LBS Bayern kündigt 26.000 Altverträge
Schlechte Nachricht für Bausparer – die LBS Bayern hat 26.000 Altverträge mit einem Guthabenzins von 3,5 % gekündigt, um die hohen Zinsversprechen nicht erfüllen zu müssen. Auch für Bausparkassen ist es schwierig geworden im aktuellen Niedrigzinsumfeld, Zusagen aus „besseren Zeiten“ einzuhalten. Zum Vergleich: Aktuell gibt es nur noch 0,25 Prozent Rendite. Ist das im Sinne der Verbraucher?
Die Medien berichten dazu, dass die Kündigungen nur Verträge betreffen, die seit mehr als 10 Jahren zuteilungsreif sind. Das heißt, der Kunde hat die Mindestlaufzeit erfüllt, sowie 40 bis 50 Prozent (nach Vereinbarung) der Bausparsumme angespart, jedoch kein Bauspardarlehen in Anspruch genommen. Zur genauen Funktionsweise des Bausparvertrages besteht ein separater Artikel.
Kündigungen der Bausparverträge aus heiterem Himmel
Für die betroffenen Bausparer kamen die Kündigungen völlig überraschend. Die Gesellschaft bietet ihren Kunden nun an, sich das angesparte Guthaben auszahlen zu lassen. Oder alternativ, den Vertrag zu den aktuell gültigen Konditionen fortzuführen. Ein „Minusgeschäft“, da sich der Zins mittlerweile auf 0,25 Prozent reduziert hat und somit die Geldentwertung durch die Inflation nicht aufgefangen werden kann. Reagiert der Kunde auf die zugestellte Information nicht, wird das Guthaben, laut Angaben der LBS, auf einem zinslosen Zwischenkonto verwaltet. Wirksam wird die einseitige Vertragsbeendigung zum 01.05.2015.
Vertragsaufhebung durch die LBS ist kein Einzelfall
Die LBS ist nicht die erste Gesellschaft, die sich derart kundenunfreundlich verhält. Bereits 2013 hat die Bausparkasse Wüstenrot ca. 15.000 Altverträge auf gleiche Art „beseitigt“. Von Verbraucherschützern hagelt es harsche Kritik. So erklärte Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg: „Man hat den Kunden den Vertrag als Sparprodukt mit attraktivem Guthabenzins verkauft und sollte jetzt nicht im Kleingedruckten nach Ausflüchten suchen“.
Rechtliche Bewertung ist umstritten
Zur rechtlichen Bewertung dieser Vorgehensweise gibt es unterschiedliche Meinungen. In der Rechtspraxis üblich ist, dass sogenannte „übersparte“ Bausparverträge gekündigt werden - d.h. der Gesamtbetrag aus angespartem Guthaben einschließlich Zinsen übersteigt bereits die Bausparsumme. Hier ist der eigentliche Zweck des Bausparens - einen Darlehensanspruch zu realisieren – nicht mehr möglich. Die rechtliche Kündigungssperre ist somit entfallen und der Sparer muss die einseitige Ankündigung der Vertragsaufhebung akzeptieren.
Aber wie ist die Situation bei zuteilungsreifen Verträgen, die nicht überspart sind, bei denen also nur ein bestimmter Prozentsatz der Bausparsumme angespart wurde? Die LBS Bayern sieht sich natürlich im Recht. Denn auch hier sei der ursprüngliche Sinn des Bausparens – das Erwirken eines Darlehens für wohnwirtschaftliche Zwecke - nicht gegeben. Ein Sprecher erklärte auf Anfrage weiter: „Verzichtet der Kunde mehr als zehn Jahre lang auf seinen Darlehensanspruch, kann die Bausparkasse zum Schutz der Bausparergemeinschaft das Vertragsverhältnis kündigen.“ Diese Vorgehensweise sei sowohl vom Landgericht Mainz (AZ.: 5 O 1/14) als auch von der juristischen Literatur und den Schlichtern der Bausparkassen bestätigt.
Anders beurteilt Susanne Götz von der Verbraucherzentrale Bayern den Fall. „ Rechtlich ist das ein schwieriges Thema, weil es bislang kein Urteil des Bundesgerichtshofes gibt“, sagte Götz dem Münchner Merkur. So würden sich die Bausparkassen auf Darlehensvorschriften und insbesondere § 489 Abs. 1 Nr.2 BGB berufen, die eigentlich für ganz andere Vertragskonstellationen gedacht seien. Sie rät Betroffenen dazu, zunächst den Ombudsmann fürs Bausparen einzuschalten.
Vielfach wurden Bausparverträge mit hohen Guthabenzinsen durch einem Berater am Bankschalter oder vom Bausparvertreter als sichere Anlage verkauft. Was diese garantierten Zinsversprechen in Deutschland wert sind, zeigt uns das Beispiel der LBS. Es ist ganz klar ein einseitiges Gewinngeschäft.
Wie oft wurde Ihnen von ihrer Bank oder Bausparkasse ein Darlehen gekündigt, weil die Zinsen gesunken sind und parallel dazu ein neuer – „besserer“ – Vertrag angeboten?