Tierhalterhaftpflichtversicherungen schützen vor dem finanziellen Ruin
Beim Zeitungsaustragen zwickt ein Dackel die Mutter zweier minderjähriger Kinder ins Bein. Die Wunde wird zwar ärztlich versorgt, doch nach zwei Tagen erleidet die junge Mutter eine Embolie und stirbt daran.Theo Hölscher, Vorstandsvorsitzender der Uelzener Versicherungen, einem Spezialisten für Tierversicherungen, schildert diesen dramatischen Vorfall,. „Es ist ein großer Irrtum zu glauben, dass ein kleines Tier nur einen kleinen Schaden verursacht“, so Hölscher. Der Besitzer des Dackels haftet, da der Hundebiss nachweislich den Verschluss eines Blutgefäßes verursacht hat. Der Schaden kann in die Millionen gehen, da Hinterblieben- und Waisenrente, sowie Schmerzensgeld fällig werden.
Tierhalter haften mit Privatvermögen
Laut § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) haftet der Tierhalter für alle Schäden, die sein Tier anrichtet, mit dem Privatvermögen. Allerdings bleibt dieser Tatbestand bei der Anschaffung eines Haustieres häufig unberücksichtigt. Haftungsgründe sind vor allem tiertypische Gefahren, wie etwa kratzen, beißen, treten eines Pferdes, bellen oder sogar umherlaufen eines Hundes. Umherlaufen – Theo Hölscher nennt einen Fall, bei dem ein leitender Angestellter durch einen freilaufenden Hund erschreckt wurde, dabei von seinem Fahrrad stürzte und eine Querschnittslähmung erlitt.