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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten
Mai 23 2020

Der Steuerüberwachungsstaat kommt

Eine junge Angestellte, die gerade Mutter geworden war, gab bei der Steuererklärung für das Jahr 2018 zwar das Elterngeld an, vergaß aber das vor der Entbindung bezogene Krankengeld aufzuführen. Außerdem fehlte das Honorar für einen geleisteten Vortrag. Viele denken sicher das ist nicht schlimm, weil das vom Finanzamt eh keiner mitbekommt – aber weit gefehlt.

Vielzahl von Zuträgern

Der dargestellte Fall ist konstruiert, hätte aber mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Nachfragen geführt, da die deutschen Bürger immer intensiver vom Fiskus digital durchleuchtet werden. Ein komplexes Netz von Zuträgern informiert die Behörde, ohne eigenes Zutun des Steuerzahlers, über eine Vielzahl von relevanten Daten. So reicht etwa die Deutsche Rentenversicherung Daten zur gesetzlichen Rente oder Übergangsgelder weiter, Arbeitgeber informieren über Lohn und Gehalt, Fondsgesellschaften und Banken über Kapitalerträge. „Wer glaubt, er könne noch etwas verheimlichen, bekommt schnell Ärger“, erläutert der Berliner Steuerberater Wolfgang Wawro, Sprecher es Steuerberaterverbands Berlin-Brandenburg. „Wir nähern uns mit der neuen Technik immer mehr einem Steuerüberwachungsstaat.“

Steueridentifikationsnummer ist der Hauptgrund

Die Basis des Kontrollnetzes gründet auf der Mitte 2008 eingeführten Steueridentifikationsnummer. Durch sie entstand f

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Steuerausgleich lohnt sich

(9835 x gelesen)
Apr 12 2017

Steuerausgleich lohnt sich

Für eine Vielzahl Steuerpflichtiger lohnt es sich eine Steuererklärung abzugeben. Das Statistische Bundesamt (Destatis) wertete Daten der Finanzämter aus dem Jahr 2012 mit folgendem Ergebnis aus: Von 13,1 Millionen Steuerpflichtigen, die im besagten Jahr einen Steuerausgleich eingereicht haben, erhielten 11,4 Millionen eine Steuererstattung im Rahmen der  Einkommensteuerveranlagung.

Steuer-Rückerstattung betrug € 901 im Durchschnitt

Die durchschnittliche Summe, die ein Steuerpflichtiger vom Finanzamt zurück erhielt, betrug € 901. Laut Destatis lagen die Erstattungen dabei am häufigsten zwischen € 100 und € 1.000, das entspricht einen Anteil von 61  Prozent. Rund 10 Prozent erhielten weniger als € 100, weitere 114.000 Personen (1 Prozent) durften sich über eine Summe von mehr als € 5.000 freuen.

Nachzahlungen bei € 965

Aber nicht jeder Steuerpflichtiger erhielt Geld zurück – 1,5 Millionen Menschen wurden im Zuge ihrer Steuererklärung aufgefordert, Geld zu bezahlen. Der Durchschnittswert belief sich hier auf  
€ 965. Wie bei den Erstattungen, lag die Summe dabei vielfach zwischen € 100 und
€ 1.000 (59 Prozent). Für Beträge unter € 100 erhielten 22 Prozent der Bürger einen Rückforderungsbescheid und Summen über € 5.000 betrafen lediglich 3 Prozent.

Steuererklärung meist verpflichtend

Laut dem Verein Vereinigte

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Neun Steuertipps für 2015/16

(11877 x gelesen)
Jan 15 2016

Neun Steuertipps für 2015/2016

In folgender Aufstellung sind einige wichtige steuerliche Hinweise für Arbeitnehmer und Unternehmer zum Jahreswechsel 2015/2016 zusammengefasst. Sie reichen von A wie Abgabe der Steuererklärung bis U wie Unterhaltsaufwendungen.

1. Rückwirkende Veranlagung bis 2012

Arbeitnehmer, die nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind, können bis 31. Dezember 2016 noch rückwirkend bis zum Steuerjahr 2012 eine Veranlagung beantragen. Meist lohnt es sich, da in den vergangenen Jahren durchschnittlich € 900 erstattet wurden.

2. Rechtzeitig Abgabe der Einkommensteuererklärung

Wer zur steuerlichen Veranlagung verpflichtet ist und die Einkommensteuererklärung für 2014 noch nicht eingereicht hat, muss sich beeilen. Für das Steuerjahr 2015 ist noch Zeit bis zum 31. Mai 2016, danach darf das Finanzamt Verspätungszuschläge von bis zu zehn Prozent der festgesetzten Einkommensteuer erheben. Diese Frist kann nur von steuerberatenden Berufen ohne Begründung bis zum Ende des Kalenderjahres verlängert werden.

3. Nutzen von Freibeträgen

Um den Steuerabzug zu minimieren, ist es sinnvoll voraussichtlich abzugsfähige Kosten als Freibeträge in die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen.

Nachfolgend einige Beispiele dazu:
- erhöhte Werbungskosten durch einen langen Anfahrtsweg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte oder Kosten be

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