Tierversicherung – sechs wichtige Urteile für Hundehalter
(1234 x gelesen)Tierversicherung – sechs wichtige Urteile für Hundehalter
In Deutschland gab es im Jahr 2021 insgesamt rund 11,93 Millionen Hunde, Tendenz steigend. Laut § 833 BGB haftet ein Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet mit dem Privatvermögen – siehe folgenden Blogartikel.
Anbei eine Zusammenstellung der Urteile, die zeigen, welche Gefahren für Hundehalter lauern und wo die Grenzen der Haftung liegen:
Leine als Gefahrerhöhung
Ein Hundehalter hat seinen Hund auf einem asphaltierten Weg frei herumlaufen lassen, ohne dabei die Leine festzuhalten, diese zog das Tier hinter sich her. Auf die Pfiffe seines Herrchens reagierte er nicht, als sich eine Radfahrerin näherte – es kam zum Sturz der Frau. Da LG Tübingen erkannte eine Gefahrerhöhung im Hinterherschleifen der Leine. Damit haftet allein der Hundehalter für die Unfallfolgen, so die Richter (Az.: 5 O 218/14).
Hund muss Ruhezeiten einhalten
Eine Frau fühlte sich durch das Bellen eines Nachbarhundes gestört und legte als Beweis Protokolle, Videos und Lärmmessungen vor. Das OLG Brandenburg (Az: 5U/152 05) gab der Klägerin teilweise recht und verlangte, dass der Hundehalter sicherstellt, dass wochentags und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 keine wesentlichen Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken auftreten, die das Eigentum (Grundstück, Besitz) und Ge