Schadenbeispiele gewerbliche Versicherungen
Jeder Gewerbetreibende unterliegt existenziellen Risiken, beispielsweise wenn ein Kunde zu Schaden kommt oder Produktionsmittel ausfallen. Eine Aufstellung über die gewerblichen Versicherungsarten finden Sie in diesem Blogartikel.
Nachfolgend einige Schadenbeispiele:
Undichter Öltank
Bei einer Gärtnerei, die ihre Heizung mit Öl betreibt, entweicht durch ein Loch eine größere Menge Heizöl und sickert unbemerkt auf das Grundstück des Nachbarn. Daraufhin muss dort der Boden umfangreich saniert und der Garten neu bepflanzt werden. Der Eigentümer der Gärtnerei wird mit Schadenersatzansprüchen in Höhe von € 16.000 konfrontiert - Kosten, die ein tiefes Loch in die Kasse reißen würden. Doch zum Glück besteht eine Betriebshaftpflichtversicherung, die den Schaden reguliert.
Einbruch
Trotz funktionstüchtiger Alarmanlage wird in das Büro einer Werbeagentur eingebrochen. Gestohlen werden u.a. die komplette Computeranlage, TV-Geräte, Kameras, Drucker und Kunstobjekte. Außer den entwendeten Gegenständen entstand auch ein Schaden an der Eingangstür. Die Inhaltsversicherung begleicht die anfallenden Kosten für Wiederbeschaffung und Reparatur.
Sturz
Eine Kundin betritt ein Bekleidungsgeschäft und stolpert über einen ausliegenden Teppich. Dabei zieht sie sich einen komplizierten Oberschenkelbruch zu. Sie erhebt Anspruch auf Schmerzensgeld, Kosten der medizinischen Behandlung, sowie Verdienstausfall. Ohne Betriebshaftpflichtversicherung droht dem Geschäft eine immens hohe Rechnung, deren Ausgleich existenzbedrohend sein kann.
Bürobrand
Ein Kurzschluss an einem Kopiergerät löst einen Brand in einem Büro aus. Trotz sofortigem Eingreifen der Feuerwehr breitet sich dieser im ganzen Gebäude aus. Neben technischem Inventar werden auch Möbel und schriftliche Unterlagen ein Raub der Flammen bzw. der nachfolgenden Löscharbeiten. Die Inhaltsversicherung übernimmt in diesem Fall nicht nur die Wiederbeschaffung der Einrichtung und die Wiederherstellung der Akten, sondern auch die Reparatur der durch das Löschwasser entstandenen Beschädigungen.
Fehler eines Steuerberaters
Der Inhaber eines größeren mittelständischen Betriebes plant die Erweiterung seines Unternehmens. Ein hinzugezogener Steuerberater berät den Mandanten und zeigt ihm die steuerlichen Vorteile auf. Nach Ende der Investition versäumt es dieser jedoch, die Steuersubventionen fristgerecht zu beantragen. Zudem stellten sich einige seiner Annahmen im Nachhinein als fehlerhaft heraus. Nur der bestehenden Vermögensschadenshaftpflichtversicherung ist es zu verdanken, dass die Steuerkanzlei nicht Konkurs anmelden musste.