Gewerbeversicherungen – grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen
(917 x gelesen)Gewerbeversicherungen – grobe Fahrlässigkeit kann den Versicherungsschutz beeinträchtigen
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 24.10.2023 von Lorenz Klein. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag verwenden zu dürfen.
Neben technischen Pannen gehört menschliches Fehlverhalten zu den häufigsten Unfall- und somit Schadenursachen. Das kann man nie ganz ausschließen, aber versichern. Pfefferminzia sprach darüber mit Henning Hackbarth, Leiter Komposit Gewerbekunden bei der Gothaer.
Pfefferminzia: Wie geht die Gothaer vor, wenn sich im Rahmen der Gewerbeversicherung ein Schadenfall ereignet, der sich auf menschliches Fehlverhalten zurückführen lässt?
Henning Hackbarth: Im Schadenfall zu einer gewerblichen Versicherung lautet zunächst die Frage: Ist der Schaden nur leichtfertig beziehungsweise fahrlässig verursacht worden oder schon grob fahrlässig oder sogar vorsätzlich? Dazu prüfen wir den Schadenhergang und die Schadenursache basierend auf der Schadenmeldung. Dabei stellen wir auch den Verschuldensgrad fest. Hier gilt insbesondere in der gewerblichen Sachversicherung grundsätzlich: Ein grob fahrlässiges Verhalten kann eine Einschränkung des Versicherungsschutzes zur Folge haben.
Grob fahrlässig handeln Verantwortliche, wenn sie den gesunden M