Privathaftpflichtversicherung
Hierbei handelt es sich um die wichtigste private Versicherung überhaupt. Allerdings besitzen diese nur ca. zwei Drittel der deutschen Haushalte. Es werden Schäden versichert, welche Sie einem Dritten zufügen. Dies kann eine Lappalie sein z.B. ein heruntergefallener Bilderrahmen im Wert von € 10 bis zum Worstcase-Szenario, wenn Sie über die Straße gehen, ein Fahrradfahrer muss Ihnen ausweichen, prallt gegen einen Gartenzaun und ist querschnittsgelähmt.
Neue Verträge besser
Durch den Konkurrenzdruck in den letzten Jahren hat sich der Deckungsumfang beträchtlich zugunsten des Versicherungsnehmers erhöht. Bitte prüfen Sie, ob folgende Leistungen in Ihrem Vertrag enthalten sind:
- Schäden an gemieteten und geliehenen Sachen
- Forderungsausfalldeckung
- Gefälligkeitshandlungen
Verträge, die vor längerer Zeit abgeschlossen wurden, sind teurer und leistungsschwächer als die der neuen Tarifgeneration. Außerdem ist die Deckungssumme häufig zu niedrig. Beachten Sie, dass diese mindestens € 3 Millionen beträgt. Bei vielen Verträgen aus DM-Zeiten sind nur 1 oder 2 Millionen DM versichert.
Deliktunfähigkeit
Bis zur Vollendung des siebten Lebensjahres und bis zum zehnten Lebensjahr im Straßenverkehr, sind Kinder nicht schuldfähig. Sie können für Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wo kein Schadenersatz fällig ist, greift auch keine Haftpflichtversicherung. Für Eltern ist somit der Einschluss deliktunfähiger Kinder äußerst wichtig.
Schlüsselrisiko
Beachten Sie außerdem, dass der Verlust privater Schlüssel mitversichert ist. Sind Sie im Besitz von Schlüsseln Ihrer Arbeitsstelle sind und können bei Verlust zu Regress gezogen werden, muss der Passus „dienstliche Schlüssel“ im Vertrag enthalten sein.
Versicherte Tiere
Kleintiere, wie Katzen, Vögel, Hamster und Meerschweinchen sind in der PHV eingeschlossen. Für Hunde und Pferde wird eine separate Tierhalterhaftpflichtversicherung benötigt.
Leistungsausschlüsse
Es gibt jedoch Situationen, in denen die Privathaftpflichtversicherung nicht leistet. Dazu gehören alle vorsätzlich herbeigeführten Schäden, sowie Folgen von Straftaten und Bußgeldern.
Single- bzw. Familientarif
Angeboten werden sowohl der Singlevertrag, in dem nur eine Person versichert ist, als auch der Familienvertrag. In letzterem sind der Ehepartner bzw. der in eheähnlicher Gemeinschaft lebende Partner sowie der Nachwuchs bis zum Ende der Erstausbildung versichert. Der Versicherungsschutz für die Kinder besteht auch dann, wenn der Ausbildungs-, Schul- oder Studienort fern der Heimat liegt. Die Voraussetzung ist allerdings, dass bis zur Erstausbildung keine andere Tätigkeit ausgeübt wurde.
Alleinstehende im Haushalt lebende Person
Einige der Toptarife beinhalten den Passus „alleinstehende im Haushalt lebende Person“, d.h. wenn der Sprössling nach Ende der Ausbildung noch zuhause wohnt und keine abgeschlossene Wohnung hat, ist er weiterhin im Vertrag der Eltern versichert.
Gründen zwei Partner einen gemeinsamen Hausstand und beide haben eine Privathaftpflichtversicherung, kann der später abgeschlossene Vertrag ohne Fristeinhaltung gekündigt werden.
Rabatte
Es gibt einige Versicherer, die für den Antragsteller, der das 55. bzw. 60. Lebensjahr vollendet hat, einen hohen Rabatt geben.
Diensthaftpflichtversicherung
Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes benötigen sehr häufig eine Diensthaftpflichtversicherung. Bitte prüfen Sie, ob Sie diese benötigen und versichert haben.