Kirchensteuer und Kirchenaustritt
Kirchensteuerpflichtig sind laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) Mitglieder einer staatlich anerkannten Religionsgemeinschaft. Zu diesen gehören vor allem die evangelischen und römisch-orthodoxen Kirchen, Baptisten, Mennoniten, Altkatholiken, Altlutheraner und einzelne jüdische Gemeinden.
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Eine anerkannte Religionsgemeinschaft gilt im Steuerrecht als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Neben bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise einem mindestens dreißigjährigem Bestehen vor der Anerkennung als Körperschaft, sind viele Rechte damit verbunden. So ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts von der Grundsteuer befreit, darf Beamte beziehungsweise Beamtinnen beschäftigen und kann vor allem mithilfe der Finanzämter (Kirchen-)Steuer eintreiben. Für anerkannte Religionsgemeinschaften stellt die Kirchensteuer den mit Abstand größten Anteil ihrer Einnahmen dar.
Höhe der Kirchensteuer
Die Höhe richtet sich dem Bundesland, in dem der Kirchensteuerpflichtige seinen Wohnsitz hat. In Bayern und Baden-Württemberg fließen acht, in den übrigen Bundesländern neun Prozent der Einkommensteuer als Kirchensteuer ab.
Festsetzung und Abführung durch das Finanzamt
Das Finanzamt setzt Einkommen- und Kirchensteuer fest. Im Anschluss wird die Kirchensteuer an die Kirche weitergeleitet. Diese Transaktion tätigt die Finanzverwaltung allerdings nicht umsonst: Die jeweilige Kirche muss eine Gebühr in Höhe von 3 bis 4,5 Prozent der eingezogenen Kirchensteuern zahlen. Eine Ausnahme dieser Vorgehensweise stellt Bayern dar; in diesem Bundesland erheben drei kircheneigene Steuerämter besagte Steuer.
Keine Einkommensteuer bedeutet auch keine Kirchensteuer
Liegt das eigene Einkommen im Jahr 2023 unter € 10.908 Euro im Jahr muss keine Einkommen- und somit auch keine Kirchensteuer gezahlt werden. Für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften gilt der doppelte Grundfreibetrag in Höhe von € 21.816.
Steuerliche Absetzbarkeit
Die auf die tarifliche Einkommensteuer gezahlte Kirchensteuer kann als Sonderausgabe in voller Höhe beim Steuerausgleich abgesetzt werden. Eingetragen wird der Betrag in der Anlage Sonderausgaben unter dem Punkt „Kirchensteuer“. Nicht absetzbar dagegen ist die Kirchensteuer, die als Zuschlag zur Abgeltungsteuer vom betreffenden Kreditinstitut einbehalten wurde.
Wie ist die Situation, wenn nur ein Partner Kirchenmitglied ist
Wird von einem Ehe- oder Lebenspaar die Steuererklärung als gemeinsame Veranlagung abgeben und es ist nur einer von beiden Kirchenmitglied, dann greift das sogenannte besondere Kirchgeld. Gehören beide Partner verschiedenen Konfessionen an und nur einer von beiden verdient, ziehen der Arbeitgeber und das Finanzamt die Kirchensteuer ein, nämlich zur Hälfte für die Kirche des Ehemannes beziehungsweise der Ehefrau und zur Hälfte für die Kirche der Ehefrau beziehungsweise des Ehemannes.
Viele Menschen treten aus der Kirche aus
Jedes Jahr kehren Hunderttausende Menschen der Kirche den Rücken. Mehr als eine halbe Million Menschen sind beispielsweise im Jahr 2022 in Deutschland aus der katholischen Kirche ausgetreten. Die Zahl der Austritte lag bei exakt 522.821, wie die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) mitteilte. Bei der evangelischen Kirche schwand die Zahl der Mitglieder im vergangenen Jahr um 380.000.
Gründe für den Austritt
Der am häufigsten genannte Grund für den Austritt ist die Kirchensteuer. Für Mitglieder der katholischen Kirche beträgt diese im Schnitt € 291 jährlich, Protestanten zahlen durchschnittlich € 278. Desweiteren leiden die Kirchen unter einem Vertrauensverlust durch die versuchte Vertuschung diverser sexueller Missbrauchsskandale. Vielen Bürgern stößt zudem sauer auf, das sie sich auf Seiten der Klimaterroristen stellt, sowie die Haltung während der Coronazeit.
Wie funktioniert der Kirchenaustritt?
Der Akt als solches geht schnell: Einfach persönlich bei der zuständigen Stelle vorbeikommen, je nach Bundesland beim Amtsgericht oder beim Standesamt, Personalausweis mitbringen, Austrittserklärung ausfüllen und unterschreiben. Manchmal verlangen die Behörden allerdings weitere Unterlagen wie etwa eine Geburtsurkunde. In der Regel wird für den Austritt eine Gebühr fällig, diese beträgt in den meisten Bundesländern € 30. Einen Grund für den Austritt muss nicht angegeben werden.
Ab welchem Alter kann man aus der Kirche austreten?
Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, können selbstständig aus der Kirche austreten. Dafür wird keine Zustimmung der Eltern benötigt. Für Kinder unter 12 Jahren können die Eltern den Kirchenaustritt stellvertretend für ihr Kind erklären. Zwischen dem 12. und dem 14. Lebensjahr kann der Kirchenaustritt nur mit Zustimmung des Kindes erfolgen.
Ab wann gilt der Austritt?
Ihr Kirchenaustritt ist sofort wirksam. Ihre Kirchensteuerpflicht endet für gewöhnlich mit dem Ablauf des Kalendermonats, in dem Sie Ihren Kirchenaustritt erklärt haben. Manchmal kann das auch der darauffolgende Monat sein.
Wirtschaftsmacht Kirche
Die Kirche in Deutschland ist eine Wirtschaftsmacht, die über ein gewaltiges Vermögen verfügt. Ein großer Anteil der Einnahmen stammt, wie bereits erwähnt, aus der Kirchensteuer, doch die Kirche ist auch als Unternehmer aktiv und betreibt Brauereien, Kindergärten und Krankenhäuser. Für den längsten Teil ihrer Geschichte haben sich die Institutionen zu den Details ihres Reichtums jedoch bedeckt gehalten.
Vermögen von katholischer und evangelischer Kirche beträgt € 400 Milliarden
Erst die Finanzskandale der katholischen Kirche in der jüngeren Vergangenheit haben zu mehr Transparenz bei dem Thema geführt. So gipfelte die Aufregung um die hohen Baukosten der Bischofsresidenz des Limburger Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst im Jahr 2013 darin, dass die Deutsche Bischofskonferenz die katholischen Bistümer zu einer Transparenzoffensive aufforderte. Daher veröffentlichen seit 2015 alle 27 Bistümer mit ihren Jahresabschlüssen auch eine Bilanz ihrer Finanzen. Diese vermitteln einen Ansatz davon, wie vermögend die Kirchen sind. Die evangelischen Landeskirchen veröffentlichen ihre Bilanzen nicht so konsequent wie ihre katholischen Pendants. Experten schätzen das Vermögen der katholischen Kirche auf rund € 200 Milliarden. Für die evangelische Kirche wird vom gleichen Betrag ausgegangen.