Pflegeversicherung: Sieben Jahre Pflegezeit – Kostenfaktor € 210.000
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Im Bundesdurchschnitt kostet die Unterbringung eines Pflegebedürftigen im Pflegeheim etwa € 1.928 pro Monat. In diesem Jahr stieg die sogenannte Pflegelücke an und erhöhte sich um € 115 im Vergleich zum Vorjahr. Als Grundlage dieser Zahlen gilt eine Auswertung der Pflegedatenbank des PKV-Verbandes. Erfasst wurden die Angaben von mehr als 11.000 (der insgesamt 13.000) vollstationären Pflegeeinrichtungen, basierend auf den Vertragsvereinbarungen zwischen gesetzlicher Pflegekasse und den einzelnen Heimen.
Fast die Hälfte glaubt, dass die Kosten vom Staat übernommen werden
„Die Erfahrungen aus unserem Beratungsalltag zeigen aber, dass nur die wenigsten Verbraucher wissen, was an Pflegekosten auf sie zukommen kann“, so Rolf Tilmes, Vorstandsvorsitzender des Financial Planning Standards Board Deutschland (FPSB Deutschland). Eine Umfrage der Postbank ergab, dass 43 Prozent der Bürger hierzulande davon ausgehen, die gesetzliche Pflegeversicherung übernehme die Kosten für einen vollstationären Pflegeplatz in kompletter Höhe. Das ist jedoch ein Irrglaube. Betroffene oder deren Angehörige müssen häufig einen Großteil der anfallenden Kosten selbst bestreiten.
Große regionale Unterschiede bei der Pflege-Eigenbeteiligung
Die PKV-Pflegedatenbank bringt große regionale Unterschiede beim zu zahlenden Eigenanteil ans Tageslicht. Am meisten werden Pflegebedürftige in Nordrhein-Westfalen zur Kasse gebeten: Hier lag der Eigenanteil zum 1. September bei € 2.406, gefolgt vom Saarland mit € 2.301 und Baden-Württemberg mit € 2.250. Die geringste Zuzahlung fällt mit € 1.346 in Mecklenburg-Vorpommern an, Sachsens liegt bei € 1.350 sowie Sachsen-Anhalt bei € 1.401.
Wie berechnet sich der Eigenanteil im Pflegeheim?
Seit der Pflegereform 2017 ist der zu zahlende Eigenanteil nicht mehr vom jeweiligen Pflegegrad abhängig. Er setzt sich zusammen aus dem einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) für pflegebedingte Kosten der Pflegegrade 2 bis 5, den Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie Investitionskosten. Beispiel in NRW: € 874 für den EEE, € 1.010,75 für Unterkunft und Verpflegung, sowie € 521 für Investitionskosten. Rein pflegebedingte Aufwendungen finanzieren die Einrichtungen mit Zuschüssen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung und dem EEE. Den Rest ihrer Kosten stellt das Heim über den einrichtungseinheitlichen Eigenanteil den Versicherten direkt in Rechnung.
Mindestens € 2.500 eigene Zuzahlung pro Monat
Welche finanziellen Belastungen entstehen nun im Pflegefall? Die reinen Unterbringungskosten für einen stationären Pflegeplatz liegen im Bundesdurchschnitt, wie eingangs erwähnt, bei
€ 1.928 – Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung wurden hier bereits berücksichtigt. Nach Addition weiterer Kosten, wie etwa für Medikamente, Mobilität oder der Teilnahme am sozialen Leben, muss man mindestens von einer Summe in Höhe von € 2.500 monatlich ausgehen.
€ 210.000 in sieben Jahren
Bei einer durchschnittlichen Pflegezeit von sieben Jahren (Tendenz steigend) belaufen sich die Aufwendungen auf ca. € 210.000. Diese Berechnung berücksichtigt allerdings nicht, dass die Teuerungsrate im Bereich Gesundheit und Pflege wesentlich höher ausfällt, als die offizielle Inflationsrate. Um die Kosten zu stemmen, gilt es, entsprechendes Kapital zu bilden oder man nimmt in Kauf, dass der fehlende Betrag von den Kindern eingefordert wird. Alternativ empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden privaten Pflegeversicherung.
Starker Anstieg der Anzahl pflegebedürftiger Personen
Laut einer Studie der Bertelsmann Stiftung erhöht sich die Zahl der pflegebedürftigen Personen hierzulande von rund drei Millionen derzeit auf fünf Millionen bis zum Jahr 2045. „Weil angesichts der steigenden Zahlen ein weiterer Anstieg des Beitrags zur gesetzlichen Pflegeversicherung wahrscheinlich ist, dürfte auch der Eigenanteil im Pflegefall tendenziell eher ansteigen“, so das FPSB Deutschland. Leider fristet das Thema Pflege in Deutschland ein Schattendasein und ist das am meisten verdrängte Risiko.