Weihnachtsmarkt Magdeburg - wer entschädigt die Opfer?
(732 x gelesen)Weihnachtsmarkt Magdeburg - wer entschädigt die Opfer?
Mit einem gemieteten BMW-SUV raste der polizeilich bekannte Taleb A., der bereits seit 2013 kein Aufenthaltsrecht mehr in Deutschland besitzt, am 20.12.2024 in die Besucher des Magdeburger Weihnachtsmarktes - 6 Menschen werden getötet, nahezu 300 verletzt, z. T. schwerst. Unvorstellbares Leid für Angehörige und Hinterbliebene. Die Liste von Anschlägen durch Migranten auf deutsche Bürger wird immer länger: Solingen, Mannheim, Würzburg usw. Die Äußerungen der Politiker nach einem derartigen Attentat sind immer die selben und so entsteht der Eindruck, dass bei deren Reden lediglich Ort und Datum ausgetauscht werden. Diese schreckliche Tat wird in den Mainstreammedien mittlerweile nicht mehr thematisiert. Interessant ist auch zu klären, wer daran Schuld trägt, dass diese Person sich noch in Deutschland befunden hat. Dies soll in diesem Artikel nicht behandelt werden, sondern die Frage, wer die Opfer entschädigt.
Kfz-Versicherung
Für die Opfer und Hinterbliebenen wird lt. Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die Kfz-Versicherung des Halters leisten müssen. Dazu eine Sprecherin des GDV: "Hat der vorsätzliche Täter das Auto mit Wissen des Halters benutzt, haftet der Halter des Fahrzeuges aus der Betriebsgefahr des Autos."
Eingeschränkte Versicherungssummen
Die reine Gefährdungshaf