise Fernsehgeräte sei dagegen nur etwas „für Amateure“.
Unzureichende Absicherung
Wer zu den knapp 51 Millionen Menschen gehört, die laut des Datenportals Statista hierzulande im Besitz einer Hausratversicherung sind, weiß seinen Besitz gut geschützt. Gängige Policen sichern sämtlichen Hausrat bei Feuer, Leitungswasserschäden, Blitzschlag, Explosion, Einbruch inklusive Vandalismus, Sturm und Hagel in der Regel zum Wiederbeschaffungswert ab. Nur eben nicht die begehrtesten Beuteobjekte: Wertsachen wie Bargeld und Schmuck.
Die sind zwar ebenfalls in der Hausratversicherung enthalten, allerdings pauschal begrenzt. Normalerweise liegt diese Grenze zwischen 20 (bei alten Verträgen) und 40, manchmal gar 50 Prozent der Versicherungssumme. Hinzu kommen aber absolute Entschädigungsgrenzen, etwa für Bargeld von maximal € 1.200 bis 1.500, für wertvolle Uhren, Schmuck oder Briefmarkensammlungen von € 20.000.
Höhere Summen bei Aufbewahrung in Safe
Höhere Grenzen können vereinbart werden, wenn die Sachen in einem Safe aufbewahrt werden. Das heißt also (und das ist vermutlich auch vielen Ihrer Kunden nicht bewusst): Auch wenn beispielsweise Bargeld bei einer angenommenen Versicherungssumme von € 100.000 bis zu 40 Prozent, also € 40.000 mitversichert ist, zahlt der Versicherer in der Regel eventuell nur € 1.200 Entschädigung, sofern das gestohlene Geld nicht in einem Safe lag. Diese Entschädigungsgrenzen seien „weit verbreitete Praxis“ und auch nicht intransparent, entschied 2017 das Oberlandesgericht Frankfurt. Ein Einbruchopfer hatte von seiner Versicherung die volle Summe zur Wiederbeschaffung von gestohlenen goldenen Uhren im Wert von € 80.000 verlangt – und war damit vor dem Kadi gescheitert.
Wichtige Hinweise für Makler
Als Makler oder Maklerin sollten Sie in der Beratung zu Hausratverträgen unbedingt auf diese Regelung hinweisen. „Es ist wichtig, für dieses Thema sensibel zu sein, um Haftungsrisiken auszuschließen“, sagt Sebastian Dittrich aus dem Fachbereich Privat Sach Haft bei der Allianz Versicherung. „Auch ist es wichtig, die Risikosituation richtig zu erfassen, indem man die Kundinnen und Kunden direkt fragt, was zu Hause an Wertsachen vorhanden ist, seien es Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände oder Ähnliches.“
Eine Frage, die sich im Beratungsgespräch häufig stellt: Ist es im Einzelfall nicht völlig ausreichend, wenn Wertsachen in einer Höhe von 30 oder 40 Prozent der Deckungssumme in der normalen Hausratpolice versichert sind (bei Unterbringung im Safe)? Oder reicht es im Zweifel nicht, die Deckungssumme zu erhöhen?
Ganz so einfach ist es nicht: „In sehr vielen Fällen reichen die 30 Prozent – diese Höhe kennen wir aus unseren Alttarifen – aus“, so Horst Bub, Leiter SHUK-Marktmanagement bei der Nürnberger Versicherung. „Jedoch gibt es immer wieder Kunden, die mehr besitzen und das auch offen ansprechen. Dann konnte der Prozentsatz individuell in 5-Prozent-Schritten höher vereinbart werden, gegen Mehrbeitrag.“
Wertsachenanteil in der Versicherungssumme
Ein Hinaufsetzen der Versicherungssumme, kurz: VSU, allein reiche aber nicht aus, so Bub. Bei einer Eigenermittlung der Gesamt-VSU sei immer die Summe für den „gewöhnlichen“ Hausrat mit der für die Wertsachen zu addieren. „Danach muss das Verhältnis ermittelt werden, also etwa 55 Prozent Wertsachen. Denn bei einem Einbruch ist der Einzelschaden in einem Haushalt mit vielen Wertsachen ungleich höher als in einem Haushalt mit den üblichen maximal 30 Prozent Wertsachen. Das ist der Grund für die nötige Erhöhung des Wertsachenanteils und des damit verbundenen Beitragsaufschlags“, sagt der Experte der Nürnberger.
Wann eine separate Police sinnvoll ist
Grundsätzlich raten Experten zu einer separaten Wertsachenversicherung …
• wenn das Tragerisiko oder das Verlieren mitversichert sein soll,
• die zu versichernde Summe nicht mehr über die Hausratversicherung abgebildet werden kann,
• einzelne Stücke ganz besonders schützenswert sind,
• selbst im Bankschließfach die Summengrenze erreicht wird.
Ein Problem für Maklerinnen und Makler besteht allerdings darin, dass viele Kunden nicht gern über wertvolles Eigentum sprechen, geschweige denn dezidiert angeben, was sie genau besitzen. Deshalb probieren sie bei der Nürnberger jetzt einen anderen Weg. Bub: „Statt wie bisher darauf zu pochen, dass bei Vertragsabschluss alle vorhandenen Wertsachen in Summe und aufgeteilt nach Rubriken anzugeben sind, bieten wir in unserer neuen Hausratpolice Private Line fixe Obergrenzen je nach Tarifvariante auf erstes Risiko an. Somit kann der Kunde selbst entscheiden, ob er die Produktvariante Kompakt für Wertsachen bis € 40.000 , Komfort bis € 60.000 oder Premium bis € 80.000 wählt. Wir werden bei den Wertsachen keine Unterversicherung anrechnen.
Im alten System konnte der Vermittler nur an den Kunden appellieren, alle Gegenstände zu benennen. Im Schadenfall wäre der Schock über die Anrechnung einer eventuell vorhandenen Unterversicherung groß. Deshalb gibt es in unserer neuen Produktvariante keine VSU mehr. Wir benötigen nur noch die Wohnfläche, deren Angabe nun jedoch wirklich gewissenhaft erfolgen muss. Daraus ermittelt sich der Beitrag je nach Tarifzone.“
Fakt ist auf jeden Fall: Für eine Beratung zum Thema Hausrat und Wertsachen besteht Handlungsbedarf. Denn abgesehen von permanent bestehenden Risiken wie Feuer, Sturm und Co. ist die Zahl der Wohnungseinbruchdiebstähle nach Corona wieder deutlich gestiegen: 2022 erhöhte sie sich laut Polizeistatistik auf 65.908 – -gegenüber dem Vorjahr ein Anstieg um satte 21,5 Prozent.
Quelle: https://www.pfefferminzia.de/zuhause/mein-schatz-welche-grenzen-es-fuer-wertsachen-in-der-hausratpolice-gibt/