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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Lohnt sich die Riesterrente?

Die Medien versuchen uns zu suggerieren, dass die Riesterrente das passende Produkt für jeden Bürger sei. Ein Trugschluss, denn ein Dreier-BMW mit Heckspoiler ist genauso wenig  das ideale Auto für jeden Fahrer.

Wie funktioniert „riestern“?

Bei der Riesterrente handelt es sich um eine privat finanzierte Rente, die durch Zulagen und Sonderabzugsmöglichkeiten staatlich gefördert wird. Jeder, der rentenversicherungspflichtig tätig ist - also unmittelbar zulagenberechtigt ist - erhält jährlich eine Grundzulage in Höhe von € 154 vom Staat. Des weiteren für jedes kindergeldpflichtige Kind € 185, für ab 2008 geborene sogar € 300. Werden 4 % des rentenversicherungspflichtigen Einkommens, jedoch max. € 2.100 im Jahr, in den Vertrag einbezahlt, erhält man die Zuschüsse vollständig.

Beispiel: Arbeitnehmer ledig, 1 Kind vor 2008 geboren, Einkommen: € 20.000,--
€ 20.000 x 4 % = € 800 abzügl. € 154 Grundzulage, abzügl. € 185 Kinderzulage ergibt € 461 als Eigenbetrag.

Bei anteiliger Einzahlung erfolgt eine anteilige Förderung, beispielsweise ergibt ein halber Beitrag nur die halbe Zuwendung. Als geringste Eigenleistung gilt € 60. Ehe- und Lebenspartner von unmittelbar Zulagenberechtigten, erhalten über diesen ebenfalls ihre Grundzulage, auch wenn sie selbst kein rentenversicherungspflichtiges Einkommen haben.

Unter bestimmten Umständen ist eine steuerliche Absetzbarkeit der Beiträge gegeben, mehr dazu in folgendem Artikel.

Einzahlungen können in zertifizierte Altersvorsorgeverträge, aus den Bereichen Bank-, Versicherungs- und  Aktiensparplan geleistet werden. Manche Arbeitgeber bieten die Möglichkeit eine Riesterförderung als betriebliche Altersversorgung (BAV) zu nutzen. Seit 2008 auch in Form von Wohn-Riester. Hierbei dient das Produkt zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum. Die Ansparphase des Vertrages läuft mindestens bis zum 62. Lebensjahr, bei Abschluss vor dem 01.01.12 galt hier das 60.

Die Werbung stellt das Produkt mit steuerlichen Förderungen in den Vordergrund. Aber es gibt auch Nachteile, die sich nicht „von der Hand weisen“ lassen:

- keine vorzeitige Verfügbarkeit
- keine Verpfändung, Beleihung oder Abtretung (z.B. für die Hypothek eines Hauses)
- keine zulagenunschädliche Vererbbarkeit im Todesfall - d. h. das Guthaben kann lediglich auf den bestehenden Vertrag des Ehepartners übertragen werden
- Versteuerung der kompletten Auszahlungen (nachgelagerte Versteuerung)
- Auszahlung erfolgt in Form einer lebenslangen Leibrente - max. 30 % des Guthabens können vorzeitig entnommen werden
- geringe Rendite und Rente
- kompliziertes Produkt und Zulagenprüfung
- hohe Kosten (bei manchen Gesellschaften sind die Gebühren höher als die staatlichen Zulagen)

Der Versicherungsnehmer (VN) erhält die monatliche Auszahlung der Rente ein Leben lang. Sie endet in dem Monat, in dem der VN verstirbt. Die Garantie für eine Leibrente besteht nur für eine gewisse Zeit, meist entspricht das einer Dauer von 5 oder 10 Jahre. Das restliche Kapital fließt nicht in die Erbmasse ein, wie es beispielsweise bei einem Bank- oder Investmentfondsguthaben der Fall ist. Es verfällt zu Gunsten der Versichertengemeinschaft. Ein Viertel von „diesem Topf“ gehört der jeweiligen Gesellschaft, bei welcher der Vertrag geführt wird.

Da die Anlagegesellschaften verpflichtet sind eine lebenslange Rente zu garantieren, kalkulieren sie sehr vorsichtig und stocken die statistische Lebenserwartung um rund 10 Jahre auf. Man muss also sehr alt werden, um den Vertrag in ein Gewinngeschäft umzuwandeln. So benötigt ein heute 30-jähriger Mann ein Mindestalter von 92 Jahre um seine einbezahlten Beiträge zurück zu erhalten.

Das Produkt beinhaltet eine „Kapitalerhaltungsgarantie“. Das heißt, zum vertraglich garantierten Beginn der Rentenzahlung müssen dem Kunden mindestens seine geleisteten  Beträge zur Verfügung stehen. Auf diese Weise, werden die Gesellschaften gezwungen einen großen Teil der Gelder mündelsicher anzulegen, um einen garantierten Ertrag zu erwirtschaften. Diese Zusage kostet jedoch rund die Hälfte der Rendite.

Für den „Geringverdiener“ ergibt sich das Problem, dass die Auszahlung der Riesterrente auf die Grundsicherung angerechnet wird. Aktuell hat jeder das Recht auf eine staatliche Unterstützung, wenn seine monatlichen Einkünfte unter € 758 liegen. Hierbei werden Einnahmen, wie beispielsweise die Rentenauszahlung aus genanntem Vertrag, berücksichtigt. Fazit: unterm Strich subventiert der Bürger mit seinem hart verdienten Geld jahrzehntelang den Staat und erhält keinerlei Gegenleistung.

Häufig liest man, dass die Riesterrente pfändungssicher sei. So behaupten Banken, Versicherungen und andere Institutionen in ihrer Werbung, dass die Riesterrente bzw. das angesparte Vermögen in Riester-Verträgen nicht pfändbar seien. Aber laut einem
Urteil des Amtsgerichts München vom 12. Dezembern 2011 (AZ 273 C 8790/11) ist das Gegenteil der Fall. Nahezu jeder Riester-Vertrag enthält nicht geförderte Einzahlungen d. h. sämtliches Vermögen das Beträge betrifft, welche nicht gefördert wurden, kann ein Insolvenzverwalter bzw. Gläubiger jederzeit pfänden. Sicher sind somit nur Beiträge für die Zulagen beantragt wurden.

Resümee: Jeder Bürger sollte vor Abschluss eines Vertrages die produktbedingten Nachteile mit den steuerlichen Förderungen im Verhältnis sehen. Es mag durchaus Situationen geben, in denen „riestern“ ohne Alternative ist, beispielsweise eine halbtags arbeitende Frau mit zwei kleinen Kindern. Hier passt die Relation Aufwand zu Ertrag. Aber die meisten Bürger sind mit einerflexiblen Fondsanlage besser beraten. Ein Aspekt darf nicht unerwähnt bleiben. Durch die mangelnde Verfügbarkeit ist der Bürger zum Zwangssparen verurteilt und hat später sicher eine private Rentenleistung. Ob diese ihm weiterhilft, steht allerdings auf einem anderen Blatt Papier...

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