KS/Auxilia - Ein Mountainbike-Ausflug mit Folgen
Anbei ein Schadenbeispiel des Rechtsschutzversicherers KS/Auxilia, das in JUR-Life 03/2025 veröffentlicht wurde. Ich bedanke mich bei KS/Auxilia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Sei es nach Personen-, Sach- oder Vermögensschäden – Versicherungen sollen in schwierigen Situationen finanzielle Sicherheit bieten. Doch nicht selten kommt es vor, dass Leistungen gekürzt, verzögert oder ganz verweigert werden. Wer unterstützt die Kunden, wenn sich eine Versicherung querstellt? Gibt es einen starken Partner an der Seite?
Rechtsschutzversicherung unterstützt notfalls auch vor Gericht
Ja, die einzige Versicherung, die Kunden hier unterstützt ist die Rechtsschutzversicherung. Sie hilft, Ansprüche durchzusetzen – notfalls auch vor Gericht. Denn ohne starke Unterstützung kann ein Streit mit einer Versicherung nicht nur emotional, sondern vor allem langwierig und kostspielig werden.
In unserem Fall des Monats erlebt Peter S. genau das: Nach einem schweren Mountainbike-Unfall ist er monatelang körperlich eingeschränkt. Seine private Unfallversicherung bezweifelt die langfristigen Folgen und verweigert die Leistung. Mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung fordert er ein, was ihm zusteht. Wird Peter S. die ihm zustehenden Leistungen erhalten?
Ein Mountainbike-Ausflug mit Folgen
Peter S. ist seit Jahren passionierter Mountainbiker und verbringt viele Wochenenden in den Bergen. Doch eines Tages passiert das Unvorstellbare: Beim Befahren eines anspruchsvollen Trails übersieht er eine Wurzel, verliert die Kontrolle und stürzt schwer. Zum Glück hat ihn ein Freund begleitet, der sofort die Bergrettung ruft. Nach bangen Minuten trifft diese ein und bringt Peter S. sicher aber schwer verletzt in das nächste Krankenhaus.
Diagnose verheerend
Die Diagnose ist verheerend. Eine komplizierte Wirbelsäulenfraktur, die eine sofortige Operation erfordert. Nach der OP ist klar: Peter S. wird lange ausfallen. Sein behandelnder Arzt prognostiziert eine monatelange Reha. Ob eine vollständige Genesung überhaupt möglich ist, ist noch unklar.
Unfallversicherer verweigert Leistung
Peter S. ist am Boden zerstört. Doch zumindest hat er mit einer privaten Unfallversicherung vorgesorgt. Diese stellt ihm nach dem ersten Informationsaustausch eine einmalige Invaliditätsleistung in Höhe von € 250.000,- in Aussicht – aber nur, wenn ein dauerhafter Schaden verbleibt. Doch nach einiger Zeit beginnt der Kampf. Die Versicherungsgesellschaft bezweifelt die dauerhafte Beeinträchtigung und bietet lediglich eine minimale Leistung an. Peter S. ist verzweifelt. Es folgen zahlreiche Gespräche mit der Versicherung. Diese bleiben jedoch ohne Ergebnis. Die Gesellschaft stellt sich quer.
Gang vor Gericht bringt Erfolg
Peter S. entschließt sich, bei seiner Rechtsschutzversicherung KS/AUXILIA nachzufragen, welche Möglichkeiten ihm verbleiben. Der Experte am Telefon empfiehlt einen spezialisierten Anwalt. Der Fachanwalt für Versicherungsrecht gibt ein unabhängiges Gutachten in Auftrag. Dieses bestätigt eine dauerhafte Bewegungseinschränkung, die eine Invaliditätsleistung von € 200.000,- rechtfertigt. Trotzdem bleibt die Unfallversicherung hart, sodass der Fall vor Gericht geht. Wie so oft bei solchen Streitigkeiten, einigen sich die Parteien auf Vorschlag des Richters auf einen Vergleich. Aufgrund des Gutachtens fällt dieser aber sehr gut für Peter S. aus. Die Versicherung verpflichtet sich, € 180.000,- auszuzahlen.
Die Gesamtkosten für den Streit in Höhe von knapp € 15.000,- übernimmt die KS/AUXILIA.
Hintergrund
Dieser Fall ist über die Leistungsart Vertrags-Rechtsschutz in allen Produkten mit Privat-Rechtsschutz enthalten, zum Beispiel in unserem Klassiker Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz (PBV).