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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Was ist nach einem Todesfall alles zu tun

Den Angehörigen bleibt nach dem Tod eines Familienmitglieds kaum Zeit zum Trauern. Vieles muss organisiert und erledigt werden. Anbei eine Checkliste, welche Formalitäten erfüllt werden müssen:

1) Totenschein ausstellen lassen

Ist ein Familienmitglied zu Hause verstorben, muss ein Arzt verständigt werden, damit dieser den Totenschein ausstellt. Dazu entweder den Hausarzt oder die Nummer 112 anrufen. Befand sich die Person in einem Krankenhaus oder Pflegeheim, wird ihnen der Schein dort ausgestellt.

2) Verwandte, Freunde und Arbeitgeber informieren

Nach dem Tod eines Angehörigen sind Familienmitglieder sowie enge Freunde vom traurigen Ereignis in Kenntnis zu setzten. Bei dieser Gelegenheit sollte geklärt werden, wer sich um den Nachlass kümmert und wer welche Aufgaben übernimmt. Logischerweise ist auch der Arbeitgeber – falls vorhanden – zu informieren.
 
3) Wichtige Dokumente zusammenstellen

Wichtige Dokumente müssen zusammengetragen werden. Dazu zählen Personalausweis und Geburtsurkunde, je nach Familienstand auch Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Scheidungsurkunde. Einige dieser Unterlagen werden zur Beantragung des Erbscheines benötigt.

4) Bestattungsinstitut kontaktieren

Prüfen Sie, ob in einer Bestattungsverfügung festgelegt wurde, wie der Verstorbene bestattet werden möchte oder ob bereits ein Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut abgeschlossen war. Ist dies nicht der Fall, müssen die Hinterbliebenen tätig werden. Je nach Bundesland bleibt dafür bis zu 36 Stunden Zeit.

5) Sonderurlaub für Hinterbliebene

Nahe berufstätige Verwandte erhalten Sonderurlaub nach einem Todesfall in ihrer Familie. Die Dauer ist je nach Unternehmen unterschiedlich geregelt.

6) Auszahlung der Versicherungssumme bei Lebens- und Sterbegeldversicherung

Besteht eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung muss das Ableben des Versicherten umgehend schriftlich angezeigt werden. Senden Sie dazu der Gesellschaft den Originalversicherungsschein und den Totenschein bzw. eine Sterbeurkunde zu.

7) Organspende-Ausweis prüfen

Falls der Verstorbene einen Organspende-Ausweis besitzt, umgehend mit dem Hausarzt oder Krankenhaus in Verbindung setzen.

8) Sterbeurkunde beantragen

Die Sterbeurkunde muss spätestens am dritten Werktag nach Eintritt des Todes beantragt werden.  Dies erfolgt nicht am Wohnort des Verstorbenen, sondern am Sterbeort. Die dafür benötigten Unterlagen finden Sie unter Punkt 3).

9) Testament bei Nachlassgericht abgeben

„Für Fragen zum Testament ist das Nachlassgericht des Amtsgerichts am Wohnort des Verstorbenen zuständig“, so Rechtsanwalt Dr. Rohlfing von der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltsverein (DAV). Der „letzte Wille“ ist umgehend dort abzugeben. „Notariell beurkundete Testamente sind bereits beim Amtsgericht hinterlegt und beim Testamentsregister registriert. Das Standesamt des Sterbeortes, das die Sterbeurkunde ausstellt, informiert gleichzeitig das Testamentsregister über den Sterbefall“, erklärt Dr. Rohlfing. „Das Testamentsregister unterrichtet daraufhin das Amtsgericht über den Sterbefall und weist auf das dort hinterlegte Testament des Verstorbenen hin.“ Die gesetzlichen Erben werden vom Amtsgericht ermittelt und informiert. Desweiteren wird ein Termin für die Testamentseröffnung festgelegt.

10) Wohnung kündigen

Der Vermieter ist schnellstmöglich davon in Kenntnis zu setzen, dass der Mieter verstorben ist. Auch bei einem Todesfall besteht eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Für diesen Zeitraum sind die Angehörigen verpflichtet, die Miete weiter zu bezahlen. „Wenn der Partner oder Kinder mit in der Wohnung gelebt haben, geht das Mietverhältnis auf sie über“, erklärt Rechtsanwalt Dr. Hubertus Rohlfing.

11) Beantragung des Erbscheines

Der Erbschein – zu beantragen beim zuständigen Amtsgericht - wird von den Hinterbliebenen benötigt, damit beispielsweise auf Konten des Verstorbenen zugegriffen werden kann. Die Erben müssen sich auf eine Wartezeit von mehreren Wochen einstellen und teils hohe Kosten in Kauf nehmen.

12) Ausschlagen es Erbes

Dazu rät Rechtsanwalt Dr. Rohlfing: „Bevor man den Erbschein beantragt, sollte man sehr genau prüfen, ob man das Erbe antreten möchte. Um das zu entscheiden, muss man versuchen, herauszufinden, ob ein Erbe überschuldet ist.“ Liegen keine Kenntnisse über das tatsächliche Vermögen vor, sollte man sich aus vorhandenen Unterlagen einen Überblick zu verschaffen. Der Jurist meint dazu: „Wenn man in der Wohnung des Verstorbenen zum Beispiel zahlreiche ungeöffnete Rechnungen findet, kann man zumindest vermuten, dass der Verstorbene diese nicht bezahlen konnte“.

13) Krankenkasse, Rentenversicherung und andere Versicherer informieren

Informieren Sie umgehend die Krankenkasse und die gesetzliche Rentenversicherung über den Todesfall und auch weitere Versicherer, bei denen Verträge bestehen, wie etwa Kfz-, Hausrat-, Privathaftpflicht-, Rechtsschutz, Unfallversicherung usw.. Es ist anzuraten, dem Kündigungsschreiben eine Kopie der Sterbeurkunde beizufügen.

14) Telefon, Strom und Gas kündigen

Möglichst rasch sollte auch der Dienstleister für Strom und Gas, sowie der Telefongesellschaft das Ableben des Kunden mitgeteilt werden. Gleiches gilt für Mitgliedschaften in Parteien und Vereinen. Ebenfalls betrifft dies Abonnements.

15) Renten für Hinterbliebene beantragen

Gegebenenfalls sind Witwen- bzw. Waisenrenten zu beantragen.

16) Digitales Erbe

War der Verstorbene in den sozialen Medien, wie beispielsweise Facebook aktiv, ist es empfehlenswert, sich auch um das digitale Erbe zu kümmern.

 

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