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Blaumachen

(6912 x gelesen) im
Juli 28 2015

Studie zum Blaumachen

Eine aktuelle Studie des Finanz- und Versicherungsportals Geld.de hat sich dem Thema beruflicher Fehlzeiten ohne Krankheit angenommen. Hierzu wurden in Kooperation mit der Keyfacts Onlineforschung GmbH über 1.000 Arbeitnehmer befragt. Im Anschluss daran wurden die Ergebnisse auf die Gesamtzahl der knapp 32 Millionen Berufstätigen in Deutschland hochgerechnet.

Geplante Krankheit

Viele kennen die Situation aus ihrem Umfeld – ein Arbeitskollege, der gestern noch fit war, erscheint heute nicht am Arbeitsplatz. Laut Ergebnis der Umfrage ist dies kein Einzelfall, vielmehr scheint „Blaumachen“ mittlerweile ein Volkssport zu sein. Der Wecker klingelt, doch draußen ist es noch finster oder man war gestern feiern. Die Motivation aufzustehen und in die Arbeit zu gehen, ist auf dem Nullpunkt. Doch in den meisten Fällen schafft es das schlechte Gewissen, den inneren Schweinehund zu besiegen und so schleppt man sich aus dem Bett. Das Resultat der Studie von Geld.de zeigt aber, dass viele Berufstätige gerade im Winter bewusst blaumachen und den Krankheitsfall somit planen.

Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Laut den Hochrechnungen des Portals beabsichtigen 2,1 Millionen Beschäftigte im Winter einige Tage ihrem Arbeitsplatz fernzubleiben. Viele sehen diese zusätzliche "Urlaubszeit" als Kavaliersdelikt, doch der Schaden, der dadurch entsteht, beläuft sich nach vorsichtig kalkulierten Berechnungen auf € 1,4 Milliarden. Denn 2,5 Millionen Arbeitnehmer (hochgerechnet) beantworteten die Frage, ob sie vorhaben krankzufeiern, mit „vielleicht“. Somit liegt der tatsächliche volkswirtschaftliche Gesamtschaden in Wirklichkeit um einiges höher.

Gründe der Fehlzeiten

Die Beweggründe für das absichtliche Fernbleiben vom Arbeitsplatz sind mannigfaltig. Auf die Wintermonate bezogen gaben die meisten Befragten an, sie möchten sich bei Kollegen nicht mit Erkältungskrankheiten anstecken. Als weiterer Hauptgrund wurden psychische Probleme in der dunklen Jahreszeit genannt. Aber nichts desto Trotz gaben acht Prozent zu ihrem Arbeitgeber eins „auswischen“ zu wollen.

Blaumachen ist ein Kündigungsgrund

Es spielt keine Rolle, welchen Grund das Blaumachen hat – man darf sich dabei nicht erwischen lassen. Der Arbeitgeber sitzt am längeren Hebel und es liegt in seinem Ermessen, ob eine sofortige Kündigung ausgesprochen wird. Wer glaubt erst nach drei vorhergehenden Abmahnungen seinen Arbeitsplatz verlieren zu können, liegt falsch. Und bedenken Sie, so mancher „nette Arbeitskollege“ hat schon auf Facebook oder in anderen sozialen Netzwerken gestöbert und den vermeintlich Kranken beim Chef enttarnt.

Zum Abschluss noch eine interessante Erkenntnis – über 60 Prozent der berufstätigen Männer haben schon blaugemacht bzw. können es sich vorstellen, allerdings nur 38 Prozent der Frauen.

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