Neuwert, Wiederbeschaffung und Zeitwertentschädigung
(1265 x gelesen)Neuwert, Wiederbeschaffung und Zeitwertentschädigung
Wer seiner Hausrat-, Wohngebäude- oder Kfz-Versicherung einen Schaden meldet, wird oftmals mit verschiedenartigen Fachbegriffen wie Neu- und Wiederbeschaffungswert oder Zeitwertentschädigung konfrontiert. Nicht selten entstehen dabei Missverständnisse - aber wie definieren sich diese Bezeichnungen? Nachfolgend nun eine Entschlüsselung dieser Begriffe aus der Versicherungswelt.
Neuwert
Unter der Bezeichnung Neuwert versteht man die Wiederbeschaffung von Sachen gleicher Art und Güte, d.h. es betrifft den Preis, der gezahlt werden muss, um Gegenstände mit den gleichen Eigenschaften und Qualitätsmerkmalen in neuwertigem Zustand zu ersetzen. Er kann sowohl niedriger sein, als auch höher wie der ursprüngliche Kaufpreis ausfallen. Häufig spricht man vom Neuwert wenn es sich um das Produkt Hausratversicherung handelt - beispielsweise wenn nach einem Brand eine neue Wohnungseinrichtung angeschafft werden muss. Ebenfalls auf gleicher Basis leistet die Wohngebäudeversicherung.
Wiederbeschaffungswert
Bei der Kfz-Versicherung fällt häufig der Ausdruck Wiederbeschaffungswert. Hier geht es etwa in der Kaskoversicherung darum, dass man nach einem Totalschaden den Wiederbeschaffungswert abzüglich dem Restwert ausgezahlt bekommt. Der Wiederbeschaffungswert entspricht in diesem Fall dem Händlerverkaufspreis - also