Dienstunfähige Beamte - welche Leistungen erhalten sie vom Staat?
(3095 x gelesen)Dienstunfähige Beamte - welche Leistungen erhalten sie vom Staat?
Ein Beamter hat bei Dienstunfähigkeit erst nach einer Wartezeit von fünf Dienstjahren Anspruch auf ein Ruhegehalt vom Staat. D.h. Beamte auf Widerruf und auf Probe erhalten keine Leistungen ihres Dienstherrn, sondern werden entlassen und in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Dort haben sie allenfalls das Anrecht auf eine staatliche Erwerbsminderungsrente, da hier ebenfalls Wartezeiten bestehen. Lesen Sie hierzu den Absatz "Der Staat sorgt schon für mich" in folgendem Blogartikel.
Ausnahme Dienstunfall oder Dienstbeschädigung
Lediglich nach einem Dienstunfall oder einer -beschädigung, erhalten Beamte auf Probe eine staatliche Versorgung. Die Voraussetzung dafür ist, dass diese dem Beamten ohne grobes Eigenverschulden im Dienstbereich widerfährt und zur Dienstunfähigkeit führt. Die Leistungen werden analog eines Beamten auf Lebenszeit ermittelt. Bei Beamten auf Widerruf wird ein Unterhaltsbeitrag berechnet.
Ruhegehalt bei Dienstunfähigkeit
Ein Beamter auf Lebenszeit erhält ein sog. Ruhegehalt, falls er aufgrund einer Dienstunfähigkeit verrentet wird. Die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge und der Ruhegehaltssatz bestimmen dessen Höhe. Die Vergütung setzt sich aus dem Grundgehalt, der Familienzulage sowie aus den Amts- oder Strukturzulagen zusammen. Als Basis dient die a