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Starker Anstieg der Rücklagen für Pensionen und Beihilfen

Der Bund muss immer mehr Geld für Pensionen und Beihilfen seiner Beamte zurücklegen. Auf knapp € 809 Milliarden summieren sich die Kosten im Jahr 2019, wie die Vermögensrechnung des Bundes zeigt. Dies bedeutet einen Anstieg um € 51 Milliarden gegenüber dem Vorjahr, wie kürzlich im Handelsblatt zu lesen war. Die Reserven der Länder und Kommunen sind hierbei nicht mit eingerechnet.

53 Prozent mehr Rücklagen im Fünfjahresvergleich

Die kürzlich veröffentlichten Zahlen sind brisant, da die Rückstellungen und somit auch die Belastung der Steuerzahler, seit Jahren exorbitant stark ansteigen. Im Fünfjahresvergleich erhöhten sich die Rücklagen um € 281 Milliarden Euro, was einem Plus von 53 Prozent entspricht.

Zahlen beziehen sich nur auf Bundes-Bedienstete

Bei diesen Geldern sind allerdings längst nicht alle Beamte eingerechnet: Es handelt sich nur um die Rücklagen für die gut 280.300 Bundesbediensteten, sowie weiteren 590.500 Versorgungsempfänger des Bundes. In diesen Zahlen nicht erfasst sind Beamte der Sozialversicherung, sowie die für Länder und Kommunen tätig sind. Insgesamt machen die Bundes-Bediensteten nur rund ein Drittel aller Beamten und Pensionäre aus.

Anstieg bei Rücklagen für Pensionen und PKV-Beihilfezahlungen

Die gesamten Rücklagen von teilen sich folgendermaßen auf - bei den Rückstellungen für Pensionen kam es zu einer Erhöhung von € 567,01 Milliarden auf € 595,14 Milliarden Barwert und die Rückstellungen für Beihilfen zur Krankenversicherung stiegen binnen Jahresfrist von € 190,75 Milliarden auf € 213,83 Milliarden an.

Wenn sich Beamte für eine private Krankenvollversicherung entscheiden, übernimmt der Dienstherr einen Großteil der entstehenden Kosten. Je nach Familienstand und Status werden zwischen 50 Prozent und 70 Prozent der Arztrechnungen über staatliche Beihilfen ersetzt. Nur der Rest der Kosten muss vom Staatsdiener über die private Krankenversicherung abgedeckt werden. Aktuell haben mehr als die Hälfte aller privat Krankenversicherten einen Beihilfe-Anspruch.

Pflicht zur Absicherung

Der Bund ist verpflichtet, für seine Beamten zukünftige Verpflichtungen aus Pensions- und Beihilfeleistungen mit einer Art kapitalgedeckter Reserve abzusichern. Wie in einer handelsrechtlichen Bilanz werden auf Basis versicherungsmathematischer Verfahren jeweils die Beträge für die benötigten Rückstellungen errechnet. Es geht hierbei um die Ermittlung der Summe, die heute auf ein fiktives Konto eingezahlt werden muss, um unter Berücksichtigung der zu erwartenden Zinserträge zukünftige Verpflichtungen aus Pensions- und Beihilfeleistungen zu decken.

Demografische Entwicklung und Niedrigzins

Anhand mehrerer Daten, wie etwa dem Geschlecht und der voraussichtlichen Lebenserwartung nach Geburtsjahrgang werden die Ansprüche der Staats-Bediensteten ermittelt. Als Grundlage der Zinsberechnung dient der 7-jährige Durchschnitt der Umlaufsrenditen für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 15- bis 30-jähriger Restlaufzeit. Diese sank im Zuge der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) von 2018 bis 2019 von 1,47 auf 1,16 Prozent – ein Grund mehr, weshalb der Bund mehr Geld zurückstellen muss. Weitere Gründe für den Anstieg sind die steigenden Gesundheitskosten und vor allem die demografische Entwicklung.

Was geschieht von Seiten der Politik?

Wie in vielen anderen Bereichen steigen Kosten exorbitant an. Doch gibt es einschneidende Reformen von Seiten unserer gewählten Politiker, um dieser Entwicklung gegenzusteuern? Fehlanzeige! Wie üblich wird alles auf den Steuerzahler abgewälzt. Bezüglich der Abgabenquote rangiert Deutschland jetzt schon auf Platz 1 weltweit. Aber so lange die arbeitenden Melkkühe nicht aufbegehren werden, die Politiker die Kostenschraube immer weiter drehen.

 

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