Schwarmfinanzierung, P&R-Gläubiger scheitert vor Gericht und Lebenserwartung wird unterschätzt
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Schwarmfinanzierung immer beliebter (und riskanter)
Um durchschnittlich 114 Prozent wuchs die Crowdinvesting-Branche seit 2011 Jahr für Jahr. Waren es anfangs noch überwiegend Start-up-Unternehmen, die per Schwarmfinanzierung Gelder für Investitionen und Wachstum sammelten, machen mittlerweile Immobilienprojekte den Schwerpunkt aus. Im vergangenen Jahr kamen sie auf einen Crowdfunding-Marktanteil von 71 Prozent, Tendenz steigend. Auf der anderen Seite wurden im ersten Quartal dieses Jahres nur drei geschlossene Publikums-Immobilienfonds aufgelegt, das Angebotsvolumen erreichte einen Tiefstand. Darin scheint sich eine Wanderungsbewegung der Initiatoren widerzuspiegeln.
Anleger sollten wissen, dass bei der Schwarmfinanzierung in der Regel ein Totalausfallrisiko besteht, da sie als Nachrangdarlehensgeber fungieren. Erst im Mai musste eine Projektgesellschaft, die € 1,9 Millionen eingesammelt hatte, Insolvenz anmelden. Dessen ungeachtet hat die Bundesregierung die regulatorischen Zügel für Crowdinvestments kürzlich gelockert. Bisher musste für Projekte mit einem Volumen unter € zweieinhalb Millionen kein Prospekt vorgelegt werden, der gesetzlichen Informationspflichten – vor allem zu den Risiken – gerecht wird. Eigentlich sollten damit Start-ups und innovative Projekte von Administrationsaufwand entlastet werden. Verbraucherschützer kritisieren, dass dieses Privileg auch klassischen Immobilienfinanzierungen zugutekommt. Die Prospektpflicht-Grenze wurde kürzlich sogar auf € sechs Millionen angehoben.
P&R-Gläubiger scheitert mit Alleingang vor Gericht
Rund € dreieinhalb Milliarden Anlegergelder standen plötzlich zur Disposition, als der Schweizer Containervermieter P&R im letzten Jahr seine Zahlungsunfähigkeit vermeldete. Damit gehört die Affäre zu den rekordverdächtigen Anlageskandalen der jüngeren Geschichte. Da mehr als eine Million verkaufter und angeblich vermieteter Container gar nicht existieren, dürfte der Großteil der Investorengelder verloren sein.
Einer der Anleger wollte sich jedoch nicht mit den – eher bescheidenen – Abschlagszahlungen des Insolvenzverwalters zufriedengeben, die voraussichtlich ab 2020 fließen werden. Er klagte vor dem Landgericht Bonn direkt gegen die P&R auf Begleichung der ausstehenden Mietzahlungen. Die Richter stellten indes klar: Einzig der Insolvenzverwalter hat Zugriff auf die Vermögenswerte der Unternehmensgruppe und muss jene nach insolvenzrechtlichen Bestimmungen unter allen Gläubigern verteilen. Eine „Extrawurst“ gibt es nicht.
Für Aufregung sorgten kürzlich auch Serienbriefe von Anlegeranwälten. Woher diese die Adressen der P&R-Investoren hatten, ist unklar. Der zuständige Landesdatenschutzbeauftragte ist eingeschaltet und fahndet nach der undichten Stelle.
Deutsche werden älter, als sie denken
Ihre eigene Lebenserwartung schätzen die Deutschen im Schnitt rund fünf Jahre niedriger ein, als statistisch angemessen wäre. Wie eine Forsa-Umfrage ergab, liegen jüngere Befragte sogar um sieben Jahre daneben, während die älteren sich um rund viereinhalb Jahre verschätzen. Tatsächlich können sie im Bevölkerungsdurchschnitt mit 87,7 Lebensjahren rechnen. Der Hauptgrund für die niedrigen Annahmen dürfte in der Orientierung an verstorbenen Eltern und Großeltern liegen, die aber statistisch weniger alt wurden als die heutigen Generationen.
Für die Ruhestandsplanung und das Vorsorgesparen ist es sinnvoll, von einer realistischen Prognose auszugehen. „Wer seine statistische Lebenserwartung nicht kennt, sorgt womöglich nicht ausreichend vor“, warnt der Geschäftsführer des Versichererverbands GDV, Peter Schwark. Der Verband fordert, die Lebenserwartungsprognose in die geplante Online-Renteninformation aufzunehmen.
Um das sogenannte „Langlebigkeitsrisiko“ (eigentlich ja „Langlebigkeitschance“) abzusichern und nicht im Laufe des Ruhestands an die Grenzen des privaten Vorsorgevermögens zu gelangen, empfehlen sich Vorsorgeprodukte im Versicherungsmantel mit lebenslanger Rentengarantie.