Die Wahrheit über die größten steuerlichen Entlastungen seit zehn Jahren
(4459 x gelesen) im Arbeit als MaklerDie Wahrheit über die größten steuerlichen Entlastungen seit zehn Jahren
Gebetsmühlenartig werden dem Bundesbürger immer wieder finanzielle Ausgleiche versprochen. Aktuell rühmt sich unsere Regierung die größten steuerlichen Entlastungen seit zehn Jahren in Gang gebracht zu haben. Aber wie sieht es unter dem Strich tatsächlich aus?
Abschaffung des Solidaritätszuschlags erst 2021
Die Abschaffung des Solidaritätszuschlag kommt für den Großteil der Steuerzahler erst im Jahr 2021. Grundsätzlich positiv ist dagegen eine Anhebung der Einkommensgrenzen für alle Steuersätze um 1,95 Prozent – dies gleicht die offizielle Inflationsrate in etwa aus. Die Rate selbst stellt die wirkliche Preissteigerung aber nur unzureichend dar, lesen Sie mehr in folgendem Blogartikel. Zusätzlich erhöhen sich minimal die Abstufungen für Unterhaltszahlungen an Angehörige. Steuerzahler können diese Beträge somit in geringem Umfang zusätzlich als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.
Geringfügige Erhöhungen in einigen Bereichen
Der steuerliche Kinderfreibetrag, er definiert sich als Existenzminimum eines Kindes, steigert sich um € 192 auf € 5.172. Auch die Einkommensgrenze, ab der die sogenannte Reichensteuer (Zuschlag von drei Prozent auf Einkommensteuer) zum Tragen kommt, erhöht sich um 1,95 Prozent auf € 270.501 für Ledige, bzw. € 541.001 für Verheiratete.
Seit dem 01.01. gelten Angleichungen auch für Verpflegungspauschalen bei beruflichen Reisen. So kann derjenige, der länger als acht Stunden unterwegs ist, beim Finanzamt € 14 statt € 12 beanspruchen. Bei mehr als 24 Stunden Abwesenheit bedeutet dies € 28 anstatt € 24. Jobtickets des Arbeitgebers unterliegen einer Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent, außerdem erfolgt keine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Beschäftigten.
Theoretisch eine gute Nachricht für Leser: Auf Zeitschriften, Zeitungen und Bücher in elektronischer Form wird nur noch ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz in Höhe von sieben (vorher 19) Prozent erhoben – für Videos und Musik gilt diese Regelung nicht. Fraglich ist allerdings aufgrund der prekären Situation vieler deutscher Verlage, ob diese Vergünstigungen in irgendeiner Form an den Endkunden weitergegeben werden. Ebenfalls auf sieben Prozent heruntergefahren wurde der Steuersatz auf Tampons, Binden sowie Menstruationstassen.
Staat profitiert mehr als Bürger
Der einfache Vergleich der Wachstumsraten des Bruttoinlandsproduktes und der Steuereinnahmen des Staates zeigt, dass in den vergangenen Jahren steuerpolitisch genau das Gegenteil von einer Entlastung den Steuerzahler erreicht hat. Der Staat hat von der boomenden Konjunktur wesentlich stärker profitiert als der Bürger selbst. Fazit: Die Steuerquote liegt mittlerweile auf einem Rekordstand von nahezu 23 Prozent plus zusätzlicher Sozialquote, d.h. inklusive der Beiträge zur Sozialversicherung, diese bewegt sich bei annähernd 30 Prozent.
Negativer Trend ungebrochen
Betrachtet man nun die letzten Jahre etwas genauer, so fällt auf, dass die Union selten gegen die wirtschafts- und steuerpolitischen Wünsche des sozialdemokratischen Koalitionspartners interveniert hat. Somit können wir davon ausgehen, dass auf den Steuerbürger noch höhere Belastungen zukommen. Dabei steht vermutlich nicht nur der Entwurf der Finanztransaktionssteuer von Finanzminister Olaf Scholz im Raum, mit welcher das SPD-Lieblingsvorhaben – nämlich die Grundrente – finanziert werden soll. Mir fällt bei solchen Ideen die Figur von Robin Hood ein, selbst nichts in der Tasche, aber das Geld anderer Leute verteilen.
Höchststeuersatz beginn schon bald nach Durchschnittsverdienst
Die SPD stellt seit längerem die verminderte Erbschaftssteuer in Frage. Zudem forderte der neue Vorsitzende der Sozialdemokraten pünktlich zu Weihnachten, den Steuersatz für Spitzenverdiener erneut auf 50 Prozent, aktuell 45 Prozent, zu erhöhen. Er sprach dabei von Personen, die € 750.000 p.a. verdienen, übersieht aber dabei, dass der Höchststeuersatz schon knapp nach dem Durchschnittsverdienst beginnt.
Vereinfachung Fehlanzeige
Steuererklärungspflichtige wünschen sich sehnsüchtig eine Vereinfachung des Steuersystem. Wo aber bleibt diese? Experten fordern schon lange, Steuersätze generell zu reduzieren und den dafür unendlichen Wust von Ausnahmeregelungen, bei denen sich eh nur noch der Steuerberater zurechtfindet, auf den Prüfstand zu stellen. Diese Argumentation interessiert die Regierenden in Berlin allerdings nicht. Was aber spricht dagegen, für einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, der kein Gewerbe o.ä. betreibt, ein einseitiges Formblatt zu entwerfen, in dem er ohne große Vorkenntnisse seinen Steuerausgleich selbst erledigen kann? „Entlastung“ und „Vereinfachung“ sind in der deutschen Steuerpolitik nur Fremdwörter.
Hohe Belastung für Unternehmen
In anderen Industrieländern wurde fast ausnahmslos die Steuerbelastung für Unternehmen gesenkt. Bei Forderungen hierzulande in die gleiche Richtung, war von der neuen SPD-Co-Chefin Saskia Esken und weiteren SPD-Abgeordneten zu hören, dass es dann zum Ausgleich wieder eine Vermögenssteuer oder andere Steuererhöhungen für Besserverdiener geben müsse. Vermutlich ist unseren gewählten Volksvertretern nicht bewusst, woher ein Großteil der Steuereinnahmen stammt.
Größte steuerliche Entlastungen sind ein Witz
Neben einer unverhältnismäßig hohen Abgabenlast, haben sowohl deutsche Unternehmen (allen voran die Industrie), als auch die Verbraucher die zweithöchsten Energiepreise in Europa zu stemmen. Die gewaltigen Belastungen, die alle frommen Regierungsreden von den größten steuerlichen Entlastungen seit zehn Jahren zu einem schlechten Witz verkommen lassen, tauchen nicht oder nur kaum in den persönlichen Einkommenssteuererklärungen der deutschen Bürger auf. Diese sind jedoch in vielen alltäglichen Zahlungen und Rechnungen enthalten. Gemeint sind hier die indirekten Steuern der großkoalitionären Klima-, Energie- und Flüchtlingspolitik!