Welche Versicherung bei Schäden in der Ferienwohnung zahlt
(567 x gelesen)Welche Versicherung bei Schäden in der Ferienwohnung zahlt
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 20.08.2024. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich verwenden zu dürfen.
Currysoße auf der hellbeigen Couch verschüttet oder das Glaskeramikkochfeld zerkratzt? In einer Ferienwohnung können viele Missgeschicke passieren und der Vermieter kann Schadensersatz verlangen.
Grundsätzlich sind Mieter über ihre Privathaftpflichtversicherung geschützt, wenn sie in der Ferienwohnung einen Schaden verursachen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass Schäden an gemieteten Sachen mitversichert sind. Deshalb am besten vor der Abreise einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen.
Außenversicherung der Hausratversicherung leistet bei Einbruch
Wenn in die abgeschlossene Ferienwohnung eingebrochen wurde, ist man mit der Hausratversicherung und ihrer integrierten Außenversicherung am besten geschützt. Die Außenversicherung gilt für eigenen Hausrat, der im In- und Ausland – beispielsweise bei einem Einbruch in die verschlossene Reiseunterkunft – gestohlen wird. Bei manchen Verträgen sind allerdings bestimmte Gegenstände nur eingeschränkt mitversichert oder sogar gänzlich ausgeschlossen. Große Unterschiede gibt es beispielsweise bei Bargeld
Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift
(2620 x gelesen)Wann die Außenversicherung in der Hausratpolice greift
Den nachfolgenden Artikel habe ich bei Pfefferminzia, dem Multimedium für Versicherungsprofis aus Hamburg, entdeckt – veröffentlicht am 17.01.2024 von Andreas Harms. Ich bedanke mich bei Pfefferminzia den Beitrag inhaltlich in Auszügen verwenden zu dürfen.
Es geschieht in Würzburg, in einer nicht einmal wirklich üblen Gegend. Zwei 13-jährige Jungen haben sich zum Inlineskaten getroffen. In einer Pause bekommen sie Besuch von fünf weiteren Jugendlichen, allerdings etwas älter und – bewaffnet. Einer zückt ein Messer und nimmt den beiden Jungsportlern Geld und weitere Wertsachen ab. Nach dem Raub rennen die beiden in die Stadt zur Mutter des einen. Die zeigt die fünf Räuber bei der Polizei an.
Den Fall schildert der Versicherungsmakler Patrick Hamacher und erklärt das, was so vielleicht nicht jeder erwartet hätte: „Das Ganze ist tatsächlich ein Hausratfall gewesen“, stellt Hamacher fest und führt weiter aus: „Weil der Raub an Hausratgegenständen versichert ist, die man mit sich führt.“ Kleidung, Geld, das Ticket für die Straßenbahn. An Eltern hat er allein deshalb eine Botschaft: „Sagt euren Kiddies, dass sie in solchen Fällen nicht einen auf Macker machen sollen. Geht stattdessen zur Polizei und erstattet Anzeige, denn der Schaden ist zumindest materiell versichert.“
Spezielle Klausel
In solch