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Berufsunfähigkeitsversicherung, Stefan Vetter, Ihr Makler in Wunsiedel, informiert aktuell über Geld- und Versicherungsangelegenheiten

Welchen Betrag muss der Selbstständige für die Rente sparen?

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland, der einer nichtselbständigen Tätigkeit nachgeht, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) pflichtversichert. Der Beitragssatz liegt seit 01.01.15 bei 18,7 Prozent. Somit wird bei einem monatlichen Bruttoverdienst von beispielsweise € 5.000 automatisch der Betrag von € 935 an die GRV gezahlt. Das fällt allerdings nicht besonders auf, da der Arbeitnehmer dieses Geld nie in Händen hält. Es wird direkt vom Arbeitgeber abgeführt, wobei dieser die Hälfte davon bezahlt. Monat für Monat wird die Summe zwangsweise für den Ruhestand gespart.

Überschlägige Rentenberechnung für Arbeitnehmer

Annähernd lässt sich die Höhe der gesetzlichen Altersrente nach der folgenden einfachen Formel berechnen: aktuelles Bruttomonatseinkommen : 100 x Jahre bis zur Rente. Für unser o.g. Beispiel ergibt sich für einen 37-jährigen Arbeitnehmer folgende Rechnung: € 5.000 : 100 = € 50 x 30 = € 1.500 Rente. Hierbei handelt es sich um einen Bruttowert, von dem noch Kranken- und Pflegeversicherung, sowie Steuern abgezogen werden.

Rentenlücke

Diese Berechnung verdeutlicht, was eine „Rentenlücke“ ist, denn bei einem aktuellen Nettolohn von rund € 2.800 – 3.000 bleibt lediglich eine Bruttorente von € 1.500 übrig. Möchte der Arbeitnehmer sein Einkommen auf gleichem Niveau ha

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