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Kapitalertragsteuer

(7349 x gelesen) im
Aug 23 2015

Kapitalertragsteuer – Politik greift ungehemmt zu

Es war einmal in der guten alten Zeit. Da setzten die Bürger ihr Vertrauen auf die gesetzliche Rentenversicherung und sparten sich selbst noch etwas für den Ruhestand an. Doch dann kam der böse Staat, besteuerte alle Geldanlagen und schaffte die Sparzinsen ab. Was wie der Beginn eines Märchens der Gebrüder Grimm klingt, ist heute leider harte Realität.

Erhöhung der Kapitalertragsteuer

Wie kann es ein Staat schaffen, die Einnahmen aus der Kapitalertragsteuer auch bei faktisch nicht vorhandenen Zinsen zu steigern? Ganz einfach – durch eine starke Anhebung des Steuersatzes durch den Finanzminister. Aus Sicht von Wolfgang Schäuble spricht nichts dafür, den Steuersatz auf 25 Prozent zu belassen, wenn der geplante automatische Steuer-Informationsaustausch zwischen Staaten bis zum Jahr 2017 rechtens wird. „Damals bei der Einführung war das Argument, man müsse sich mit geringeren Sätzen zufrieden geben, weil in einer globalisierten Wirtschaft sonst massive Steuer- und Kapitalflucht drohe“, sagte Schäuble.

Anleger zahlen doppelt Steuern

Unser Staat bestraft denjenigen, der privat fürs Alter vorsorgt durch eine doppelte Besteuerung. Der Anleger zahlt von seinem bereits versteuerten Einkommen, Geld in eine Lebensversicherung oder Aktienanlage ein. Bei Lebensversicherungsverträgen, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und deren Laufzeit mindestens 12 Jahre betrug, waren die Auszahlungsbeträge komplett steuerfrei. Das gleiche Prinzip galt auch für Aktien und Aktienfonds. Es musste nicht an den Fiskus abgeführt werden, wenn die Anteile erst nach einer sogenannten Spekulationsfrist von 12 Monaten verkauft wurden. Diese Regelung galt nur für Papiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Bis 01.01.1999 betrug diese Frist nur 6 Monate. Seither hält Finanzamt auch bei diesen Verträgen die Hand auf und verringert somit die Erträge des Sparers.

Immer neue Begründungen für Versteuerung

Die Verlängerung der Spekulationsfrist Ende des letzten Jahrtausends bei Aktienanlagen wurde damit gegründet, dass Leute, die an der Börse spielen, zur Kasse gebeten werden müssen. Und als Argument für die Versteuerung von Lebensversicherungsverträgen wurde angeführt, dass andere Zinserträge ebenfalls zu versteuern seien. Weiter hieß es beim Wegfall der Spekulationsfristen bei Aktienanlagen - diese Anleger dürfen nicht besser gestellt sein als Versicherungskunden. Die Argumente gehen unserem Staat scheinbar nie aus, um den Bürgern immer wieder in die Tasche greifen zu können.

Abgeltungssteuer von 45 Prozent?

Neues Beispiel gefällig? Die Saubermänner fast aller Parteien haben eine neue Einnahmequelle ausgemacht und rufen wie aus einem Mund: „Es kann nicht angehen, dass Einkommen aus Arbeitstätigkeit höher besteuert wird, als Erträge aus Kapitalanlagen“, so soll für Vermögende die Abgeltungssteuer auf 45 Prozent erhöht werden.

Staatliche Profitsteigerung

Es ist schon traurig anzusehen, dass ein Bürger, der jahrzehntelang brav seine Steuern und Sozialabgaben bezahlt hat, im Alter seinen Lebensstandard mit der gesetzlichen Rentenversicherung nicht aufrecht erhalten kann. Noch schlimmer ist, wenn er für seine private Vorsorge zusätzlich bestraft wird, und als staatliche Melkkuh verkommt. Langsam nähern wir uns dem „worst case“ an – aus kaum noch vorhandenen Zinsen wird ein Höchstmaß an Steuern herausgepresst. Steigt hernach noch die Inflation, sodass sich der Staat auf dem Rücken der Bürger entschulden kann, liefert der Anleger dem deutschen Finanzminister ein Optimum an Ertrag. „Gewissen“ scheint für Politiker schon lange ein Fremdwort zu sein. Ausnahmen bestehen vermeintlich nur noch für die gewählten Volksvertreter selbst und für verbeamtete Staatbedienstete. Oder auch für griechische Staatsbürger. Dort beträgt die Abgeltungssteuer auf Dividenden nur 10 Prozent, aber das führt jetzt zu weit...

 

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