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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Was ändert sich 2021?

(4647 x gelesen)
Nov 22 2020

Was ändert sich 2021?

Zu Beginn des nächsten Jahres kommen einige Änderungen auf uns zu - hier ein Überblick:

1) Kranken- und Pflegeversicherung

Steigender Zusatzbeitrag zur GKV

Im Rahmen der jährlichen Anpassung steigt das maximale Einkommen, welches bei der Erhebung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) herangezogen wird von € 56.250 auf € 58.050. Ferner erhöht sich der durchschnittliche Zusatzbeitrag zur GKV um 0,2 Prozent auf 1,3 Prozentpunkte.

Grenze für Eintritt in die private Krankenversicherung (PKV) plus Arbeitgeberzuschuss steigt

Gesetzlich krankenversicherte Angestellte, die sich fortan privat versichern möchten, benötigen im Jahr 2021 ein Mindestbruttogehalt von € 64.350 (vorher € 62.550). Für privat Krankenversicherte gibt es außerdem gute Neuigkeiten, denn der maximale Arbeitgeberzuschuss steigt durch die Erhöhung der Sozialversicherungswerte von monatlich € 367,97 auf € 379,74.

2) Geldanlage / Altersvorsorge

(Teil-)Abschaffung des Solidaritätsbeitrags

Für etwa 90 Prozent der heute Zahlenden entfällt der Solidaritätsbeitrags ab Januar 2021 vollständig - Details dazu finden Sie in folgendem Blogartikel.

Basis-Rente - höherer Beitrag ansetzbar

Basis-Rentenbeiträge werden als Sonderausgaben vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Ab Januar 2021 steigt der mögliche Betrag dafür auf vorauss

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Bild Stefan Vetter
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