Ifo-Kritik an EuGH-Urteil
(7572 x gelesen)Chef des Ifo-Instituts kritisiert EuGH-Urteil zu EZB-Bondkäufen
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 16.06.15 entschieden, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Staatsanleihen von notleidenden Euro-Staaten in unbegrenzter Höhe kaufen darf. Die Reaktionen von Experten auf diesen Urteilsspruch fallen mehrheitlich negativ aus.
Kritik des Ifo-Instituts
Hans-Werner Sinn, Chef des Münchner Ifo-Instituts, kritisiert diese Entscheidung harsch: „Das ist ein bedauerlicher Fehler des Gerichts. Die EZB überschreitet sehr wohl ihre Kompetenzen und betreibt Wirtschaftspolitik. Das darf sie nicht“. Bei der Gerichtsentscheidung ging es um die sogenannten „Qutright Monetary Transactions“ (OMT), durch welche die EZB notfalls Staatsanleihen in unbegrenzter Höhe kaufen kann. Kritisiert wird, dass auf diese Weise gegen das Verbot einer direkten Staatenfinanzierung verstoßen wird. Das Urteil des EuGH legalisiert dieses Programm, da nach Meinung des Gerichts diese Käufe nicht die gleichen Auswirkungen wie Direktkäufe hätten. In der Urteilsbegründung heißt es weiter, diesen Eingriff könnten die Marktteilnehmern so nicht erwarten - eine Garantie dafür sei die fehlende Ankündigung sowie bestimmte Wartefristen.
Für Hans-Werner Sinn hat die EZB die Marktteilnehmer zu Zwischenkäufern gemacht, die ohne Anlagerisiko arbeiten können. Für ihn kommt dies einer ko