BaFin bezweifelt Kundennutzen vieler Lebensversicherungen
(405 x gelesen)BaFin bezweifelt Kundennutzen vieler Lebensversicherungen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) übt scharfe Kritik an den Kosten kapitalbildender Lebensversicherungen. Eine Marktanalyse im Jahr 2018 hatte bereits dazu geführt, dass aufsichtsrechtliche Vorgaben teilweise verschärft wurden. Doch die Probleme bestehen weiterhin, das haben jüngst Untersuchungen gezeigt.
"Lebensversicherungen sollen den Absicherungsbedürfnissen und Renditeerwartungen der Kundinnen und Kunden gerecht werden. Das klingt wie eine Selbstverständlichkeit, ist es aber leider nicht", so zitiert das Handelsblatt BaFin-Chefaufseherin Julia Wiens, die beim "Strategiemeeting Lebensversicherung" des Wirtschaftsmagazins sprach. Die Bundesanstalt nahm die Produkte von 13 Lebensversicherungsgesellschaften unter die Lupe, die ein Viertel des Marktes abbilden. "Was wir da bislang herausgefunden haben, gefällt uns überhaupt nicht", äußert sich Wiens dazu.
Wohlverhaltensregeln
Die BaFin veröffentlichte im Mai 2023 ein Merkblatt, das die Anbieter zu Wohlverhaltensregeln bei kapitalbildenden Produkten verpflichten sollte. Eine wichtige Prämisse dabei, den Kundennutzen ausreichend zu berücksichtigen. Die Lebensversicherer wurden aufgefordert, bereits bei der Zulassung von Produkten einen Zielmarkt zu identifizieren, auf dessen Bedürfnisse hin sie die Versicherung
Lebensversicherung - Fallstricke beim Bezugsrecht
(812 x gelesen)Lebensversicherung - Fallstricke beim Bezugsrecht
Es kommt häufig vor, dass die engsten Verwandten im Nachlass des Verstorbenen eine bislang unbekannte Lebensversicherung finden. Die mit dem Tod fällig werdende Versicherungssumme gehört zum Erbe. Oftmals hat der Vererbende allerdings als Bezugsberechtigten einen Namen eingesetzt, der für die Hinterbliebenen nicht nachvollziehbar ist, beispielsweise den früheren Ehegatten, die Geliebte oder eine gänzlich fremde Person.
Bezugsberechtigter ist nicht gleich Bezugsberechtigter
"Setzt der Versicherungsnehmer in den Vertrag mit einem Versicherer eine dritte Person als Bezugsberechtigten ein, liegt darin ein Schenkungsversprechen. Damit dieses wirksam wird, muss die Schenkung entweder notariell beurkundet oder vollzogen werden", erklärt Rechtsanwalt Sven Gelbke, Geschäftsführer des Erbrechtsportals, "Die Erbschützer".
Erfährt der Bezugsberechtigte erst nach dem Tod des Erblassers, dass er in die Versicherungspolice eingesetzt wurde, so wird die Schenkung erst dadurch vollzogen, wenn er diese auch annimmt. Zu diesem Zeitpunkt erlangt er einen Auszahlungsanspruch gegenüber der Versicherung. "Nur dann, wenn die Einsetzung eines Bezugsberechtigten mit Abschluss des Lebensversicherungsvertrages nach den Versicherungsbedingungen ausdrücklich als unwiderruflich erfolgt, ist die Schenkung vollzogen und haben die Erbe
33 Lebensversicherer erzielen im Jahr 2020 zu wenig Kapitalertrag
(3878 x gelesen)33 Lebensversicherer erzielen im Jahr 2020 zu wenig Kapitalertrag
Bekanntermaßen sind die Lebensversicherungsgesellschaften einer der großen Verlierer der Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank (EZB) und haben immer mehr Probleme die Garantiezusagen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Seit der Überarbeitung der Mindestzuführungsverordnung (MinZV) sind lt. Paragraf 15 Angaben zur Beteiligung der Versicherten an den Erträgen für jedes Geschäftsjahr auszuweisen. In der hierfür per Bestimmung vorgeschriebenen Tabelle werden Kapitalerträge und Garantieverpflichtungen unter dem Punkt Rechnungszins gegenübergestellt.
Übersicht über Lebensversicherungen mit negativem Zinsergebnis
Zweitmarktanbieter und Ratingagenturen listen regelmäßig die Versicherer auf, die nicht genügend Kapitalerträge erzielten, um die Zinsgarantien an ihre Kunden zu bedienen. Kürzlich publizierten die Versicherungsberater von Zahl & Recht GmbH eine Übersicht der Lebensversicherungen mit negativem Zinsergebnis.
Steigende Zahl der betroffenen Lebensversicherungsgesellschaften
Im Jahr 2020 schafften es 33 von 81 Lebensversicherungsgesellschaften nicht mehr, genügend Rendite am Kapitalmarkt zu erzielen, um die Garantieversprechen gegenüber ihren Kunden zu erwirtschaften. Die aktuelle Zinsphase lässt die Zahl der betroffenen Versicherer weiter steigen. Zum Vergleich - im Jahr 201
BGH trifft kundenunfreundliches Urteil zu gekürzter Überschussbeteiligung
Erst kürzlich reduzierte der Branchenprimus Allianz den Rechnungszins einiger Rentenversicherungstarife von ehemals 1,75 auf nunmehr 1,25 Prozent. 750.000 Verträge fallen diesem Beschluss zum Opfer, bei denen nun die betroffenen Kunden weniger garantierte Rente erhalten. Getreu dem Motto eine schlechte Nachricht kommt selten alleine, dringt eine Streitigkeit an die Öffentlichkeit, die ein negatives Licht auf die Allianz Lebensversicherung wirft. Hier geht es um die grundsätzliche Frage der Versicherungskonzerne, ob ein Versicherer die Überschussbeteiligung der Kunden senken darf, um einen vorgeschriebenen Sicherungsbedarf zu decken, während er aber gleichzeitig Gewinne an den Mutterkonzern abführt?
Überschussbeteiligung fast halbiert
Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über einen Fall zu entscheiden, bei dem sich die Überschussbeteiligung eines Versicherungskunden der Allianz nahezu halbierte. Ihm stellte man im Jahr 2010 Überschüsse von gut € 11.300 für einen 1987 abgeschlossenen Vertrag in Aussicht. Doch zum Ablauf des Vertrages im Jahr 2014 kam die böse Überraschung - nur knapp € 6.400 kamen zur Auszahlung. Der Kunde zog daraufhin vor Gericht, da für ihn der Verdacht aufkam, der Versicherer habe gegen das Ausschüttungsverbot verstoßen. Das Verbot bedeutet, dass ei