Das Geheimnis der stillen Reserven
Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshof (BGH) zur Beteiligung eines Kunden an den Überschüssen und Bewertungsreserven bevorteilt klar die Versicherer.
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil (Aktenzeichen IV ZR 213/14) die Revision eines Versicherungskunden zurückgewiesen. Der Rentner aus Hessen hatte im Jahr 1987 eine kapitalbildende Lebensversicherung bei der Allianz Lebensversicherung AG abgeschlossen und erhielt nach Ablauf des Vertrages vor sieben Jahren eine Auszahlung in Höhe von rund € 28.000. In dieser Summe waren rund € 9.100 an garantierter Überschussbeteiligung enthalten, davon wiederum ein Schlussüberschuss von knapp € 1.600, sowie eine auf den Vertrag entfallende Bewertungsreserve von € 678,21. Letzterer Betrag setzt sich aus einem Sockelbetrag von € 656,88 sowie einem volatilen Anteil von € 21,33 zusammen.
BGH bestätigt Urteil der Vorinstanzen
Nach Ansicht des Kunden sei sein Anteil an den Bewertungsreserven unzulässigerweise mit dem Anspruch auf die Schlussüberschussbeteiligung verrechnet worden. Mit der Klage wollte er seinen Anspruch zur Zahlung weiterer € 656,88 durchsetzen. Bereits in zwei Vorinstanzen hatte der Rentner gegenüber der Allianz den kürzeren gezogen. Deshalb wandte er sich nun an das oberste Bundesgericht, den BGH. Dort wurde entschieden: „Die Beklagte hat ihn korrekt an den Bewertungsreserven beteiligt.“ Ergänzend dazu lautet ein Statement der Pressestelle des Karlsruher Gerichts: „Ein weiterer Zahlungsanspruch steht dem Kläger nicht zu.“
Die Urteilsbegründung
Die verantwortlichen Richter begründen das Urteil mit Paragraf 153 Absatz 1 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Laut diesem stehe jedem Versicherungsnehmer grundsätzlich eine Beteiligung am Überschuss und an den Bewertungsreserven zu. Aber durch einen höheren Anteil der Bewertungsreserven bei den Rückstellungen für Beitragsrückerstattung würde zugleich der Schlussüberschuss sinken. „Dieses Berechnungsverfahren hat die Beklagte eingehalten“, erklärte das Gericht, „somit sei die Klage unbegründet.“ Des Weiteren bestehe kein Anspruch auf Auskunft über die genaue Berechnung des ausbezahlten Betrages.
Die Verbraucherschützer laufen Sturm
„Das Urteil ist ein Schlag ins Gesicht für jeden Bundesbürger, der seine Altersvorsorge in die Hände der Versicherungswirtschaft gelegt hat“, kommentiert beispielsweise Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) das Urteil. Weiter führt er aus: „Dem legalen Betrug der Versicherer sind damit weitere Tore geöffnet worden, denn eine Überwachung der individuellen Berechnungen der Versicherungsunternehmen findet nicht statt, und wird durch diese Intransparenz verhindert. Die Versicherer dürfen also weiterhin das Geld der Versicherungsnehmer zwischen den Überschuss-Töpfen zu ihrem Belieben hin- und herschieben.“ Somit bleibt dem Versicherungskunden keine Möglichkeit die Aussagen der Assekuranzen zu kontrollieren. Er muss sich demzufolge darauf verlassen, dass die genannten Zahlen richtig berechnet sind. Kann man überhaupt in dieser Situation die Hochrechnungen zu den garantierten Überschüssen noch ernst nehmen? Kleinlein ist weiter der Meinung: „Der ursprünglich vereinbarte Deal, im Gegenzug für überhöhte Prämien eine angemessene und nachvollziehbare Überschussbeteiligung zu bekommen, ist damit aufgekündigt. Zum einen kürzen die Versicherer die Überschüsse und zum anderen können sich die Unternehmen hinter intransparenten Berechnungen verstecken.“
Die Stellungnahme des GDV
Es verwundert nicht, dass der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das aktuelle Urteil völlig anders bewertet: „Es bestätigt, dass die Beteiligung eines Kunden an den Überschüssen und Bewertungsreserven angemessen erfolgt ist“, erklärt GDV-Hauptgeschäftsführer Peter Schwark. „ Das Berechnungsverfahren des Unternehmens wurde somit als korrekt bewertet.“ Eine Berechnung der Überschussbeteiligung durch die Lebensversicherer unterliegt gesetzlichen Vorgaben und die Einhaltung dieser wird aufsichtsrechtlich kontrolliert.
Danke GDV. Jetzt sind alle Versicherungskunden beruhigt, da eine staatliche Kontrolle vorliegt – dieser ist in Deutschland niemals ein Fehler unterlaufen. Weder wurden in anderen Bereichen unter dieser Aufsicht Gelder verschleudert noch Staatsbauten x-fach so teuer wie ursprünglich veranschlagt usw. Leider kommt bei Skandalen dieser Art immer nur die Spitze des Eisberges zum Vorschein. Außerdem ist zu klären, wie die Kontrolleure ausgebildet sind und wer diese wiederum prüft.
Kann man nun als objektiver Betrachter die Kapitallebensversicherung guten Gewissens als sinnvolle und sichere Altersvorsorge bezeichnen?
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