Versicherungsvergleichsportale müssen mit offenen Karten spielen
(6776 x gelesen) im Arbeit als MaklerVersicherungsvergleichsportale müssen mit offenen Karten spielen
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hat gegen das Vergleichsportal Check24 wegen unlauterem Wettbewerb geklagt. Laut dem Urteil des Landesgerichts München I müssen nun Anbieter von Versicherungsvergleichen im Internet zukünftig von von Beginn an „Ross und Reiter“ benennen. Das Gericht gab der Klage teilweise statt (Az. 37 O15268/15).
Bei Erstkontakt müssen alle Informationen übermittelt werden
Das Vergleichsportal muss nun aufgrund des Urteils dem Kunden beim ersten Kontakt aufzeigen, dass es als Versicherungsmakler tätig ist und Verträge gegen Provision vermittelt. „Der Erstkontakt ist der erste Klick auf die Seite des Portals“, so Hubertus Müller, Geschäftsführer des BVK. Bisher erhielt der Verbraucher lediglich über einen unauffälligen Button in der Fußzeile die Information, dass Check24 als Versicherungsmakler tätig ist. Der Anbieter von Versicherungen, Handy-, Energie- und Reiseverträge hat nach eigenen Angaben rund 15 Millionen Kunden und ist somit der Branchenprimus aller Vergleichsportale in Deutschland.
Geschäftsmodell der Preisvergleichsportale wird erschwert
Der BKV hat unter anderem moniert, dass Verbraucher unter dem Deckmantel eines Portals, das Preise vergleicht, angelockt werden. Allerdings erfolgt die gesetzlich vorgeschriebene Beratung bei der Vermittlung einer Versicherung hierbei nicht. Das Gericht stellte nun klar, dass sich auch Online-Makler an die gesetzliche Beratungspflicht halten müssen. Check24 wurde daher angehalten, zukünftig seine Interessenten ausreichend nach deren Wünschen und Bedürfnissen zu befragen. Diese Veränderung wird die Arbeitsweise der Vergleichsportale deutlich erschweren, da viele User nicht bereit sind detaillierte Fragen zu beantworten. Zusätzlich wird sicherlich auch die vorgeschriebene Offenlegung über die von den Produktgebern an die Portale für die Vermittlung von Versicherungen fließenden Provisionen manchen Kunden abschrecken. Fälschlicherweise sind viele Bürger der Meinung, dass Check24 und Co. ihre Dienstleistungen ohne finanzielle Hintergedanken anbieten.
Check24 sieht sich bestätigt
Check24 wird nach eigenen Angaben die gerichtlich geforderten Änderungen, nach Prüfung der Urteilsbegründung, in rund vier Wochen umsetzen. Das Portal bewertet den Gerichtsbeschluss als Bestätigung des eigenen Geschäftsmodells. So habe das Landgericht München anerkannt, dass eine objektive Marktbetrachtung geleistet werde. „Wir schaffen konsequente Transparenz“, so Christoph Röttele, Geschäftsführer von Check24. Wie sonst soll sich das Vergleichsportal auch zu diesem Thema anders äußern?
BVK prüft Urteilsbegründung genau
Der BVK hat angekündigt sowohl die Änderungen, die Check24 an seiner Homepage vornimmt, als auch die 41-seitige Urteilsbegründung genau zu prüfen. „Erst dann werden wir entscheiden, ob wir möglicherweise noch gegen das Urteil in Berufung gehen werden“, so Hubertus Münster. Bereits vermittelte Versicherungsverträge sind allerdings von dem Urteil nicht betroffen.
Sie haben Interesse an diesem Thema oder weiteren?
Einfach auf den Gutschein
klicken & aktivieren!
Dieser Wert von € 89,00 entspricht einer durchschnittlichen Erstberatung inkl. Nebenkosten
als geldwerter Vorteil für den Nutzer/die Nutzerin.