Was sind Garantien und Einlagensicherungssysteme wert?
Regelmäßig gute Ranking-Ergebnisse der Vermögensverwalter
Jedes Jahr werden Banker zu den besten Vermögensverwaltern gekürt. Wirft man aber einen Blick hinter die Kulissen und analysiert deren Geschäftsmodelle, dann stellt man fest, dass es in der Praxis doch nicht so rosig aussieht. Fachzeitschriften lassen sich ihre Rankingergebnisse durch Inserate und Sonderdrucke der Ratingsieger in barer Münze bezahlen. Ein Vorgehen, das mittlerweile Normalität ist. Dem Leser wird damit eine neutrale sorgenfreie Auswahl des Vermögensverwalters oder Bankhauses suggeriert – aber niemand haftet, wenn etwas schief läuft.
Wert der Einlagensicherung der Privatbanken
Nach der Pleite der deutschen Tochter von Lehman-Brothers fällt das LG Berlin am 15.06.2010 folgendes Urteil (AZ. 10 O 360/09): „Für Bankkunden besteht grundsätzlich kein Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem Einlagensicherungsfonds der privaten Banken“. Wie so ein Leistungsfall der gesetzlichen Einlagensicherung in der Realität aussieht, zeigt sich im Verfahren der „Phoenix Kapitaldienst GmbH“ – die Abwicklung zieht sich über Jahre hin und der Anleger erhält weder entgangene Gewinne ersetzt noch außergerichtliche Kosten erstattet.
Wie schaut es bei den Sparkassen aus?
Bereits seit Jahren übernimmt der Staat keine Haftung mehr bei den Sparkassen für eine ausreichende Höhe des Eigenkapitals. Es gibt nur eine freiwillige gegenseitige Bürgschaft innerhalb der Sparkassengruppe, d.h. bei Insolvenz eines einzelnen Institutes soll es mit anderen zur Abwicklung verschmolzen werden. Ein Sparkassen-Präsident versichert: „Deutsche Sparer müssen sich keine Sorgen machen“. Vergleichbar ist diese Aussage mit dem Besuch eines schwerkranken Patienten beim Arzt, der diesen fragt: „Sagten Sie nicht vor 12 Monaten ich müsste mir über meine Gesundheit keine Sorgen machen?“, worauf der Arzt antwortet: „da war das ja auch noch so.“
Betriebliche Altersversorgung über den Pensionssicherungsverein (PSVaG)
Hier wird dem Arbeitnehmer erklärt, dass der PSVaG bei einer Insolvenz des Arbeitgebers einspringt. Allerdings besteht in diesem Fall keine Beteiligung mehr an den Überschüssen bzw. Wertsteigerungen, die bis zu 50 % der Gesamtleistung ausmachen. Geht das Kapital jedoch bei einem Träger der Altersversorgung wegen dessen Zahlungsunfähigkeit verloren, leistet der PSVaG nichts.
Welche Mittel und Wege haben die Lebensversicherer um Kundenansprüche zu reduzieren?
Folgende Möglichkeiten bestehen für Versicherungsgesellschaften bei Verschlechterung der eigenen finanziellen Situation, um die Leistungen der Kunden herabzusetzen:
- Reduzierung der künftigen Überschussbeteiligung
- Reduzierung der noch nicht verbindlich garantierten Schlussüberschüsse
- befristete Herabsetzung der garantieren Rückkaufswerte für ein Jahr
- Erhöhung der Zahlbeiträge bzw. Herabsetzung garantierter laufender und künftiger Leistungen, wenn dies gesetzlich vorgesehen und vertraglich nicht ausgeschlossen wurde
- Auflösung stiller Reserven, dadurch vermindert sich die gesetzliche Beteiligung an den Bewertungsreserven
- Reduzierung der garantierten Versicherungsleistungen im erforderlichen Umfang durch die Aufsichtsbehörde, um eine Insolvenz zu vermeiden gemäß § 89 II VAG
- Übertragung von Teilen oder aller Versicherungsverträge auf einen anderen Versicherer
- Übernahme der Versicherungsverträge durch einen anderen Versicherer
-Übernahme der Verträge durch „Protektor“ (Sicherungseinrichtung der deutschen Lebensversicherer), ggf. unter Kürzung der Garantieleistungen um bis zu fünf Prozent
- vorübergehender Stopp der Auszahlungen auf Anordnung der Aufsichtsbehörde
- bei Insolvenz der Gesellschaft Beendigung der Verträge und Auszahlung des noch vorhanden Deckungskapitals
Eine Kündigungswelle in großem Ausmaß wird nicht eintreten. Denn die Gesellschaften können per Beschluss des Vorstandes die Rückkaufswerte beliebig und befristet jeweils für ein Jahr herabsetzen. Dies kann ohne Einschaltung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erfolgen.
Steuern und Sonderabgaben zur Rettung von Staaten und Finanzhäusern
Würden bei einer großen Bankenpleite in Deutschland nur Aktionäre und Großgläubiger herangezogen, träfe dies v.a. Lebensversicherungsgesellschaften, Versorgungswerke und Pensionskassen, die an den Kreditinstituten beteiligt sind. Eine Forderung der EU besteht darin, dass das unterstützte Geldinstitut seine Nachrangdarlehen nicht mehr bedienen darf. In solch einem Fall kündigte der Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) bereits an, dass die Versicherer künftig kein Geld mehr bei den Banken anlegen, sowie Riesterrenten und sonstige Garantieleistungen kürzen werden.
Desweiteren hat der Gesetzgeber die Möglichkeit durch eine Sondersteuer auf Einlagen, die Einlagensicherung bei Bankguthaben und Versicherungsvermögen tatsächlich auszuhebeln. Bankkunden ist dies in Zypern 2013 widerfahren. Dies ist nur ein Weg von vielen, um auf dem Rücken der Kleinsparer Finanzhäuser und deren Aufsichtsbehörden zu helfen. Spätere Aussichten auf Regress gehen gegen Null.
Ausweitung der Staatschulden schreitet fort.
Der deutsche Staat darf sich verschulden, ohne Zinsen dafür zu bezahlen. Das glauben Sie nicht? Betrachten Sie dazu einfach einmal die Renditen der deutschen Staatsanleihen. Diese liegen im kurz- und mittelfristigen Bereich bei Null oder sind sogar negativ. Geldscheine können gedruckt werden, ohne dass ein substanzieller Gegenwert besteht – daher ist die Geldmenge beliebig vermehrbar. Leider kommt dieses neue Kapital nur unzureichend in der realen Wirtschaft an, um einen signifikanten Aufschwung zu erzeugen. Trotz faktisch „nicht vorhandener“ Zinsen ist die Nachfrage der privaten Geldanleger nach angeblich sicheren Anlagen groß. Solange der Sparer die staatlichen Schulden weiter subventioniert, wird das System funktionieren. Wenden sich jedoch viele davon ab, darf die Regierung entscheiden, ob, wann und welche Summe zurückgezahlt wird – das ist garantiert! Es ist an der Zeit zu hinterfragen, was besagte Garantien für angebliche sichere Anlagen bei Bank und Versicherung wirklich wert sind. Die Anlagestrategie der meisten deutschen Anleger bedarf einer dringenden Überarbeitung.
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