Gefährliche Zinsen

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Dez 28 2016

Gefährliche Zinsen

Über Jahrzehnte hinweg haben Anleger erfahren müssen, dass Guthabenzinsen nicht immer gleich hoch sind. Die langfristige Zinsentwicklung gleicht einer Berg- und Talfahrt; auf Perioden hoher Zinsen, wie Ende der 1980er und Anfang der 1990er Jahre folgen Zinstäler, um dann erneut anzusteigen. Kurz vor der Jahrtausendwende kam es erneut zu einer Zinserhöhung. Der Zins für Euro-Anlagen, sprich Euribor – ist die Bezeichnung des Zinssatzes, den sich Banken untereinander in Rechnung stellen – lag im Jahr 2000 bei fünf Prozent. Mit dem Zusammenbruch der „New Economy“ und der damit verbundenen Konjunkturabschwächung fielen die Zinsen. In den Jahren 2003/2004 lag der 12-Monate-Euribor unter zwei Prozent. Anschließend kam es zum bislang letzten Zinsaufschwung, der 2007 endete. Durch die folgende „Suprimekrise“ und den damit verbundenen weltweiten Turbulenzen an den Kapitalmärkten, reagierten die Notenbanken mit einer niemals zuvor betriebenen Politik, nämlich der Zinssenkung. Auf diese Weise wurde der Zusammenbruch vieler Staatshaushalte und des Bankensystems verhindert, aber gleichzeitig sank das Zinsniveau auf einen nie dagewesenen Niedrigstand. 2012 fiel der 12-Monate-Euribor erstmals unter die Ein-Prozent-Marke und im Februar dieses Jahres in den negativen Bereich. Ein Ende dieser Entwicklung ist aktuell nicht absehbar. Somit sucht der frustrierte Spa

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Mai 10 2016

Immobiliendarlehen – Widerrufsrecht aufgehoben

Der Bundestag hat im Februar das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Der für den Verbraucher wichtige Punkt bei dieser Entscheidung ist die Abschaffung des sogenannten ewigen Widerrufsrechts für Kreditverträge bei fehlenden bzw. fehlerhaften Widerrufsbelehrungen.

Beschneidung des Verbraucherrechts

Die Möglichkeit vom Darlehensvertrag zurückzutreten wird damit nicht nur zeitlich begrenzt, sondern in vielen Fällen rückwirkend mit einer Übergangsfrist von drei Monaten gänzlich abgeschafft. Hiermit ist eine deutliche Schlechterstellung des Bürgers erfolgt und ihm wurde sein stärkstes Verbraucherrecht, das Widerrufsrecht, genommen.

Die Fristen im Überblick

- Bei Verträgen, die nach 21. März 2016 abgeschlossen wurden, beträgt die Widerrufsfrist bei fehlerhafter Belehrung ein Jahr und 14 Tage.

- Für alle zwischen 11. Juni 2010 und 20. März 2016 geschlossenen Verträge gilt weiter das ewige Widerrufsrecht im Falle einer unkorrekten Widerrufsbelehrung.

- Altverträge aus der Zeit vom 02. November 2002 bis zum 10. Juni 2010  können nur noch bis zum 21. Juni 2016 widerrufen werden.

Letzte Chance

Immobilienbesitzer, die nur noch bis 21. Juni 2016 die Möglichkeit haben, den Widerrufsjoker zu ziehen, um aus einem hoch verzinsten Vertrag zu kommen, müssen umgehend han

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Achtung Sparer – EU-Kommission bringt Einlagenschutz in Gefahr

Deutsche Sparer vertrauen seit Generationen ihrer Hausbank. Sie lagern dort das Ersparte auf einem renditeschwachen Konto, anstatt unter ihrem Kopfkissen. Der Sparkunde verlässt sich darauf, dass es sicher verwahrt ist und glaubt an die Stabilität des Finanzsystems.

Einlagensicherung hat bisher funktioniert

Es gab für den Bankkunden in Deutschland bisher keinen Grund an diesem Prinzip zu zweifeln. Oder anders formuliert: die Ersparnisse waren gut abgesichert. Alle inländischen Kreditinstitute unterstehen der gesetzlichen Einlagensicherung. Zusätzlich unterhalten beispielsweise die Volks- und Raiffeisenbanken eine sogenannte Institutssicherung zum Schutz der Anlegergelder. Hierbei handelt es sich um eine Art Frühwarnsystem, das seinen Schutz weitaus eher als die reine Einlagensicherung entfaltet. Es soll von vornherein verhindert werden, dass die beteiligten Banken in existenzbedrohende Schwierigkeiten geraten. So musste in den zurückliegenden 80 Jahren noch kein Genossenschaftskunde entschädigt werden.

EU-Kommissar Hill will gemeinsames europäisches Sicherungssystem

Der Sparschutz der Volks- und Raiffeisenbanken funktioniert ebenso wie der ihrer Mitbewerber. Allerdings ziehen am Himmel bereits dunkle Wolken auf, denn EU-Kommissar Jonathan Hill hat im November letzten Jahres ein gemeinsames

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Jan 10 2016

Mangelnde Transparenz von Online-Vergleichsportalen

Wer kennt sie nicht, die Vergleichsportale Check24, Verivox oder Finanzcheck? Es wird suggeriert, dass der Benutzer mit nur wenigen Klicks den besten Anbieter für Versicherungen oder andere Finanzdienstleistungen findet. Der aktuelle Werbeclip von Check24 läuft auf allen Fernsehsendern zu den unterschiedlichsten Zeiten - dort wird derjenige zum Riesen, der über das Vergleichsportal seine Versicherung abschließt und dadurch viel Geld spart.

Onlineportale erhalten hohe Abschlussprovisionen

Nach erfolgreicher Vermittlung eines Vertrages erhalten Onlineportale Provisionen von Versicherungsgesellschaften und Finanzdienstleistern. Anders lässt sich der eben erwähnte kostspielige Werbespot des Marktführers, der als Versicherungsmakler nach §34d Gewerbeordnung tätig ist, nicht finanzieren. Marktbeobachtern zufolge ist es ein offenes Geheimnis, dass die Höhe der Vergütung die Auswahl der Tarife bei den Portalen beeinflusst. Anbieter, die eine großzügige Provision zahlen werden klar bevorzugt.

Anfrage bei der Bundesregierung zur Transparenz

Die Partei der Grünen kritisiert die mangelnde Objektivität von Check24 & Co. Sie hat deshalb eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, ob man die Transparenz der Onlineportale zu verbessern gedenke, wörtlich heißt es: „Vergleichs- und Bewertungsportale si

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Ratgeber Versicherungen von Stefan Vetter

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